Gibt es noch Abgasuntesung bei OBD-Verfahren nicht anwendbar

Ksenja

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Logan, 1.5 dCi 68
Baujahr
N/A
Hallo,

habe den Fehler P0670 Heizstecker Modul Stromkreisstörung schon länger im Fehlerspeicher.
Habe Kontaktspray an die Stecker von dem Heizrelais gesprüht, hat aber nix gebracht.
Glühkerzen glühen aber.

Wie oder wo bekomme ich jetzt eine Abgasuntersuchung?

Kennt jemand eine Werkstatt die AU bei OBD-Verfahren nicht anwendbar macht im Umkreis von Bad Hersfeld, Bad Salzungen, Eisenach, Weimar oder Jena?
Da komme ich öfters rum.

Danke

PS: Wollte den Fehler in der Überschrift berichtigen aber geht irgendwie nicht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Ich habe die Glühkerzen nicht selbst gemessen.
Wie kann ich das selber machen, muß ich die Glühkerzen dazu rausschrauben?

Ich versteh nicht, was der Heizstrom mit Steckern beim Bremspedal, oder dem AGR Ventil (da ist im Diagnosegerät ein grüner Haken) oder dem Ladeluftdruckmesser zu tun hat.

Es leuchtet auch keine Motor-Kontrollleuchte, die Glühanzeige geht auch normal aus.

Das beste wäre eine Werkstatt, die so AU machen kann, sonst sucht man sich ja dumm und dämlich.
 
Das beste wäre eine Werkstatt, die so AU machen kann, sonst sucht man sich ja dumm und dämlich.
Vor 2 Jahren hatten auch wir das Problem, daß trotz ordnungsgemäßer Messung per Sonde am Auspuff, die Plakette verweigert wurde.

Der Grund war, daß trotzdem über OBD in den Fehlerspeicher gesehen wurde und siehe da, da lag eine Karteileiche vom Winter herum, als sich der Motor einmal verschluckt hatte und ins Notprogramm gefallen ist.
Die Warnleuchte und das Notprogramm verschwand aber nach dem Neustart des Motores und beides war seither nicht mehr gesehen.

Nur der TÜVprüfer meinte, daß ein Fehlerspeicher bei der HU leer sein muß und selbst wenn alle Prüfungen fehlerfrei bestanden wurden reicht das schon, um die Plakette nicht zu erhalten.

Ich bin dann zu ATU, habe den Fehlerspeicher löschen lassen und die anschließende Wiedervorführung beim TÜV ergab dann auch den Plakettenerhalt.

Also einfach auch bei Deinem Fahrzeug den Fehlerspeicher leeren lassen und dann die AU per Sonde und alles sollte OK sein.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Den Fehlerspeicher habe ich schon unzählige Male gelöscht, nachdem ich was probiert habe.
Der Fehlerspeicher ist dann kurz leer und dann steht der Fehler wieder drin.
Wenn man schon eine AU hat, wenn man zum TÜV fährt, dann müssen die nicht nochmal an die OBD Buchse und auslesen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Hatte nur die erste Seite von dem Link gelesen.
Habe jetzt gemessen und es werden zwischen 1,5 und 1,6 Ohm angezeigt.

Hat denn niemand eine Antwort auf meine ursprüngliche Frage, ob er eine Werkstatt kennt, die Abgasuntersuchung bei OBD-Verfahren nicht anwendbar machen kann.

Vor zwei Jahren war der Fehler auch schon da und war nicht wegzukriegen aber ich habe eine AU bekommen, weil die Abgaswerte ja in Ordnung waren.
Nur leider hat die Werkstatt den Besitzer gewechselt und jetzt machen die keine AU mehr.
 
Zu deiner Frage: ich nicht!

Aber lasse doch einfach das Fahrzeug fertig machen, dann hast du Ruhe.

Gruß

Peter
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Ich brauche nur eine AU und die passende Werkstatt dazu und will nicht noch unnötig Geld rauswerfen.
 
Ein netter Prüfer löscht einen abgasrelevanten Fehler schon mal (bei mir war eine Glühkerze defekt). Wenn der Fehler aber gleich wieder auftritt, haste normalerweise keine Chance.
Bei Autos ab Bj. ca. 2000 muss über ODB ausgelesen werden (so die Aussage meines Prüfers).
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
2.2 Umgang mit nicht prüfbaren OBD-Kraftfahrzeugen
Bei nicht prüfbaren OBD-Fahrzeugen (Otto/Diesel) ist ein begutachtetes und über die AUSolldaten bekanntes Ersatzverfahren nicht mehr erforderlich.
Alle nicht prüfbaren OBD-Fahrzeuge (Otto/Diesel) mit einer Erstzulassung ab dem
01.01.2006, die nicht nach den entsprechenden OBD-Prüfverfahren prüfbar sind, werden
nach den Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge ohne OBD-System inklusive einer Sichtprüfung
der Kontrollleuchte Motordiagnose (MIL) geprüft. In diesen Fällen ist automatisch
beziehungsweise durch den Bediener auf dem AU-Nachweis im Feld "Bemerkungen" der
Hinweis "OBD-Verfahren nicht anwendbar" einzutragen.
 
Dein Problem ist ja wohl, dass bei deinem Fahrzeug das OBD Verfahren eben schon anwendbar ist und einen Fehler anzeigt der relevant ist, mit welcher Begründung soll denn da eine Werkstatt sagen, dass es nicht anwendbar ist? Das liegt ja nicht in deren freien Ermessen.
 
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