Das ist kein Blödsinn. Das Gesetz unterscheidet zwischen Abschleppen = vom Pannenort zur nächsten Werkstatt. Der Ziehende muss den Führerschein seiner Fahrzeugklasse haben, der Gezogene muss nur "geeignet" sein.
Schleppen = von A nach B ( also längere Distanz wie zur nächsten Werkstatt ). Der Ziehende Führerschein min C1E, der Gezogene die Fahrerlaubnis der Fahrzeugklasse in der er sitzt. Meines Wissens muss es außerdem bei den Behörden angemeldet werden.
Bei einemFahrzeug dass seit 2 Jahren steht gehe ich jedoch davon aus dass der TÜV abgelaufen ist, also zwingend Hänger oder Transporter. Ich denke damit hat sich Schleppen erledigt.