Teilekosten Plastik

D

Dacia-Alsace

Bei diversen Fahrzeugen Sandero & Logan FL jeweils Stepway Baujahr 2017 / 2018
ist nach nächtlicher " Umlackierung " eine Erneuerung sämtlicher Plastikanbauteile
ab Fahrertür / Beifahrertür erforderlich.
Auch die Fensterdichtungen an den Türen sind betroffen.

Hierbei auch die Scheibenwischer hinten.

Incl. Beleuchtung und Rückblenden.

Was kosten die Teile in Deutschland, bzw. was kostet es incl. Einbau?

Anbei muss eine Lackaufbereitung durchgeführt werden ab den Türen respektive
eines Logan Kotflügels, die als Farbe angesehene Besprühung hat sich als
Sprühspachtel herausgestellt.

Heckscheiben sind ebenfalls zu reinigen.

Die durch die Gendarmerie in Verdacht stehende Werkstatt hat bereits angekündigt
die Kostenberechnung des Versicherungsgutachters nicht anerkennen zu wollen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Da es sich um Sprühspachtel handelt muss der Lack " nur " gereinigt werden.
Bei beiden Fahrzeugen ab den Vordertüren und beim Logan auch der rechte vordere Kotflügel.

Zu Tauschen sind alle Plastikteile ab den Türen nach Hinten incl. allen Plastikteilen incl. Scheibenwischer.
gerne sende ich dir die Fotos dazu.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Herzlichen Dank,

es sind jeweilig beide Fahrzeugseiten betroffen und jeweilig auch das Heckteil.

Laut französischem Gutachter müssen alle Plastikteile ( incl. am Chassi ) getauscht werden
da eine Reinigung angeblich im Verlauf der nächsten Jahre zum Ausbleichen dieser Plastikteile
führen würde.

Dieses betrifft alle Plastikteile unterhalb der Fenster.

Was die Regulierung angeht so ist es so das die Versicherung diese bereits zugesagt hat.

Mir geht es hier vorerst nur einmal um eine Hausnummer der Grössenordnung.
Anhand deiner Arbeit ( nochmals Danke ) kann ich jetzt das Ganze überschlagen.

Jetzt warte ich einmal das Gutachterergebnis ab.

Mit bestem Dank

Mirko
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Ach ja ,

es handelt sich hier um vorsätzliche Sachbeschädigung, vollzogen des Nachts direkt vor unserem Grundstück.

laut Gutachter handelt es sich um Sprühspachtel, welcher wohl aus einer / zwei Dosen gesprüht wurde.
Damit sollte offensichtlich die Beschriftung der Fahrzeuge unkenntlich gemacht werden.

Die Beschriftung besagt auf zwei Sprachen inhaltlich das die gesetzlich vorgegebene Gewährleistungspflicht
verweigert wird und das wir aus diesem Grunde Fabrikate dieser Marke nicht wieder kaufen werden.

Dabei sind dann wohl auch zwei verschiedene Sprühspachteldosen verwendet worden,
was sich daraus ergibt das der Sprühspachtel verschiedene Farbtöne aufweist,
einmal richtig weiss und dann weiss mit graustich.

Letzterer wurde nur an zwei Stellen verwendet - was laut Gutachter darauf schliessen lassen soll
das die erste Dose leer gewesen sein kann.

Interessant wird dieses dann auch für die Gendarmerie vor Ort, welche in dieser Sache ermittelt;
die grenzen es daher schon ein bezüglich des Täterkreises auf einen Kreis von " Fachleuten oder
Personen mit Werkstattzugriff ".


Am Tator, in einer Gemeinde von ca. 2 800 Seelen ohne nächtlichen Durchgangsverkehr,
wurde des Nachts ein Fahrzeug gesehen - welches Werbung eines nahe gelegenen Autohauses
in Deutschland aufgewiesen hat,

Hierzu sei benannt das eines unserer Fahrzeuge dort vorm Hof gestanden hat und diese Firma ihrerseits
nun mit Klage droht - für den Fall das wir weiterhin benennen - das die Gendarmerie in dieser Angelegenheit
( und dabei auch in Bezug auf diese Firma ) ermittelt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
laut Gutachter handelt es sich um Sprühspachtel, welcher wohl aus einer / zwei Dosen gesprüht wurde.

