ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ist es nicht so, Rechts ist kein muss, nur wenn der Innenspiegel nicht vorhanden/Nutzbar ist. Was beim Kombi auf jeden Fall vorkommen kann.
Du bekommst als Fahrzeughersteller eines PKW Kombi in Deutschland keine Betriebserlaubnis ohne rechten Rückspiegel, da wie gesagt der Zweck des Fahrzeuges neben dem Transport von Personen auch der Transport von größeren Gegenständen ist, die die Rücksicht verdecken können(!). Ob Du ihn dafür nutzt, ist eine andere Sache. Bezug ist der
§ 56 StVZO sowie deren Ausführungsvorschriften dafür. Dagegen ist der Verwendungszweck einer Limousine hauptsächlich der Personentransport. Wird mit solch einem Fahrzeug ein Transport von Gegenständen vorgenommen, die die Rücksicht nach hinten versperren, ist ein rechter Außenspiegel anzubringen (auf Zulassungszeichen achten).
Interessanter Weise ist bei der Neufassung des Paragrafen noch nicht mal mehr nur von Spiegeln die Rede sondern auch von "anderen Einrichtungen". Mal sehen was die Technik uns da in der nächsten Zeit noch bescheren wird.
Mit der Ladungssicherung kommt es auch auf die Fracht an. Es muss auf jeden Fall sicher gestellt sein, dass beim Bremsen nichts nach Vorn gelangen kann, weshalb die Rückenlehne als Obergrenze genommen wird.
Die Ladungssicherung wird im
§ 22 StVO geregelt. Interessant ist dabei im Absatz 1 die Formulierung "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Hier wäre zu Fragen; Was sind die anerkannten Regeln der Technik? Dazu kann man
das hier zu Rate ziehen. Daraus ergibt sich im groben gesagt, dass die Regeln des gewerblichen Gütertransports nicht so ohne weiteres auf den privaten Transport zu übertragen sind. Kleines Beispiel (die wie immer hinken): Hänger mit Holz: Gewerblich muss ein zugelassener Sicherungsgurt verwendet werden; Privat könntest Du einen festen Strick nehmen.
Von Rückenlehne als Höchste Ladungsgrenze ist da nirgends die Rede. Mal abgesehn davon, dass Gegenstände auch zwischen den Vordersitzen durchrutschen können.
Also das höhr ich zum ersten mal! ich pack auch nicht immer ganz Vorschriftsmäßig (hier und noch schnell was kleiner draufgepackt) und bin mit gepacktem Wagen schon mehrfach kontrolliert worden und bisher hat da noch keiner der Rennleitung was negativ zu gesagt.
-Das ne vernünftige Ladungssicherung im eigenen Intresse stattfinden sollte steht qaußer frage!-
So einfach ist das nicht. Theoretisch hast Du Glück gehabt, bzw. es kommt auch auf die losen Teile an. Ein Bekleidungsstück, eine kleinere Kosmetiktasche, die Klopapierrolle mit Häckelmütze (lange nicht mehr gesehen

) könnte man noch mitgehen. Ist es ein Koffer mit 20 Kilo Gewicht oder ein Kosmetikkoffer aus Hartschale wird es schon zum Problem.
welcher laut Fhrzpapieren ein LKW ist!
Ich weiß nicht das die Leute unter LKW immer gleich große Fahrzeuge verstehen. Bestes Beispiel für einen LKW waren die alten Post-Golfs. Das waren alle LKW. Interessant ist allerdings dabei, der sich mal so ein Fahrzeug zulegen möchte: Wurde der PKW einmal zu einem LKW umgebaut und als solcher zugelassen, ist ein Rückbau nicht mehr möglich.
Kleiner Hinweis weil es im öffentlichen Bereich ist: Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Wer Beratung zu einem speziellen Thema benötigt, sollte sich an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden und sich beraten lassen.