Frage zur Autoübergabe und sonstiges

Speedylinka

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Duster 4x2, 1.6 Sce 125
Baujahr
2018
Hallo Leute,
Ich sollte mein duster 2 am KW38 bekommen. Würde dann verschoben auf denn KW41 verschoben. Also jetzt Montag.
Das Autohaus hatte jetzt Donnerstag angerufen und sagte mir, das er jetzt da ist.
Aber jetzt kommt es. Er sagte mir, das es die kommende Woche (KW41) nicht zur Übergabe kommt, weil er noch schriftliche Sachen noch wegschicken müsste und weil er Urlaub hab. Es ginge erst an KW42 und das erst am Mittwoch Nachmittag. Weil am Mittwoch jemand kommt, der die lieber und denn Wagen fertig macht. Hab mir gestern Abend mein Auto schon angesehen. Der Steht einfach auf denn Parkplatz. Da kann jetzt jeder hin.
Meine Frage ist. Was müssen die jetzt schriftliches wegschicken und warum bekomme ich denn Wagen nicht, wenn der Autoverkäufer Urlaub hat. Und warum kommt jemand für das Auto, was er auspacken muss. Und was ich auch noch wissen wollte. Wenn da jetzt Macken bei der Übergabe sind im Lack, weil der ja 2 Wochen dort frei rumsteht ist. Kann ich das dann beanstanden?
MfG Speedylinka
 
Hallo, Das Fahrzeug kommt gesondert - die Papiere später. Das Fahrzeug wird erst aufbereitet und kontroliert, extras werden erst vom AH angebaut.
Du übernimmst das Fahrzeug erst mit Kaufvertrag nach Bezahlung, was vorher passiert ist Sache vom AH. Bevor Du Unterschreibst wird das Fahtzeug vorgeführt und mit Dir kontrolliert. Wenn Du was zu beanstanden hast, gleich schriftlich vermerken und um abstellung bitten.
 
Mal eine Frage an die Rechtsabteilung. Ab wann ist man Besitzer des Fahrzeuges. Klingt vielleicht ersmal komisch,aber. Wenn das Fahrzeug laut meiner Bestellung an den Händler geliefert wurde es aber noch "Roh" auf dem Hof steht. Ist ja für mich quasi Reserviert.
Oder erst wenn es bezahlt und mit Unterschrift übergeben wurde.
Diese Frage kommt so unterschwellig beim Threadersteller rüber. Er macht sich Sorgen um den Lack obwohl ihm das Fahrzeug noch gar nicht gehört. Wie schauts aus mt der rechtlichen Seite.
 
Mal eine Frage an die Rechtsabteilung. Ab wann ist man Besitzer des Fahrzeuges. Klingt vielleicht ersmal komisch,aber. Wenn das Fahrzeug laut meiner Bestellung an den Händler geliefert wurde es aber noch "Roh" auf dem Hof steht. Ist ja für mich quasi Reserviert.
Oder erst wenn es bezahlt und mit Unterschrift übergeben wurde.
Diese Frage kommt so unterschwellig beim Threadersteller rüber. Er macht sich Sorgen um den Lack obwohl ihm das Fahrzeug noch gar nicht gehört. Wie schauts aus mt der rechtlichen Seite.
§ 854 BGB Erwerb des Besitzes - dejure.org (https://dejure.org/gesetze/BGB/854.html)
Wenn man tatsächliche Gewalt über die Sache hat. Ist beim TO aber nicht so, weil die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug momentan der Händler hat.
Das hat aber nichts mit Eigentum zu tun! Hier ist das schön erklärt.
Eigentum und Besitz (http://www.grundmann-norderstedt.de/uebw03.htm)
 
Obwohl kein Jurist, kommt mir folgende Textpassage aus vielen Käufen bekannt vor.
... bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Danke für die Antworten. Dann will ich nicht hoffen, das da nachher was am auto ist. Sonst dauert es noch länger. Wollte ja auch noch winterräder kaufen, aber die kommen ja nicht aus dem Arsch. Woche für Woche vergeht. Mich hat nur aufgeregt, das der Autoverkäufer 1woche Urlaub und ich erst darauf die Woche das Auto haben kann.
 
Wenn man tatsächliche Gewalt über die Sache hat. Ist beim TO aber nicht so, weil die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug momentan der Händler hat.
Dachte ich mir auch. Aber mal ehrlich. Gesetzestexte sind immer wieder schön zu lesen weil sie doch so unendlich weit weg vom allgemeinen Sprachgebrauch sind. Stehkragendeutsch aus verstaubten Amtsstuben von Kaisers Gnaden. :teacher:
 
Dachte ich mir auch. Aber mal ehrlich. Gesetzestexte sind immer wieder schön zu lesen weil sie doch so unendlich weit weg vom allgemeinen Sprachgebrauch sind. Stehkragendeutsch aus verstaubten Amtsstuben von Kaisers Gnaden. :teacher:
In diesem Fall ist mir das "Stehkragendeutsch" wesentlich lieber als das Stammtischumgangsdeutsch, weil man gerade bei Besitz und Eigentum differieren muss.
Mietwohnung:
Besitzer ist der Mieter, Eigentümer ist der Vermieter
Finanziertes Auto:
Besitzer ist der Kreditnehmer (Käufer), Eigentümer ist Kreditgeber (Bank)
Das führt zugegebenermaßen schon mal zu Verwirrungen.
 
Ganz verwirrend wird es in Österreich. Steht man auf einem Privatparkplatz wird man wegen "Besitztumsstörung" belangt. Aber die Ösis haben ja ihr eigenes lustiges Amtsdeutsch.
 
Augen auf bei der Fahrzeugübergabe!!!

-Den Erhalt des Wagens erst unterschreiben, wenn das Auto zu 100% in Ordnung ist ODER du eine Mängelliste vom Autohaus mit Unterschrift UND Stempel hast.
-Vertraue auf keinen Fall mündlichen Zusagen, auch wenn der Verkäufer noch so vertrauenerweckend erscheint.
-Verweigere die Annahme eines schmutzigen Neuwagens.
-check den Kilometerstand, 10...25km sind ok ("Werksverkehr"), bei allem darüber könnte jemand mit deinem Neuwagen eine Probefahrt/Unfug gemacht haben und gerade bei Probefahrten werden die Kisten getreten wie blöde.
-lass dir Dellen und Kratzer nicht als Kleberückstände der Schutzfolierung verkaufen.
-kontrolliere die Spaltmaße, speziell an den Türen und deren Dekorstreifen (JA, auch beim Neuwagen).
-kontrolliere ALLE Fußräume nach Clipsen/Stöpseln/Abdeckungen und frage, warum die da herumliegen.
-Falls dir tatsächlich Schlampereien auffallen, lass dir das Auto auch von unten auf ner Hebebühne zeigen (meiner hat nach 6 Monaten gerostet!).
-Falls du deinen Händler ärgern willst, teste das Radio und frage, warum es bei Lautstärke 13/35 schon scheppert.

...ich naiver Trottel ließ mich von meinem Händler verarschen und werde als Ergebnis wie ein Bittsteller behandelt.
...die verweigerte Unterschrift der Übergabe ist dein bestes, wenn nicht sogar einziges Druckmittel gegenüber dem Händler!
 
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