Jeder der schon mal mit Sprühspachel gearbeitet hat der weiß, daß dieser selbst im ausgehärteten Zustand noch sehr weich ist (deutlich weicher als Lack) und bei einem Ungeübten aus Versehen schnell mal restlos und ratzfatz vollständig abgeschliffen ist.

Die Aussage von einem ausbleichen der bearbeiteten Spachtelstellen und der damit verbundenen Forderung nach einer komplett neuen Stoßstange, läßt daher auf einen sehr geschäftstüchtigen Firmeninhaber schließen.

Aber egal, wenn man einer solchen Aussage Glauben schenkt und die Versicherung das anstandslos zahlt, dann soll auch "so einer"


bekommen. ;)
Über kurz oder klein zahlen das dann die anderen über steigende Versicherungsprämien mit.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
da eine Reinigung angeblich im Verlauf der nächsten Jahre zum Ausbleichen dieser Plastikteile
führen würde.

Die Aussage von einem ausbleichen der bearbeiteten Spachtelstellen und der damit verbundenen Forderung nach einer komplett neuen Stoßstange, läßt daher auf einen sehr geschäftstüchtigen Firmeninhaber schließen.


Genau deswegen fragte ich ja auch nach.

Vom Lack selber hat es sich mittels " Spüli Lissabon " bei einmaligen Abwaschen fast gänzlich
abwaschen lassen, Zeitdauer je Fahrzeug ca. 45 Min, leider kleine Kratzspuren vorhanden
die aber sicherlich mittels Politur verschwinden,

bei den Plastikteilen hat das damit leider nicht Funktioniert -

so das ich hier eine zusätzliche Frage habe:

Mit welchem Mittel kann man Sprühspachtel / Spriztspachtel von Plastik entfernen ohne
dabei dieses Ausbleichen zu lassen ? Da wird es doch bestimmt etwas geben.

Den Gutachter oder den betreffenden Garagisten brauche ich dazu ja nicht zu befragen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Wie wird man deine zweisprachige Aufschrift beurteilen? Wenn ich der betroffene Händler wäre, würde ich zwar nicht zur Farbcode greifen, aber ein Anwalt käme schon zu dir.

Ja es liegt ein Schreiben einer Anwaltskanzlei vor,

allerdings vertreten die eine Autohandelsgesellschaft die mit der Gewährleistung
nichts zu tun hat, dafür aber seitens der Französischen Gendarmerie ins Visier
genommen wurde - mittels Amtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft in Deutschland.

Nur das diese betreffende Anwaltskanzlei sich nicht an die Amtssprache in Frankreich hält
bezeigt in sich das man dortig etwas " Unbedarft " zu sein scheint.


Wir haben diese Idee der Beschilderung der Fahrzeuge von einer deutschen Kundin übernommen
die beim gleichen Händler gekauft hat wie wir;

allerdings haben wir es dann auch vorher von anwaltlicher Seite prüfen lassen betreffend der
genauen Wortwahl. Sowohl betreffend des deutschen wie auch des französischen Rechts.

es wird weder die Marke Dacia benannt noch um welche Werkstatt es sich handelt.
Ok es liegt die Fahrzeugscheinmappe auf der jeweiligen Frontablage -
dort befindet sich dann aber wiederum kein Aufkleber.

Wohlgemerkt:

Wir werden von einer deutschen Firma angegangen betreffend der Benennung
der Nichterfüllung von Gewährleistung durch eine ( unbenannte ) französische Firma.

Aber das ist uns dabei sehr wohl ins Konzept passend - schliesslich bietet es uns eine
Angriffsfläche betreffend des Verhaltens von Dacia - Vertretungen bei Gewährleistungsverlangen
( in offensichtlicher Bekundung an Fahrzeugen ) bzw. bei der offenen Benennung von Unzufriedenheit.

Wir erwarten dortig dann eine Klage die ( lt. der dortigen Kanzlei ) in Deutschland erfolgen soll,
während Gerichtsstandort hier eindeutig in Frankreich liegt.

Daher ist dann zuerst ein Verfahren zur Zuständigkeit zu führen, was unsere Firmenanwältin
bereits im Vorfeld vorbereitet hat.

Dass das in sich eine finanzielle Nullnummer werden wird ist sicherlich allen klar,
nur geht es uns hier um eine Prinzipsfrage das wir uns nicht durch einen ( nunmehr ehemaligen )
Lieferanten verarschen oder betrügen lassen.

