Aber wodurch ist man denn verpflichtet, regelmäßig die Werkstatt aufzusuchen? Durch die Garantieauflagen des Herstellers?
Wenn du momentan Garantie haben möchtest wirst du den "Durchsichten und Wartungen" wohl Ordnungsgemäß nachkommen müssen.
Der Gesetzgeber darf die Gewährleistung aber auch auf zB 160.000 Km und 10 Jahre festlegen oder 30 Jahre.
Da ist eine Herstellergarantie dann garantiert überflüssig.
Lebenslange Garantie ist in D-Land verboten kannst ja mal LandsEnd dazu befragen.
Schön, aber das ersetzt auch nicht die regelmäßige Prüfung des Fahrzeuges.
Ein KFZ das OBD, Bremssystemüberprüfung, Wartungsanzeige Ölstandskontrolle und Flüssigkeitenkontrolle hat kommt regelmäßig in die WS wenn der Fahrer auf die Lampen und Anzeigen auch achtet.
Der Vorteil ist das die Wartungen erst erfolgen wenn wirklich etwas zu ersetzen ist weil dein Fahrprofil es verlangt und nicht weil das Jahr mal wieder herum, ist oder der nächste Prüf-Termin ansteht.
Und was ist mit den Dingen, die nicht elektronisch überwacht werden können? Klassiker auf der Mängelliste sind doch z.B. rostige Bremsleitungen oder poröse Bremsschläuche. Dann darf ich vielleicht auch nochmal an Rost an tragenden Teilen erinnern? Was ist mit ausgeschlagenen Achsteilen oder gebrochenen Federn? Oder der allseits beliebte Ölverlust?
Wie wir alle in der Fahrschule gelernt haben ist jeder selber für sein KFZ verantwortlich. Deshalb ist vor jedem Fahrantritt die ordnungsgemäße ... Na ja weiß ja ohnehin jeder.
Wenn man unsicher ist fährt man in die WS und lässt auf Rost prüfen.
Und wer nicht auf Autobahnen unterwegs ist, wird nicht kontolliert?
Die ersten Landstraßen haben auch schon eine Mautbrücke!
Bundesverkehrsminister Ramsauer: Die Lkw-Maut auf Bundesstraßen kommt - auto motor und sport
Die Abgasuntersuchung wurde ja nicht abgeschafft, sondern mit der HU zusammengelegt.
Doch die ist bei OBD Fahrzeugen Ersatzlos gestrichen!
Es wird nur noch geschaut ob ein Abgasrelevanter Code im Steuergerät gespeichert wurde wenn die OBD Lampe an ist.
Wenn die Hauptuntersuchung abgeschafft werden soll, muss sie zwingend durch ein anderes Modell ersetzt werden.
Durch das OBD Werkstattmodell zB auf "Zuruf" und nicht alle zwei (3) Jahre.
Man könnte natürlich auch ein Modell entwerfen, dass den Hersteller für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich macht:
Das ist genau das was in den USA getan wird. Ist zB ein KFZ eines Herstellers nicht in der Lage 10 Jahre oder 160.000 KM ohne massenweisen Austausch der Lambdasonden oder der Bremsleitungen durchzuhalten darf der Hersteller zahlen.
Bitte keine wirtschaftspolitischen Aspekte und Diskussionen anstrengen.
Die Gültigkeit der Betriebserlaubnis wird an die bestehende Werksgarantie gekoppelt und der Besitzer des Fahrzeuges wird damit dazu verpflichtet, die Garantie zu erhalten (durch Einhaltung der vorgeschriebenen Inspektionen und das Unterlassen von nicht genehmigten Änderungen am Fahrzeug).
Somit müssten die Hersteller lange Garantien und diverse Optionen zur Verlängerung der Garantie anbieten, um Fahrzeuge verkaufen zu können.
Die Betriebserlaubnis wird einmal erteilt und kann nicht zurückgenommen werden und hat nichts mit Garantien und Inspektionen zu tun.
Veränderungen am Fahrzeug führen nur umgangssprachlich zum erlöschen der Betriebserlaubnis da diese nun nicht mehr passt. Diese neuen E-Nummern/Zulassungen bei Zubehör sind nun zu sehen wie die alte deutsche ABE nur eben Eu weit.
Die Überwachungsvereine werden wohl wieder das werden was sie bei ihrer Gründung mal waren, technische Berater und Prüfer
privat organisiert.
Die Struktur die sie bis zur Wende hatten ähnelte doch noch sehr der die sie in der "schlimmen Zeit" bekommen hatten mit weitreichenden hoheitlichen Aufgaben, das ist nun endlich wirklich Geschichte.
Wie man an diesem Beispiel mit den Bremsen ja auch sieht scheint es besser zu sein den zuständigen "Dacia" Kundendienst mit so was zu beauftragen.