Blinker Dauerbeleuchtung

Bierkasten

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Logan Limousine 1.4 MPI 55 kW (75 PS)
Hallo,

habt ihr beleuchte Blinker??

Wenn ja, wie habt ihr das angestellt und inwiefern ist das legal??
 
Hallo,

habe hierzu gerade was im Web gefunden.
Denke, im Ausland eher machbar, in D für die Garage...;)

LG
Bernhard
 
Meints du seitenblinker dann sind die doch als seiten distanzleuschten zuläsig .
Bei den Foderen war das Standlicht doch orginal drinne wenn ich mich nicht ihre.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Ja schon, nur sollten die vorderen blinker als Standlicht leuchten...
 
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1.
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

Gemäß StVZO ist ein dauerbeleuchteter Blinker nicht zulässig;)
 
Hallo,

mir kommt morgens immer ein 5er BMW entgegen und ich meine bei
dem Auto würden die vorderen Blinker dauerleuchten.

Grüße

Michael
 
Das Sind aber nicht die Blinker.
bei der Orginal Dacia beleuchtung war doch das Standlicht ja auch mit dort beim Blinker integriert.
 
Hallo,

mir kommt morgens immer ein 5er BMW entgegen und ich meine bei
dem Auto würden die vorderen Blinker dauerleuchten.

Grüße

Michael

Möglicherweise ein Modell für den amerikanischen Raum, die besitzen derartige Ausrüstungen. Gemäß StVZO in Deutschland nicht erlaubt und normalerweise müsste der, wenn er denn ein Auto in Deutschland bewegt was für die USA bestimmt war, das entsprechend auf die StVZO ausrichten. Wenn der TÜV nix beanstandet.....aber die sind ja nicht das Maß der Dinge:rolleyes: da wird so viel nicht beanstandet und bei anderen Sachen machen sie sich ins Hemd:lol: Laune abhängig bei vielen;)
 
Mir kommt auch ab und zu mal einer entgegen die werden das da Als Tagfahrlicht gebeaut haben ist dann halt mit in den Gehäuse der Blinker nur ne Ander Birne.
 
Weiß denn jemand, ob es Dacias in anderen Ländern mit solchen US Blinkern gibt? In Brasilien, Indien oder anderswo???
 
Nö also ich weiß das nicht aber für was sollte dieses Wissen auch nützen:D
Hier in D unterliegst du der deutschen StVZO und ob dich der TÜV damit dann durchlässt, das is ne andere Frage.;)

Meine Eltern fuhren anno dunnemal einen der ersten Skodas hier im Westen, der TÜV fand zwar nix was er weiter bemängeln konnte aber innen die Kontrollleuchten waren rot und die durften nur grün sein, das musste mein Vater damals abändern und erneut vorfahren:D Aber das nur am Rande;)
 
Aber gibt es denn nun in anderen ländern sowas wo es dann auch gestattet ist????
 
Also sicher weiß ich das dauerbeleuchtete Blinker in Amerika gestattet sind, von Ländern innerhalb der EU ist mir da jetzt nichts bekannt aber vielleicht weiß ja jemand anderes was drüber hier.
Trotzdem wollte ich gerne wissen, warum du das wissen willst. Einfach so oder was bezweckst du damit?:)
 
Wenn du dir sowas bauen willst, dann mußt du Widerstände und diverse Sperrdioden in die Stromleitungen einlöten weil ansonsten ja die hinteren Blinker mitleuchten würden und beim Blinken alle Blinker in Funktion wären. Auserdem müsste das Standlicht ja auch etwas dunkler sein wie der Blinker damit man noch einen Unterschied sieht.
Da brauchst du schon ein wenig Ahnung von Elektrik.

Ich sehe auch öfter nochmal Autos wo die Blinker als Standlichter umfunktioniert wurden. Vor ein paar Jahren waren es aber noch mehr.



Gruß
Luni
 
Ich schliesse mich mal Freya an und frage auch: Wofür braucht man das?:huh:

Da wir alle Dacia fahren was im Endeffekt Renault ist werde ich persönlich mein Augenmerk darauf legen das nur die richtigen Leuchten leuchten und nicht die falschen. Alte Renaultkrankheit wie ich immer wieder sehr schön sehe im Strassenverkehr.

Kommt von Oxidation im Rückleuchtenstecker.^_^
 
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