Glücklich der, der keine anderen Probleme hat. Eines sollte doch jedem klar sein: Es gilt immer das, was zum Bestellzeitpunkt in der Ausstattungsliste mitbestellt worden ist. Obwohl es irgendwo im Kaufvertrag auch Änderungsklauseln gibt. Wenn sich Ausstattung im Laufe der Zeit ändert, dann ist das so. Wer dann erst bestellt, hat neue Voraussetzungen. Wenn ich aber einen Vorführwagen aus dem Autohaus kaufe, dann kaufe ich ihn so, wie er da steht. Wenn dann Zubehör fehlt, egal wo der gelandet ist, dann ist das so. Gekauft wie gesehen. Das sollte man VOR der Unterschrift mit dem Autohaus klären. Und wenn man nun eine Wendematte vermisst oder haben möchte, dann kauft man eben eine. Wo ist das Problem?