Abmeldedatum wichtig für Prämie?

loganolix

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.5 dCi eco2 63 kW (86 PS)
Vor kurzem rief mich mein AH an, dass es mit meinem Anspruch auf die Umweltprämie vielleicht doch nicnt klappen könnte, weil mein altes Auto bereits vor dem 14. 01. 2009 abgemeldet wurde. Gestern beim Verschrotten desselben sprach der Verschrotter vom gleichen Thema.

Dass das Abmeldedatum für die Prämie relevant ist, stand allerdings nie in den Bestimmungen. Habe ich da etwas verpasst? Wer hat Informationen in die Richtung?

loganolix
 
Na, dann ist doch alles in Butter!
Relevant ist demnach nicht das Abmelde- sondern das Verschrottungsdatum auf dem Verwertungsnachweis.
 
Laut meines AH
muß das Verschrottungs und Abmeldedatum das gleiche sein,
also erst zum Verschrotter (mit Lizens und Zertifikaten dazu)
und am selben Tag noch abmelden.
So die Auskunft vom AH und ja nicht früher abmelden . . . ?
Vielleicht Weis da jemand noch mehr dazu . . .
Werde mich aber daran halten wenn es soweit ist.
Gruß . . Heizer
 
Gleich Auskunft heute bei einer Bestellung bekommen -erst Verschrotten dann abmelden nicht umgekehrt!
Allerdings bietet das Ah die Abwicklung komplett an.Also mit Abwrackkarre kommen und stehen lassen und mit dem Neuwagen vom Hof runter und die machen den Papierkram.
 
Wir Dachten Auch Erst Verschrotten Dann Neu Kaufen ,so Gehts Nicht
Der Händler Muß Zum Verschrotten Die Neue Zulassung Und Kaufvertrag Vorlegen.
Bei Uns übernimmt Das Der Händler!!!



Gruß Joggi
 
Gleich Auskunft heute bei einer Bestellung bekommen -erst Verschrotten dann abmelden nicht umgekehrt!
Allerdings bietet das Ah die Abwicklung komplett an.Also mit Abwrackkarre kommen und stehen lassen und mit dem Neuwagen vom Hof runter und die machen den Papierkram.

Hallo Klaus ,wie groß ist dein 'Zeitfenster' zwischen >Bestellung , stehen lassen und runter vom Hof < ?

Gruß Mike
 
mein händler bekommt das auto sowieso erst wenn ich mein neues angemeldet bei ihm auf dem hof stehen habe.
also geht doch alles in ordnung.
um den rest kümmert er sich.
MfG
Jürgen:)
 
das abmelden des "Altfahrzeugs" muß zeitnah zur Neuanmeldung erfolgen.
Zeitnah heißt aber nicht zum selben Datum.Kann ja uach nicht immer funktionieren.

Auf dem Antrag der BAFA steht NICHTS über einen Zeitlichen Rahmen drin!
Beachtet bitte das ihr die erforderlichen Unterlagen komplett habt.

- Kopie des Kaufvertrages des Neufahrzeug
- Kopie der Zulassungsbescheinigung 1 + 2 des Neufahrzeugs
- Kopie der Zulassungsbescheinigung 1 + 2 des Altfahrzeugs
( Teil 2 bzw. alter Fahrzeugbrief muß abgemeldet sein bzw. Vermerk
zur Verschrottung stillgelegt)
- Verwertungsnachweis eines Autoverwerters

zusätzlich beachten:

- auf dem Antrag der BAFA muß der Verwerter seinen Stempel reinmachen
- auf dem Antrag der BAFA muß der antragsteller 2X unterschreiben !!
- Halter des Alt + Neufahrzeugs sowie Name des Kaufvertrages des neuen KFZ
müssen identisch sein
 
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