Ausbau Ablagegalerie?

Rumpelmuk

Neumitglied
Fahrzeug
MCV, 77 kW, Bj 2011, nachträglicher Umbau auf LPG
Hallo!

Habe gerade festgestellt, dass die Ablagegalerie (für die 2. Sitzreihe) die Laderaumhöhe um ein ganzes Stück reduziert.

Kann man die (für Ladezwecke flott mal) ausbauen?

Danke für die Info!

Schönen Gruß

Karin
 
die ist vorne nur mit 4 Torx-Schrauben befestigt und an den Griffen eingehängt, aber warum willst du die ausbauen, so hoch darf man doch gar nicht laden, da keine Trennung zwischen Vordersitze und 2. Sitzreihe vorhanden ist. Du musst dann auf jeden Fall ne Trennwand oder nen Trennnetz einbauen.
 
Hallo

Sorry aber wiederspruch wenn ich jedes wochenende mit meiner pa technick fahre habe ich auch keine trenngitter oder ähnliches drin und die ladung übersteigt die Kopfstützen bei weitem. Einladen und ordentlich festzurren und gut isses.

mfg jens
 
Hallo!

Habe gerade festgestellt, dass die Ablagegalerie (für die 2. Sitzreihe) die Laderaumhöhe um ein ganzes Stück reduziert.

Kann man die (für Ladezwecke flott mal) ausbauen?

Danke für die Info!

Schönen Gruß

Karin


Er meint über der Rückbank. ;)
 
so hoch darf man doch gar nicht laden, da keine Trennung zwischen Vordersitze und 2. Sitzreihe vorhanden ist. Du musst dann auf jeden Fall ne Trennwand oder nen Trennnetz einbauen.

Deine Zuladung wird alleine durch das zulässige Gesamtgewicht (ZGG) bestimmt, aber nicht alleine durch die Zuladungshöhe im Innenraum des Fahrzeuges. U.a. deswegen müssen Kombis einen linken (äh Richtig RECHTEN, mal wieder verwechselt:D) Außenspiegel besitzen, da deren Zweck u.a. die Zuladung ist. Sonst dürfte ich noch nicht mal mehr 3 Packen Styrodor zuladen, die gehn bis unters Fahrzeugdach. Oder die vielberühmte Zuladung einer Waschmaschine würde ebenfalls entfallen. :D
Eine Pflicht für ein Trenngitter besteht nicht. Eine Trennwand darf nur "nicht Rückbaufähig" eingebaut werden und macht automatisch den PKW zum LKW (Weiß jetzt gar nicht, ob das beim MCV in der PKW-Variante überhaupt rechtlich möglich wäre, technisch bestimmt). Die Ladungssicherung bleibt trotzdem, auch wenn die Vorschriften des gewerblichen Verkehrs nur sehr schwer bzw. fast gar nicht in den privaten Bereich zu übertragen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen linken Außenspiegel haben alle, Du meinst wohl den rechten und den haben nun auch alle Fahrzeuge.
 
Einen linken Außenspiegel haben alle, Du meinst wohl den rechten und den haben nun auch alle Fahrzeuge.

Richtig, mal wieder die Seiten verwechselt.
Zwischen HABEN und MÜSSEN gibt es einen kleinen Unterschied.
Kombis bekommen eine Betriebserlaubnis in D nur dann, wenn diese einen RECHTEN Außenspiegel haben (Ausnahmen wirds wohl dafür auch geben). Limousinen bekommen die BE auch ohne diesen Spiegel. Können aber einen haben.
 
ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ist es nicht so, Rechts ist kein muss, nur wenn der Innenspiegel nicht vorhanden/Nutzbar ist. Was beim Kombi auf jeden Fall vorkommen kann.

Mit der Ladungssicherung kommt es auch auf die Fracht an. Es muss auf jeden Fall sicher gestellt sein, dass beim Bremsen nichts nach Vorn gelangen kann, weshalb die Rückenlehne als Obergrenze genommen wird. Sperrgut wie Waschmaschinen können nicht ÜBER die Sitze fliegen, deshalb ist sowas ok, aber zb Campingzeugs darf nur mit sicherer Trennung zwischen Laderaum und Fahrgastraum bis zur Decke geladen werden.

Ne feste Trennwand heißt nicht gleich LKW, siehe Logan Express oder VW Caddy
 
ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ist es nicht so, Rechts ist kein muss, nur wenn der Innenspiegel nicht vorhanden/Nutzbar ist. Was beim Kombi auf jeden Fall vorkommen kann.

Du bekommst als Fahrzeughersteller eines PKW Kombi in Deutschland keine Betriebserlaubnis ohne rechten Rückspiegel, da wie gesagt der Zweck des Fahrzeuges neben dem Transport von Personen auch der Transport von größeren Gegenständen ist, die die Rücksicht verdecken können(!). Ob Du ihn dafür nutzt, ist eine andere Sache. Bezug ist der § 56 StVZO sowie deren Ausführungsvorschriften dafür. Dagegen ist der Verwendungszweck einer Limousine hauptsächlich der Personentransport. Wird mit solch einem Fahrzeug ein Transport von Gegenständen vorgenommen, die die Rücksicht nach hinten versperren, ist ein rechter Außenspiegel anzubringen (auf Zulassungszeichen achten).
Interessanter Weise ist bei der Neufassung des Paragrafen noch nicht mal mehr nur von Spiegeln die Rede sondern auch von "anderen Einrichtungen". Mal sehen was die Technik uns da in der nächsten Zeit noch bescheren wird.

