Unfallgegner fängt an komisch zu werden

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Den Grund warum er das partout seiner Versicherung nicht melden wollte weiß ich nicht und werde es auch nicht ergründen

Er weiß von sich und seinen Zipperlein selbst am besten bescheid und hat ggf. Bedenken, daß bei Einschaltung der Polizei der Behördenapparat ihn zu einer Untersuchung nötigen könnte, die dann seine Eignung zum führen eines Fahrzeuges in Frage stellt.

So war es vor 15 Jahren bei meinem Schwiegervater, der mit 75 Jahren einen unverschuldten Unfall in Österreich hatte, aber lieber dem Verursacher fast 3000.-€ aus eigener Tasche zahlte, damit dieser den Schaden nicht meldet.
 
@Lemmy68 Da bist du mal mit einem blauen Auge weggekommen! Es gibt halt (leider heutzutags sehr selten) Leute die zu ihren Wort stehen. Warum er es nicht seiner Versicherung melden wollte ist ja jetzt egal. Hauptsache hast du jetzt die Kohle. :)
Meiner ist Anno dazumal (und Heute leider üblich) einfach abgehauen. :veryangry:
Bin auf dem Schaden hocken geblieben. Es gibt halt Leute und Leute..
 
Ja, aber das betrifft nur die Unfallflucht als Straftatbestand und nicht die Regulierung des Schadens.

Mir hat mal einer das Auto mit seinem Auto "verschönert" ein Zeuge hat sich die Nummer aufgeschrieben, ich habe die Polzei gerufen, die kamen dann auch und haben sich aber nicht groß dafür interessiert sie meinten: "Privater Parkplatz, keine Unfallflucht muss ich zivilrechtlich klären".

Ging dann alles über die Versicherung.
Das ist meiner Meinung nach Unsinn. Straftat ist Straftat. Dabei ist es egal, wo diese passiert.
Sonst wären Einbrüche ja nicht strafbar, da diese meist auf Privatgrund passieren.
Anders bei Falschparkern. Stehen diese auf fremdem Privatgrund ist dies keine Straftat sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit und wird deshalb von Polizei und Ordnungsamt nicht geahndet.
Falls sich die Polizei weigert eine Unfallflucht zu bearbeiten, Anwalt einschalten.
 
Vielleicht dachte er wirklich es ist mit ein paar hundert Euro getan, früher war das ja auch mal so und der Mann ist wohl älter und hat diese Zeiten noch miterlebt. Da sind dann 1.300,00 € natürlich ein kleiner Schock den er erstmal verarbeiten musste. Das kann ich gut nachvollziehen, ist mir vor vielen Jahren auch schon mal so gegangen und meinem Unfallgegner ist es vermutlich auch erst mal so ergangen wie dir.

Den Grund warum er das partout seiner Versicherung nicht melden wollte weiß ich nicht und werde es auch nicht ergründen, vielleicht hat er ja die Prämie nicht gezahlt aber da werden die Behörden sein Fahrzeug schon stilllegen.

Der Mann ist vielleicht alt, aber vermutlich nicht blöd, vielleicht hat er einfach nur ganz kühl gerechnet, es kann sich lohnen selbst so einen Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen um nicht bei den Versicherungen hochgestuft zu werden, das muss im konkreten Einzelfall durchgerechnet werden, wenn die Kohle auf der hohen Kante liegt und die Folgen einer Hochstufung sich über Jahre hinweg auf eine absehbar höhere Summe belaufen, dann kann es tatsächlich schlauer sein den Schaden selbst zu bezahlen.

Wie auch immer, ich bin froh, dass es für dich gut ausgegangen ist.
 
Das ist meiner Meinung nach Unsinn. Straftat ist Straftat. Dabei ist es egal, wo diese passiert.

Ja mich hat das auch überascht, ist aber tatsächlich so.

Wenn du eine Quellenangabe willst bitte gerne:

www.google.de

:D

Das bedeutet nicht, dass Du dich einfach davon machen darfst wenn Du auf Privatgelände ein Auto beschädigt hast, noch viel weniger darfst Du das natürlich wenn Du Menschen verletzt hast, aber auf Privatgelände ist es nicht zwingend Unfallflucht.
 
Der Mann ist vielleicht alt, aber vermutlich nicht blöd, vielleicht hat er einfach nur ganz kühl gerechnet, es kann sich lohnen selbst so einen Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen um nicht bei den Versicherungen hochgestuft zu werden, das muss im konkreten Einzelfall durchgerechnet werden, wenn die Kohle auf der hohen Kante liegt und die Folgen einer Hochstufung sich über Jahre hinweg auf eine absehbar höhere Summe belaufen, dann kann es tatsächlich schlauer sein den Schaden selbst zu bezahlen.

