Bagatellschaden? Gutachter beauftragen?

gaistafara

Mitglied Silber
Fahrzeug
Dacia Logan Lodgy 1.5 dCi 90 eco2
Baujahr
2012
Hallo @all, bitte mal um Euren Rat: heute hat mir ein Zermedes beim Ausparken die vordere rechte Ecke vom Lodgy arg zerschrammt,
eigentlich nichts Wildes, wenn nicht gleich an der oberen Sicke/Winkel zum Scheinwerfer der Lack bis runter auf die schwarze Teilelackierung
abgeplatzt wäre. Will heißen, das ganze vordere rechte Teil muss nachlackiert werden, metallic beige, inwieweit das nach Mitte /rechts hin überhaupt angeglichen werden kann, keine Ahnung. Meine Frage: ist das noch als Bagatellschaden zu werten, bei dem ich ggf. auf Gutachterkosten sitzen bliebe. oder ist die Reparatur in einer zu erwartenden Höhe, die das rechtfertigt? Einfach in meiner Werkstatt bzw. meinem Lackierer einen Kostenvoranschlag machen lassen will ich genausowenig wie mich auf eine Bewertung der gegn. Versischerung verlassen - gemachte Erfahrungen.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke schon mal! Gabe
 
Jeder Ratschlag wäre hier unseriös. Wie genau ist der Unfall passiert, Fotos vom Schaden, wie sieht der Schaden am gegnerischen Kfz aus? Bagatellschaden ist bei ca. 750 Euro.
Kostenvoranschlag von der Werkstatt reicht normalerweise bei kleineren Schäden immer aus.
 
Ein anderes Auto.
Wahrscheinlich ist die Marke: "Mercedes-Benz" gemeint.

zum Thema:
  • Ich hatte mal einen ähnlichen Schaden. Ein anderes Auto hatte mir eine Beule in den Kotflügel gefahren, während ich einkaufen war.
    Ich hatte in der Werkstatt eine "Abtretungserklärung" unterschrieben. Damit hatte ich der Werkstatt das Recht gegeben alles mit der Versicherung zu klären. Was sie auch machten. Ich musste mich weder um Gutachter, noch um sonstige "Bürokratie" kümmern. Nur das Auto zur Reparatur vorbeibringen und wieder abholen.
    Ich würde das wieder so machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Bagatellgrenze bei 750€ liegt, dann ist sie schnell überschritten. Sehr schnell überschritten...
Offizielle Werkstattpreise und die vom Lackierer sind nicht ohne. Bei unserem letzten "Streifschuss" war der
Verursacher ganz baff erstaunt, das die Kosten bei über 500€ lagen.

" Ich hab´doch nur Ihre vordere Stoßstange gestriffen...." Tja, und genau das kostet.

Den Kostenvoranschlag/ Gutachten habe ich in unserer Lackiererei machen lassen. Der Verursacher hat es dann privat mit mir abgerechnet, weil er die Höherstufung seiner Versicherung vermeiden wollte. Das Töchterchen ( Fahranfängerin) ist
gefahren.

Mann muss nicht gleich Verschwörungen sehen, aber sollte auf jeden Fall wachsam sein!
 
Da hier nicht alle Fakten klar sind ist mein Rat:
Als unverschuldeter Unfallteilnehmer suche ich mir einen Anwalt!
Der wird auch vom Gegner bezahlt werden müssen.
Dann ist von Anfang an alles klar und keiner versucht mich zu übervorteilen.
Er hat alle Infos und kann dir helfen.

Ja hier werden viele wieder sagen was soll das denn bitte dadurch werden nur die Versicherungsbeiträge höher etc.
Alles was ich in meiner fast 35 jährigen Autofahrezeit erlebt habe und man sich ausdenken kann ist auch passiert.
Von ausländichen Unfallgegner wo es am Ende nur mit einem Anwalt ( einer hier ein anderer im Ausland) + Übersetzten , bishin zu einem Gutachten wo ich vorher nie und nimmer dachte das das alles kaputt ist nur weil ein Roller mir mit gefühlt 3 kmh die Stossstange berührt hatte.
Es gibt Pauschalen die wir garnicht kennen die man Bezahlt bekommt ( für mich mit Recht) von Telefonauslagen bishin zu Nutzungsausfall für die Zeit in der Werkstatt, diese werden ohne Anwalt gerne vergessen oder die Versicherungen machen es sich einfach und zahlen es einfach nicht.
 
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann frag dort mal nach. Auch wegen Ersatz des Wertverlustes.
 
Da hier nicht alle Fakten klar sind ist mein Rat:
Als unverschuldeter Unfallteilnehmer suche ich mir einen Anwalt!
Der wird auch vom Gegner bezahlt werden müssen.
Dann ist von Anfang an alles klar und keiner versucht mich zu übervorteilen.
Das ist sein Recht wie es auch dein Recht ist dir ein Anwalt als geschädigter zu suchen. Als Unfallverursacher der ein Deutsches Kenzeichen hat bekommst du davon sogut wie nix mit.
 
DSR24 verständigen. Die kümmern sich.
 
Ohne Anwalt auf dem Beifahrersitz würde ich keinen Meter mehr fahren! :D:prost:
 
Ich weiss ja nicht was bei dir alles verkratzt ist? Mich hat einer beim überholen leicht verkratzt mit kleiner Beule im Kotflügel. Rep.: 3500,-€
 

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Hoffentlich habe ich nach 40 Jahren nicht mal einen Unfall und gerate an einen wie Du.
Jeder hat so seine Erfahrungen, ich meine und du deine.
Nur weil ich mich ein einigen Themen eben nicht immer wirklich 100% aktuell auskenne und ich mir da einen Fachman zur Rate ziehe bin ich was?

"Als schuldloser Unfallbeteiligter haben Sie laut Bundesgerichtshof in jedem Fall das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Denn es soll Chancengleichheit gewährleistet werden, da die Versicherungen mehr Experten in der Hinterhand haben als ein Geschädigter."

Was dich jetzt dazu treibt es direkt so negativ zu sehen, verstehe ich nicht wirklich.
Der Anwalt regelt das mit deiner Versicherung, du bekommst davon nix mit.
Und wenn du dir eine Versicherung ausgesucht hast, die einen bei einem Schaden drücken will, kann ich nichts dafür.
Aber deine Reaktion darauf würde mich dann, in meiner Entscheidung nur bestätigen, es dann doch gemacht zu haben.
 
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