Mit der Ladungssicherung kommt es auch auf die Fracht an. Es muss auf jeden Fall sicher gestellt sein, dass beim Bremsen nichts nach Vorn gelangen kann, weshalb die Rückenlehne als Obergrenze genommen wird.

Die Ladungssicherung wird im § 22 StVO geregelt. Interessant ist dabei im Absatz 1 die Formulierung "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Hier wäre zu Fragen; Was sind die anerkannten Regeln der Technik? Dazu kann man das hier zu Rate ziehen. Daraus ergibt sich im groben gesagt, dass die Regeln des gewerblichen Gütertransports nicht so ohne weiteres auf den privaten Transport zu übertragen sind. Kleines Beispiel (die wie immer hinken): Hänger mit Holz: Gewerblich muss ein zugelassener Sicherungsgurt verwendet werden; Privat könntest Du einen festen Strick nehmen.
Von Rückenlehne als Höchste Ladungsgrenze ist da nirgends die Rede. Mal abgesehn davon, dass Gegenstände auch zwischen den Vordersitzen durchrutschen können.

Also das höhr ich zum ersten mal! ich pack auch nicht immer ganz Vorschriftsmäßig (hier und noch schnell was kleiner draufgepackt) und bin mit gepacktem Wagen schon mehrfach kontrolliert worden und bisher hat da noch keiner der Rennleitung was negativ zu gesagt.
-Das ne vernünftige Ladungssicherung im eigenen Intresse stattfinden sollte steht qaußer frage!-

So einfach ist das nicht. Theoretisch hast Du Glück gehabt, bzw. es kommt auch auf die losen Teile an. Ein Bekleidungsstück, eine kleinere Kosmetiktasche, die Klopapierrolle mit Häckelmütze (lange nicht mehr gesehen :D) könnte man noch mitgehen. Ist es ein Koffer mit 20 Kilo Gewicht oder ein Kosmetikkoffer aus Hartschale wird es schon zum Problem.

welcher laut Fhrzpapieren ein LKW ist!

Ich weiß nicht das die Leute unter LKW immer gleich große Fahrzeuge verstehen. Bestes Beispiel für einen LKW waren die alten Post-Golfs. Das waren alle LKW. Interessant ist allerdings dabei, der sich mal so ein Fahrzeug zulegen möchte: Wurde der PKW einmal zu einem LKW umgebaut und als solcher zugelassen, ist ein Rückbau nicht mehr möglich.

Kleiner Hinweis weil es im öffentlichen Bereich ist: Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Wer Beratung zu einem speziellen Thema benötigt, sollte sich an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden und sich beraten lassen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Hallo, guten Abend!

Danke für die reichlichen Informationen! Ich will ein altes Zweisitzersofa transportieren.... das wäre im Ernstfall wohl auch nicht mit einem Trennnetz aufzuhalten :D. Bin gespannt, ob es reinpasst, morgen weiß ich mehr! Vielleicht mache ich mal ein Bild, ob's geklappt hat.

Schönen Abend noch!

Karin
 
Hallo, guten Abend!

Danke für die reichlichen Informationen! Ich will ein altes Zweisitzersofa transportieren.... das wäre im Ernstfall wohl auch nicht mit einem Trennnetz aufzuhalten :D. Bin gespannt, ob es reinpasst, morgen weiß ich mehr! Vielleicht mache ich mal ein Bild, ob's geklappt hat.

Schönen Abend noch!

Karin

Hallo Karin

Habe den gleichen Dace wie du und mußte kürzlich ein 2-Sitzer Schlafsofa transportieren. Bei 183 cm Länge kam auch der an seine Grenzen. Aber die 4 km bin ich mit offenen Hecktüren gefahren. Ging auch.

Marcus
 
Ich weiß nicht das die Leute unter LKW immer gleich große Fahrzeuge verstehen. Bestes Beispiel für einen LKW waren die alten Post-Golfs. Das waren alle LKW. Interessant ist allerdings dabei, der sich mal so ein Fahrzeug zulegen möchte: Wurde der PKW einmal zu einem LKW umgebaut und als solcher zugelassen, ist ein Rückbau nicht mehr möglich.

Kleiner Hinweis weil es im öffentlichen Bereich ist: Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Wer Beratung zu einem speziellen Thema benötigt, sollte sich an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden und sich beraten lassen.

das mit dem rückbau kann nicht so ganz sein. den kumpel hatte damals länger soeinen besagte post-golf (golf2). dieser hatte wieder eine rückbank drin und er war auch wieder nen 5 sitzer in den papieren.
 
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