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ich habe mich auf den verlinkten Text bezogen!
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Und weiter:
Eltern haften für ihre Kinder
Zwar können laut Bundesgerichtshof nur die tatsächlichen Täter für Schadenersatzansprüche haftbar gemacht werden – pro Song etwa 150 Euro plus Abmahngebühren –, aber geprüft wird auch, ob und wie die Eltern ihrer Pflicht nachgekommen sind, ihre Kinder bei ihrem Tun zu kontrollieren. „Und da ist die Rechtsprechung nicht einheitlich“, sagt Solmecke.