Wie auch immer, ich bin froh, dass es für dich gut ausgegangen ist.
Kein Grund es nicht der Versicherung zu Melden. Selbst wenn diese den Schaden reguliert, kann man das Geld immer noch zurückzahlen.

Anders sieht es aus, wenn er bereits zuvor Unfälle hatte, dann könnte die begründete Angst bestehen, von der Versicherung die rote Karte zu bekommen.
 
Kein Grund es nicht der Versicherung zu Melden. Selbst wenn diese den Schaden reguliert, kann man das Geld immer noch zurückzahlen.

Anders sieht es aus, wenn er bereits zuvor Unfälle hatte, dann könnte die begründete Angst bestehen, von der Versicherung die rote Karte zu bekommen.


eben, so könnte es sein.
 
Kein Grund es nicht der Versicherung zu Melden. Selbst wenn diese den Schaden reguliert, kann man das Geld immer noch zurückzahlen.

Und?
Wenn du dir das selber ausrechnen kannst, kannst du dir den ganzen Papierkrieg auch sparen und sofort selber bezahlen, oder nicht?

Niemand ist verpflichtet sich den Schaden von seiner Versicherung bezahlen zu lassen, er hat es reguliert und gut.
 
Ja mich hat das auch überascht, ist aber tatsächlich so.

Wenn du eine Quellenangabe willst bitte gerne:

www.google.de

:D

Das bedeutet nicht, dass Du dich einfach davon machen darfst wenn Du auf Privatgelände ein Auto beschädigt hast, noch viel weniger darfst Du das natürlich wenn Du Menschen verletzt hast, aber auf Privatgelände ist es nicht zwingend Unfallflucht.
Überraschend. Auch wenn der Begriff "öffentlicher Raum" hier sehr schwammig definiert wird.
Allerdings bleibt es eine Sachbeschädigung. Die wird ja wohl nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt sein.
Somit kann man dies als Verfolgungsgrund nehmen. Die Entscheidung der Polizei ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar.
 
Und?
Wenn du dir das selber ausrechnen kannst, kannst du dir den ganzen Papierkrieg auch sparen und sofort selber bezahlen, oder nicht?

Niemand ist verpflichtet sich den Schaden von seiner Versicherung bezahlen zu lassen, er hat es reguliert und gut.
Dabei gibt es aber eine Schwierigkeit. Ist der Schaden doch höher und Du meldest den Schaden nicht UNMITTELBAR der Versicherung hast Du ein Problem.
Nachmelden geht bei so Etwas in der Regel nicht. Ich meine, drei Tage wären für die Meldung das Äußerste.
Zumindest MELDEN sollte man den Schaden. Ob man selbst bezahlt oder die Versicherung zahlen lässt ist dabei erst mal Nebensache.
 
Die Entscheidung der Polizei ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar.

Und was sollen die machen, einen Hubschrauber anfordern? Eine Großfahndung einleiten?

Sachbeschädigung ist es nämlich auch nicht, Sachbeschädigung ist es nur wenn eine Sache vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird und ein Vorsatz war hier nicht zu erkennen und so ist es eben eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, die Polizei ist ja kein Inkassounternehmen.
 
Und was sollen die machen, einen Hubschrauber anfordern? Eine Großfahndung einleiten?

Sachbeschädigung ist es nämlich auch nicht, Sachbeschädigung ist es nur wenn eine Sache vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird und ein Vorsatz war hier nicht zu erkennen und so ist es eben eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, die Polizei ist ja kein Inkassounternehmen.
Ob da ein Vorsatz zu erkennen ist müssen die Nachforschungen erst ergeben.
Der kann ja absichtlich dagegen gefahren sein.
 
Hier im ländlichen Bereich Norddeutschlands ist es oft so, dass die Polizei nur noch kommt, wenn es Verletzte gibt oder Fahrerflucht vorliegt. Ansonsten: Bagatellschaden.
 
Ob da ein Vorsatz zu erkennen ist müssen die Nachforschungen erst ergeben.

Wurden direkt vor Ort abgeschlossen, wildfremder Mensch fährt laut Zeugenaussage beim zurücksetzen mit seiner Karre gegen meine Karre, damit war der Fall klar.

Schaust Du vielleicht zu viel Fernsehen?

Da kommt im echten Leben kein CIS, keine Spezialeinheit, ja nicht mal auch nur der kleinste Hauch von Spurensicherung wird da veranlasst. ;)
 
Hier im ländlichen Bereich Norddeutschlands ist es oft so, dass die Polizei nur noch kommt, wenn es Verletzte gibt oder Fahrerflucht vorliegt. Ansonsten: Bagatellschaden.
Ist bei uns in Rheinland-Pfalz ebenso. Polizei kommt zwar, wenn die es dann als Bagatellschaden ansehen, zahlt der , der die Polizei bestellt hat eine Gebühr von 80€.
 
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