welche dacia sind steuerbefreit ?????

michxo

Mitglied Gold
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.6 MPI LPG 62 kW (84 PS)
weiß einer ob einige dacia neuwagen steuerbefreit sind ???
 
KFZ Steuer Befreiung

Kfz Steuer Befreiung für Neuwagen EURO 4 / EURO 5 / EURO 6 Norm:

Die Steuerbegünstigung gilt vom 05. November 2008 bis 31. Dezember 2010, endet allerdings in jedem Fall am 31. Dezember 2010, auch wenn der Begünstigtenzeitraum nicht voll ausgeschöpft wurde.
Alle Neuwagen, die zwischen dem 05. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen werden/wurden, zahlen
- bei Fahrzeugen der EURO 4 Norm 1 Jahr keine Steuer und
- bei PKW's der EURO 5 und EURO 6 Norm 2 Jahre lang keine Steuer.
Für Dieselfahrzeuge mit EURO 6 Norm soll die von der Bundesregierung beschlossene Pkw-Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro erst ab 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 gelten.
Ursprünglich sollte die Kfz-Steuerbefreiung schon am 01. Juli 2009 in Kraft treten und für Dieselfahrzeuge, die bis 31. Dezember 2010 erstmals zugelassen wurden, gelten.

Quelle:
Alle KFZ Steuer Befreiungen hier einsehen
 
Hallo zusammen,

mein KFZ-Steuerfreiesjahr ist jetzt vorbei, habe heute Nachricht bekommen,
KFZ Steuer für MCV 1.6 16V 108,00€

Gruß,

Geoffrey
 
Muss für meinen Basis 1.4 auch 146€ oder 148€ zahlen (mitte Feb. Neuzulassung)
 
108€?

Ich zahle für meinen 16V 148€ jährlich,ein steuerfreies Jahr habe ich gar nicht....

Die Deadline für die Sonderkonditionen im Rahmen der Abwrackprämie war letzten Sommer (Ich meine der 01.07.2009). Wer vor dem Termin zugelassen hatte bekam das steuerfreie Jahr und den ermäßigten Steuersatz :D
 
Ja Deadline war der 01.07.09 bzw. der 30.06.09.

Die Sonderkonditionen sind im Zusammenhang mit der neuen KfZ-Steuerregelung, die die CO²-Emission mit einbezieht aufgetreten.
Und die (absolut bescheuerte) neue Steuerregelung gilt ab dem 01.07.2009.
 
Steuerbefreiung für Diesel

Fahrzeuge die in der Zeit vom 05.11.08 bis 30.06.09 erstmals zugelassen worden sind und der Euro-4-Norm entsprechen sind gemäß § 10a KraftStG für 1 Jahr von der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Verfügt das Dieselfahrzeug über keinen Rußpartikelfilter, wird die Dauer der Steuerbefreiung um den Aufschlag nach § 9a KraftStG gekürzt. Für diese Fahrzeuge gibt es einen Steueraufschlag von 1,20 EUR je angefangene 100 ccm Hubraum.

Dies bedeutet für meinen Dacia 18 EUR Jahressteuer. Um diesen Betrag wird die Steuerbefreiung anteilsmäßig gekürzt. Sie ist dann nicht mehr 1 Jahr, sondern nur noch gut 11 Monate.

Alles klar.

Dies ist ein Auszug aus meinem Einspruch gegen meinen damaligen Bescheid über Kraftfahrsteuer.

Was sehen wir:
Das deutsche Steuerrecht hat den "guten" Dieselmotor von Dacia nicht berücksichtigt (deutsche Dieselmotoren waren damals meines Wissens nicht in der Lage die Euro-4-Norm ohne Partikelfilter zu bringen).

Es grüßt
Gerhard
 
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