Garantie

Ente77

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.6 MPI (85 PS)
Hallo zusammen,

in einer Gesprächsrunde kam heute das Thema "Verarbeitung des Sandero I" auf den Tisch.
In Bezug auf Garantie bin ich mir nicht sicher, ob die greift bei Spurstangenwechsel, Spurstangenköpfe, Querlenkerbuchsen.

Mein eigener Sandero I hat rund 90000 auf der Uhr - 10000 davon erst mit mir.
Unser Lodgy 22000 - alle selbst gefahren
...mit Mängeln habe ich keine Erfahrung und von Garantiefällen auch nicht wirklich Ahnung.

Evtl. kann mir jemand weiterhelfen?

Grüße aus Hildesheim
Holger
 
Fahrwerksteile sind immer ein schwieriges Thema. Die Hersteller sehen diese Teile gerne als verschleissteile.
Ich denke nicht dass die unter die Garantie fallen.
Kulanz kannst du bei der Laufleistung eher auch nicht erwarten.
Es sei denn du koenntest nachweisen dass es sich um einen Peoduktions oder Serienfehler handelt.
 
fragen kostet nix.

wenn sie es nicht übernehmen: selber wechseln
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Danke schon mal für die Antworten,

ging jetzt nicht um meinen eigenen Sandero.

Wieviel KM der betroffene Sandero gelaufen hat, kann ich jetzt gar nicht sagen.

Aber schon mal interessant, dass Teile, die ich als Garantiefall angesehen hätte, unter Verschleißteil laufen.

Grüße aus Hildesheim
Holger
 
Ich arbeite im Service für einen Maschinenhersteller.
Bei uns sind Verschleißteile in erster Linie Riemen oder Teile die direkt mit dem zu produzierenden Material in Verbindung kommen.
Wenn ein Gelenk oder Zahnrad in der Maschine kaputt geht wird das in der Regel innerhalb der normalen Garantiezeit ersetzt.
Wäre wirklich Interessant ob Spurstangen etc. bei Dacia auf Garantie ersetzt werden.
 
Aus meiner Sicht mal ultragrob formuliert:

alles was NACH dem Motor, NACH dem Getriebe, NACH der Servopumpe und NACH dem Bremskraftverstärker kommt, sind Mechanikteile die dem individuellen Fahrschema unterworfen sind und somit nicht unter die Garantie fallen.

Beispielsweise also Antriebswellen, Spurstangen, Bremsen, Radlager etc.

Teile die beim einen jahrelang im Verkehr auf der Bundesstraße halten, beim anderen auf der überwiegend genutzten Waschbrett und Buckelpiste, sowie beim dauernden ein- und ausparken mit Lenkeinschlägen bis zum Anschlag IM STAND, schon nach einem Jahr defekt sein können.

Nicht berücksichtigt ist dabei die Kulanz außerhalb rechtlicher Ansprüche, die ein Händler bei solch einem Defekt nach kurzer Zeit walten läßt.
 
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