Bagatellschaden? Gutachter beauftragen?

Nur durch ein verbindliches Gutachten steht die Schadenshöhe fest - und dazu würde ich dringend raten. Selbst wenn der Schaden tatsächlich überschaubar bleibt, würde ich trotzdem mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit der Versicherung im Nachhinein das Geld für den Schaden zu überweisen, falls es sich für ihn rechnet - er hat also (auch als Selbstzahler) keinen versicherungstechnischen Nachteil.
 
Bei einem kleinem Schaden langt in der Regel ein Kostenvoranschlag nebst Lichtbilder......ansonsten könnte es sein das die Versicherung die Kosten für das Gutachten nicht übernimmt....

LG Thomas
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #18
thx @all, bringt mich aber auch nicht wirklich weiter: hatte eigentlich gehofft, daß jemand mal einen ähnlichen Streifschaden hatte und in etwa nennen kann, ob die Grenze von 750 Euronen bei Komplettbearbeitung des
Stoßfängers überschritten wird. Bei einige Jahre altem Metallic dürfte das schnell erreicht sein durchs Angleichen, denk ich, von Leihwagenkosten mal abgesehen. Werd mal Mo früh zu einem qual. Lackierer gehen, dann seh ich weiter, v.a., ob die ausbauen müssen oder mit Abkleben auskommen. Auf Werkstattabtretung lass ich mich prinzipiell nicht mehr ein, v.a., wenn die dann auch noch einen dieser online-Amwäölte vermitteln wollen- Einmal probiert, nie wieder. Rechtsschutz wäre in diesem Fall auch nicht nötig, weil die Schuldfrage eindeutig ist. Mir gehts nur darum, mir keinen Gutachter der gegn. Versicherung aufdrücken zu lassen, da möchte ich schon lieber einen unabhängigen.
@16VRolli: die 3500 glaub ich sofort, da war ja auch einiges zum Ab- und Wiederanbauen, das kostet gleich und wenn dann noch Verbringkosten zur Lackiererei dazukommen, ist das schnell zusammen.
 
Bei einem kleinem Schaden langt in der Regel ein Kostenvoranschlag nebst Lichtbilder......ansonsten könnte es sein das die Versicherung die Kosten für das Gutachten nicht übernimmt....

LG Thomas
Beitrag #13 zeigt, warum man nicht unbedingt von einem kleinen Schaden ausgehen sollte. Was ist mit der Wertminderung? Wer zahlt Dir einen Leihwagen, wenn Du auf Dein Fahrzeug angewiesen bist?
 
Ne, alles gut.
"Als schuldloser Unfallbeteiligter haben Sie laut Bundesgerichtshof in jedem Fall das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Denn es soll Chancengleichheit gewährleistet werden, da die Versicherungen mehr Experten in der Hinterhand haben als ein Geschädigter."
Ja, ich kenne das Urteil. Da ging es um 128 Euro. Streitwert zwischen einer Autovermietung und einem Versicherer und eine fiktive Schadensabrechnung. In dem Urteil steht aber auch:
*dass aus Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger (oder dessen Haftpflichtversicherer) ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherer einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen'.
Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.10.2019 - VI ZR 45/19 -

Mehr dazu aus rechtlicher Sicht nicht. Aber man kann wegen 128 Euro zuerst zum Amtsgericht ziehen, dann zum Landgericht und weiter zum BGH. Jahre später........

Zu dem konkreten Fall: Kostenvoranschlag von einem Autohaus einholen. Falls dann die gegnerische Versicherung meckert und Du bist über 750 Euro, also über einem Bagatellschaden, würde ich einen eigenen Gutachter beauftragen. Den muss dann die gegnerische V. bezahlen. Und wenn dann die gegnerische murrt, einen Rechtsanwalt. Das wäre aus meiner Sicht die sinnvollste Vorgehensweise, die Dir auch viel Zeit ersparen kann (Termin Rechtsanwalt etc.). Und den Mietwagen während der Reparatur müssen sie natürlich auch zahlen.

Beitrag 13 schreibt von einem kleinen Schaden am Kotflügel und hat dann Bilder dabei, die einen viel größeren Schaden zeigen. Das widerspricht sich eigentlich. Ich sehe auf den Bildern am Kotflügel, am Stoßfänger etc. Beschädigungen.
 
Ok, erledigt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Beitrag 13 schreibt von einem kleinen Schaden am Kotflügel und hat dann Bilder dabei, die einen viel größeren Schaden zeigen. Das widerspricht sich eigentlich. Ich sehe auf den Bildern am Kotflügel, am Stoßfänger etc. Beschädigungen.
Genau, das ist das Problem, weil beim Aufprall Halterungen, Bleche usw. beschädigt werden können, die man von außen nicht sieht und ruckizucki geht´s in die Tausende....
 
Deswegen lässt man ja einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt machen. Aber immer ohne Abtretungserklärung zu unterschreiben.
 
Beitrag #13 zeigt, warum man nicht unbedingt von einem kleinen Schaden ausgehen sollte. Was ist mit der Wertminderung? Wer zahlt Dir einen Leihwagen, wenn Du auf Dein Fahrzeug angewiesen bist?
Ich sprach von einem Gutachten......Klar besteht evtl. je nach Schadenshöhe auch ein Anspruch auf Wertminderung und auch auf einen Leihwagen.....trotzdem sollte man erst einmal einen Fachmann befragen nach der Schadenshöhe bevor man einen Gutachter beauftragt und dann auf den Gutachterkosten sitzen bleibt......

LG Thomas
 
Ok, erledigt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Genau, das ist das Problem, weil beim Aufprall Halterungen, Bleche usw. beschädigt werden können, die man von außen nicht sieht und ruckizucki geht´s in die Tausende....
Nein, das Problem ist, wenn man schreibt: Hatte einen kleinen Schaden am Kotflügel und dann Bilder hinzufügt, die einen ganz anderen (größeren) Schaden zeigen.
 
Das ist für mich ein größerer Schaden und nicht die paar kratzer in der Frontschürze und das Beulchen im Kotflügel.
Aber jeder wie er meint.
(schade das der TE keine Bilder gepostet hat)
 

Anhänge

  • Screenshot_20230401_234835.jpg
    Screenshot_20230401_234835.jpg
    592,3 KB · Aufrufe: 22
Ja, das ist auch für mich ein größerer Schaden. Nur den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht. Aber den würde ich nur vom Bild her auf so 7.500 Euro oder wirtschaftlichen Totalschaden, je nach Alter und Verzug in der Karosserie schätzen.
Aber eigentlich ging es hier um einen vermutlichen Bagatellschaden.
 
Ich war auch der Meinung das die paar kratzer und die kleine Beule ein Bagatellschaden ist. Ich wollte ja damit nur zum Ausdruck bringen wie teuer so ein paar kratzer werden können.
 
Ich würde an deiner Stelle zuerst nen KV von deiner Werkstatt einholen. Wenn der schon deutlich über den 750€ Bagatellgrenze liegt, dann evtl. Gutachten erstellen lassen, wenn es lt. Werkstatt auch sein kann, dass unter der Oberfläche mehr kaputt sein könnte.
 
Zurück