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Ich habe gelesen, glaube es war ein Stuttgarter Urteil, das nur die Werksvertretungen des Herstellers die vorgeschriebenen Garantie-/Gewährleistungs- Reparaturen und Wartungen ausführen MÜSSEN.
Die Vertragspartner, welche Unterschiedlichen Verträge es da auch geben mag, dürfen warten und reparieren ohne das die Herstellergarantie/Gewärleistung erlöscht.
Da liegt der Hase im Pfeffer dein Link z.B ist das ein Verkäufer oder ein Vermittler?Die Gewährleistung ist ja an den Vertragspartner (Verkäufer) gebunden und der muss, auch wenn er ein freier Importeur ist, Gewährleistungsreparaturen durchführen.
Mit einer Rumänischen Version... wer weiß
Wo viel Licht ist, ist auch Schatten.
Den einen verdienen lassen weil er billiger ist und wenns Probleme gibt, dann solls plötzlich der richten, den man vorher nicht wollte.
Ich habe Verständnis für deutsche Händler, die Arbeiten an Grauimporten ablehnen.
Beim genaueren Hinsehen sind das die Arbeiten die, bei Fahrzeugen die nicht für den rumänischen und bulgarischen Markt bestimmt sind, nach 2Jahren/30000km erledigt werden.Die Renault Werkstatt sagte mir das für mein Dacia die Wartungsintervalle
länger sind also alle 20000 Km das ist doch super oder trotz EU-Fahrzeug .
Dies soll einer Verstehen![]()