Halogen Rückleuchte

Nein, das sind normale Birnen.
Nichts besonderes. Mehr als 5W dürfen die auch nicht haben!
 
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Bzgl. des Füllgases gibt es keine Vorschrift, lediglich die Wattzahl ist verbindlich vorgegeben.

Füllgase in Verbindung mit einer ggf. anderen Materialbeschaffenheit des Leuchtfadens werden nicht berücksichtigt, solange die gesetzlich festgelegten Wattzahlen für KFZs eingehalten werden.

Bei einer Halogenfüllung dürfte sich lediglich die Lichtfarbe von orange in Richtung weiß verschieben.
 
Bzgl. des Füllgases gibt es keine Vorschrift, lediglich die Wattzahl ist verbindlich vorgegeben.

Füllgase in Verbindung mit einer ggf. anderen Materialbeschaffenheit des Leuchtfadens werden nicht berücksichtigt, solange die gesetzlich festgelegten Wattzahlen für KFZs eingehalten werden.

Bei einer Halogenfüllung dürfte sich lediglich die Lichtfarbe von orange in Richtung weiß verschieben.


Das Thema hatten wir doch schon mal. Da ist es doch egal, ob die Birne vorne oder hinten rein kommt. Wenn sie vom Hersteller nicht zugelassen ist, darf sie nicht rein. So einfach ist das. Das gilt auch für das Füllgas.

https://www.dacianer.de/forum/227202-post31.html
 
@strolch

...schau mal in die Bedienungsanleitung Deines Auto's.
(5.15)
Ich hatte in einem Punkt Unrecht, das Standlicht(Rücklicht) ist in einer Kombiglühbirne 21/5W, also keine einzelne 5W Birne.

Ansonsten ist in der Bedienungsanleitung, außer den Wattzahlen und dem Sockel nichts genauer spezifiziert.

Welche Birnen im Lodgy drin sind weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@strolch

...schau mal in die Bedienungsanleitung Deines Auto's.
(5.15)
Ich hatte in einem Punkt Unrecht, das Standlicht(Rücklicht) ist in einer Kombiglühbirne 21/5W, also keine einzelne 5W Birne.

Ansonsten ist in der Bedienungsanleitung, außer den Wattzahlen und dem Sockel nichts genauer spezifiziert.

Das ist so richtig, wie du es schreibst.
Wird aber kein Halogenleuchtmittel genannt, ist es nicht zulässig.
Die Bedienungsanleitung zählt sowieso nicht, da diese aufgrund technischer Änderungen jederzeit aktualisiert werden kann, bzw. darf deine Bedienungsanleitung auch älter als dein Fahrzeug sein.
Es gilt einzig und allein die vom Kraftfahrtbundesamt erteilte Betriebserlaubnis und dort müssen die Halogenbirnen drin stehen. Egal wieviel Glühfäden die haben.
 
Diese Gasfüllungen sind reine Augenwischerei. Egal ob "Xenon" , "Halogen" oder meinetwegen "Neon" ... Unter den gegebenen Bedingungen bring das rein garnichts... Jedes Gas muss speziell gezündet werden, wenn es in irgend einer weise die Leuchtkraft verändern soll... Warum Hat xenon ein Vorschaltgerät und Neon einen Starter? Damit das in einer Rückleuchte ohne das alles genau so funktioniert?

Deswegen haben die alle ne Zulassung ... weils einfach mal nix verändert...

Austausch Leuchtmittel sollten auch keine höhere Leistung haben , da dir sonst die Leuchte wegschmiltzt, oder im Bestfall die Sicherung fliegen geht (wenn nicht die Kabel wegschmelzen)
 
... weils einfach mal nix verändert...

Nur die Lichtfarbe und die damit subjektiv bessere Ausleuchtung.
Das betrifft aber nur die Hauptscheinwerfer.

Sofern Stand- / Brems- und Rückleuchten hinter einer farbigen Streuscheibe verbaut sind, ist es sowieso Jacke wie Hose was dahinter im Sockel steckt.

Wenn die Wattzahlen (5W, 21W, 5/21W, 35W) stimmen, ist alles erlaubt.
Nur abweichende Wattzahlen sind das Ausschlußkriterium.
 
Teilweise sind Leuchten so billig produziert , das es schon ausreicht , wenn mal der Bremslichtschalter hängen bleibt und die Bremsleuchten mal ein paar Tage während der Fahrt mitleuchten, das die Leuchten schmelzen...

Ich will mich ja nicht als den Heiligen darstellen , der das nicht auch schon mal probiert hätte:
Ich hab mir auch schon mal ein Paar Nebelscheinwerfer mit einem Xenonset (Jahrtausendwechsel, als xenon noch was tolles war :D) abgebrannt. Wobei die Leuchtmittel eindeutig die korrekten Aufnahmen für die Scheinwerfer hatten... Naja, man lernt halt das nicht alles was passt auch gut ist :D
 
"Leuchten schmelzen" ........ vor rund 10 Jahren als die Blue Vision von Phillips neu auf den Markt kamen, antwortete Osram kurz darauf mit seiner Nightbreaker.

Die hatte bei gleicher Wattleistung aber eine so hohe Fadentemperatur, daß sich das innere der Hauptscheinwerfer so starkt aufheizte und dadurch ........ die Silberbedampfung der Reflektoren sich löste.

Ein verdammt teueres Lehrgeld bei 2 neuen Hauptscheinwerfern .........
 
Wegschmelzen ist ja quasi der "worst case".

Nicht ganz so schlimm, aber immernoch ärgerlich ist es wenn so ein aufgepumptes Leuchtmittel mal platzt... Bei den super Qualitäts Standarts in fernöstlichen Ländern sollte man mit allem rechnen...

Ich hab in der zeit als Mechatroniker einige sehr interessante Fälle von "Chinaböllern" gesehen... Eine hats sogar geschafft mit dem Glaskolben die Kunststoffscheibe einer Rückleuchte zu zerschlagen. Es kam zwar nichts nach aussen , aber gerissen war sie trotzdem.

Wenn man sowas für "Show und Shine" benutzt ist alles kein Problem... Sobald es dann in den Dauereinsatz geht wird es bedenklich.

Es ist halt alles immer ein 2 schneidiges Schwert. Man sollte sich absolut im klaren sein das es einen Grund gibt, das Teile die keine Zulassung haben, Keine Zulassung haben.

Wobei ich jetzt schon wieder abweiche. Es geht ja hier nur um zugelassene Leuchten.
 
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