Versicherungsfrage beim Händler

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Die angesprochene Versicherung nennt sich wohl:
Handel und Handwerk Police oder je nach Versicherung ein ähnlicher Begriff.
Soweit ich verstanden habe ist das eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht.
(@MCV Stepway war schneller)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kaufvertrag ist kein Unterstell- oder Reparaturauftrag
Aber ein Verwahrauftrag bis zur Übernahme des Fahrzeugs.
 
Die angesprochene Versicherung nennt sich wohl:
Handel und Handwerk Police oder je nach Versicherung ein ähnlicher Begriff.
Soweit ich verstanden habe ist das eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht.
(@MCV Stepway war schneller)
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Aber ein Verwahrauftrag bis zur Übernahme des Fahrzeugs.
Den (Verwahrvertrag) wird`s nicht geben, auch nicht bei einem Kommissionsfahrzeug!

So, zum letzten mal, denke das Thema ist ausgelutscht. kommt eh nicht zum tragen bis/ab November:

Wie @MCV Stepway richtig schreibt, und auch @derpfeffi und @Ponyhof:

Grundsätzlich haftet der Händler nicht für `nen Hagelschaden auf seinem Gelände.
Händler haftet nur für Schaden aus schuldhaftem Handeln seiner Mitarbeiter etc.

Händler ist auch nicht verpflichtet eine derartige Versicherung etc. abzuschliessen.

Und Händler würde mit Sicherheit auf Übernahme des Wagen (auch Gefahr-, Risikoübergang) binnen Frist bestehen, auch wenn der für einige Zeit physisch noch "auf Hof" des Händlers steht.

So, und was wäre, wenn der Händler zB die Versicherungsprämie nicht (fristgerecht) bezahlt hätte ?

Also, grundsätzlich trägt der Besitzer (Käufer, Leasing-, Kreditnehmer) etc. das Risiko - und der Eigentümer (finanzierende Bank etc.) würde auf Absicherung bestehen.

wie bereits mehrfach.... Trockenschwimmen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler wird den Wagen nicht auf den Hof stellen.
Sondern in den Showroom.
Da kann sich dann jeder interessierte reinsetzen, schalten, drücken, ziehen, schieben und hebeln.
Anschließend kann dann der Kunde den Neu wagen als als Benutzfahrzeug mitnehmen.
Win- Win sozusagen, vor allem für den Händler.

PS. Wenn ich etwas bestelle, will ich es haben.
Und zwar so schnell wie möglich.
 
Auch wenn der Wagen übernommen wurde haftet der Händler dafür jedesmal wenn der Wagen in sich in seiner Obhut befindet. Hagelschaden während der Wagen zur Inspektion auf dem Hof stand. Tja Pech für den Händler, dafür haftet er
Sorry, wenn ich Dir gestatte, auf unserem Firmenparkplatz zu parken, dann kann es da hageln wie es möchte, ich hafte nicht. Und ich glaube kaum, dass der Händler es anders handhaben wird.

Da kann sich dann jeder interessierte reinsetzen, schalten, drücken, ziehen, schieben und hebeln.
Dem würde ich geben. Wenn ich einen Neuwagen bestelle, möchte ich nicht, dass ein halbes Jahr lang Kinder ihre Lutscher darin verteilen und Fremde in die Sitze pupen.
 
Hagelschaden ist sowieso "höhere Gewalt"
Da haftet niemand.
Außer der Wagen ist Vollkasko versichert.

Dem würde ich geben. Wenn ich einen Neuwagen bestelle, möchte ich nicht, dass ein halbes Jahr lang Kinder ihre Lutscher darin verteilen und Fremde in die Sitze pupen.
Nun ja.
Der TE scheint ja damit einverstanden zu sein.
Er hatte ja geschrieben.... """Aber ich könnte das Auto dann beim Händler stehen lassen."""
Wenn man den Wagen 5 Monate beim Händler stehen lässt, freut sich der Händler über einen gratis Vorführwagen.
 
Ich würde mir irgendwo eine Einzelgarage für die Zeit anmieten.
 
Wenn man den Wagen 5 Monate beim Händler stehen lässt, freut sich der Händler über einen gratis Vorführwagen.
Der freut sich kein bisschen, denn als Vorführwagen kann er den gar nicht verwenden. Der Händler hat nur ein Fahrzeug rumstehen, bei dem je länger es da steht ein potenzieller Konflikt bzw. Ärger droht, wenn denn doch irgend etwas kaputt geht oder beschädigt wird.
 
Ich bekomme es schriftlich die Tage das dass Auto erst im Mai 23 angemeldet wird und so lange da stehen darf.
Im Moment sind die Lieferzeiten alle ein paar Monate länger.
 
Ich würde ihn zulassen und fahren.
Mich freuen daß er 5 Monate früher da ist.
Wo ist das Problem ?
Das frag ich mich auch. Evtl. ist das Vorgängerfahrzeug ein Leasingfahrzeug und das läuft erst Mitte des kommenden Jahres aus?
Keine Ahnung, aber bei den gegenwärtigen Lieferproblemen kommt man aus so einer Nummer ohne finanziellen Verlust raus indem man mit dem Händler spricht.
 
Einen Punkt sollte man noch erwähnen.....
Abgesehen von der Haftung, was ist mit Konkurs des Händlers?
In dem Fall könnte es mit dem Wagen auch später als Mai werden.
 
Für 6 Monate Garagenmiete kann ich vermutlich auch Steuer und Versicherung bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bekomme es schriftlich die Tage das dass Auto erst im Mai 23 angemeldet wird und so lange da stehen darf.
Im Moment sind die Lieferzeiten alle ein paar Monate länger.
Und wer haftet, wenn am nicht zugelassenen Fahrzeug Schäden auftreten? Vandalismus, Hagel, was auch immer?
 
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