Betrug wird seitens der französischen Behörden als Straftatbestand im Ermittlungsverfahren
benannt - betreffend der Verkaufs von Fahrzeugen " mit verstecktem Mangel ".
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
Ja sag mal lieber Mirko, was ist denn bei euch los??? Das sind ja beinahe M...a-Methoden um euch zum Schweigen zu bringen...

Ich wünsche dir/euch guten Erfolg bei der "Bereinigung" der Unverschämtheiten...

...denkt sich die

GSS-Freundin
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Die Aktion war ein Eigentor-

die Fahrzeuge stehen in " vollstem Glanze " sehr dekorativ vor sehr gut frequentierten
Lebensmittelmärkten jeweilig am Ende der Parkplätze und somit quasi direkt an der Einfahrt
wo jeder Kunde beim Befahren des Geländes dieses sehen kann,
( ist ein Vorteil wenn man dortig Personal stellt )

und in den hinteren Seitenscheiben steht eine nette Frage zu lesen:

" Wer hat wohl Interesse diese Beschriftung zu überdecken ?
Eines dieser Fahrzeuge stand vor einer Markenwerkstatt in xxxxxxxx.
Weitere Fahrzeuge in Marckolsheim, Selestat & Colmar.
Beschädigungen erfolgten des Nachts.
Es wurde ein Fahrzeug mit Werbebeschriftung eines xxxxxxxxx
Autohauses am Tatort gesehen

Ein jeder mache sich seine eigenen Gedanken
"

Qui est intéressé à couvrir ce label?
Un de ces véhicules se trouvait devant un atelier de marque à xxxxxxxxx.
Autres véhicules à Marckolsheim, Sélestat et Colmar.
Les dommages sont survenus la nuit.
Il est devenu un véhicule avec le lettrage publicitaire d'un xxxxxxxxxxx
Concessionnaire automobile vu sur les lieux

Tout le monde a ses propres pensées

Anbei sei vermerkt das man die Aussenbeschriftung der Fahrzeuge noch immer gut erkennen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mal eine grundsätzliche Frage: Warum regelt man denn Unzufriedenheit überhaupt auf diesem Weg?
Gibts doch ganz normale juristische Möglichkeiten, ohne Geld und Energie für Aufkleber bereit zu stellen.
In Zeiten, wo sich in sozialen Medien der ganze Mobb trifft und auf sich einschlägt, kann man davon ausgehen, dass genau der im Falle eigener Meinung Dein Fahrzeug "verzieren" wird, das muß nicht mal eine angesprochene Autowerkstatt sein.
Zudem ist es oftmals juristisch gar nicht unproblematisch, wenn die Gegenseite viel Geld und einen guten Anwalt hat, dann werden mögliche "Ungereimtheiten" ganz schnell zum finanziellen Bumerang.
Ich habe so etwas schon erlebt: Rechtssichere gesetzliche Tatbestände erstmal vor Gericht widersprochen und über teuere Gegengutachten, die sich die beklagte Partei nicht leisten konnte, denjenigen in die Insolvenz getrieben.
Recht zu haben heißt leider(!) noch lange nicht, es zu bekommen, wenn die Gegenseite taktisch gute Anwälte und einen absolut dicken Geldbeutel hat. Die haben nicht Recht, aber man wird sein eigenes nie bekommen, weil man vorher schon pleite ist und ohne Gage verteidigt dich auch kein Anwalt.
Viel Erfolg bei der Regulierung und dass Du bald wieder ein schönes Fahrzeug hast.
 
Das ganze ist halt Kindergarten

Und aus eigener Erfahrung .. solch ein Mittel zeigt mir, dass man doch nicht auf der so sicheren Seite ist.

Es ging doch wohl um die fehlerhaften Navis?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #15
Mir gefällt es sehr gut, dass Dacia-Alsace Zeit, viel Mühe und auch einiges Kleingeld investiert um zu seinem Recht zu kommen und sich gegen die "Ver:showa:e dieses Autohauses zu wehren weiß. Die professionelle Rechtsberatung steht ihm auch zur Seite...
...und es geht ja nicht nur um ein Navi, es geht um mehrere neue, bzw. neuwertige Fahrzeuge...

...und bitte fangt jetzt keine Diskussion an, ob Gewährleistung, Garantie und/oder kulantes Verhalten des Autohändlers greifen müsste - dafür ist es wohl in diesem Fall zu spät...

Gute Nerven und und ein gutes Durchhaltevermögen wünscht die

GSS-Freundin
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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