Urheberrechtsschutzverletzung-bitte beachten

Helmut2

Mitglied Diamant
Fahrzeug
MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
.... Fremdbilder hier NICHT einzustellen, sondern nur einen anklickbaren Link zu setzen.
 
Ja wer lädt denn heutzutage noch per peer2peer oder BitTorrent
Tja, selber schuld man sollte sich halt über jegliche Methoden und deren Gefahren informieren und ggf. abwägen.

Naja, happy leeching;) Natürlich ohne das Urheberrecht zu verletzen;)
 
In Helmuts Beitrag geht aber nicht um Musik- oder Filmdownload, sondern dem Verlinken von Texten oder Bildern.

Man darf eben nicht "eben so" ein Bild verwenden, dass andere erzeugt haben.

Und Filesharing oder Bittorrent bedeuted auch nicht zwingend, dass da nur Raubkopierer unterwegs sind. Linux Distributionen werden so auch verteilt...

Wobei meistens...(noch 4 Mal singen, Kinder)
 
ich habe mich auf den verlinkten Text bezogen!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
ich habe mich auf den verlinkten Text bezogen!

Hi :)

und da steht das drin, auf was ich mich bzgl. des Forums hier, hauptsächlich bezogen habe:

Auch wer Fotos im Internet zugänglich macht, für die er die Veröffentlichungsrechte nicht erworben hat, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Es ist nach deutschem Recht durchaus ein Unterschied, ob man ein Foto aus einer Zeitschrift ausschneidet und in ein Poesiealbum klebt oder ob man ein Foto aus dem Netz in sein Facebook-Profil stellt. Die Schadenersatzforderungen sind ähnlich hoch wie bei Songs und Filmen. Auch Markenhersteller sehen es gar nicht gern, wenn beispielsweise ihre Werbefotos für bestimmte Produkte bei Versteigerungen auf Ebay benutzt werden. „Auch da gab es schon böse Überraschungen“, sagt Anwalt Solmecke.

Gruß
Helmut:prost:
 
Und weiter:

Eltern haften für ihre Kinder

Zwar können laut Bundesgerichtshof nur die tatsächlichen Täter für Schadenersatzansprüche haftbar gemacht werden – pro Song etwa 150 Euro plus Abmahngebühren –, aber geprüft wird auch, ob und wie die Eltern ihrer Pflicht nachgekommen sind, ihre Kinder bei ihrem Tun zu kontrollieren. „Und da ist die Rechtsprechung nicht einheitlich“, sagt Solmecke.

Ärger kann es nicht nur mit der Tauschbörsennutzung geben. Auch wer Fotos im Internet zugänglich macht, für die er die Veröffentlichungsrechte nicht erworben hat, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Es ist nach deutschem Recht durchaus ein Unterschied, ob man ein Foto aus einer Zeitschrift ausschneidet und in ein Poesiealbum klebt oder ob man ein Foto aus dem Netz in sein Facebook-Profil stellt. Die Schadenersatzforderungen sind ähnlich hoch wie bei Songs und Filmen. Auch Markenhersteller sehen es gar nicht gern, wenn beispielsweise ihre Werbefotos für bestimmte Produkte bei Versteigerungen auf Ebay benutzt werden. „Auch da gab es schon böse Überraschungen“, sagt Anwalt Solmecke.

Quelle:http://www.welt.de
Gruß Michael
 
leute, wie schwer ist es denn, einen passenden thementitel zu wählen? (-.-)
in letzter zeit tauchen immer mehr nichtssagende threadtitel auf, wobei eigentlich jeder hier sicherlich die Nettiquette mind. überflogen hat bzw haben sollte.
14. Erstelle aussagekräftige Betreff-Zeilen für Deine eigenen Beiträge. Mit nicht aussagekräftigen Betreff-Zeilen wie z.B. "Hilfe, komme nicht weiter" oder "Photoshop braucht Hilfe!" belegst Du nur, dass Du die Netiquette unseres Forums nicht gelesen oder verstanden hast, oder es Dir an der notwendigen Reife für ein solches Informationsmedium fehlt. Beiträge mit mangelhaften Betreff-Zeilen werden ohne Vorwarnung gelöscht und der Account (ggf. erst bei einer Wiederholungstat) unbefristet gesperrt.
bsp.:
- viel oder nichtviel
- Ein Grund weswegen es sinnvoll ....
schreib doch gleich hin, dass es sich um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung handelt.

zum thema:
ich finds amüsant wie jahr für jahr dasselbe thema immer wieder aufgewärmt wird ... seit fast einer halben dekade :D
ist natürlich alles unbekannt und völliges neuland.

gruß,
creature
 
Eltern haften

Und weiter:

Eltern haften für ihre Kinder

Zwar können laut Bundesgerichtshof nur die tatsächlichen Täter für Schadenersatzansprüche haftbar gemacht werden – pro Song etwa 150 Euro plus Abmahngebühren –, aber geprüft wird auch, ob und wie die Eltern ihrer Pflicht nachgekommen sind, ihre Kinder bei ihrem Tun zu kontrollieren. „Und da ist die Rechtsprechung nicht einheitlich“, sagt Solmecke.


Hier ändert sich aber zur Zeit auch die Rechtsprechung. So werden die Kontrollen nicht mehr so stark bewertet, sondern Stichproben und regelmäige Belehrungen werden wohl immer mehr als ausreichend angesehen.

Eine generelle Haftung der Eltern für Kinder gibt es eh nicht. Eltern haften nur für sich selbst. Und wenn man so will auch für Kinder, dort aber nur, wenn sie ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen sind. Also letztendlich nur für ein eigenes Versäumnis.
 
Da gab es doch kürzlich ein Urteil mit Grundsatzcharakter.

Hardy
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
44.202
Beiträge
1.091.740
Mitglieder
75.823
Neuestes Mitglied
Desaster61
Zurück