Sohn im Fahrzeug - ohne Parkscheibe - 100€ ??? in Dänemark

Ich verstehe nur nicht, warum dieser Hinweis zur Parkscheiben - Pflicht nicht einfach als "Piktogramm" aufgestellt wird,- also einfach ein Bild einer Parkscheibe,- wie bei unseren Discountern Aldi &Co....
Das würde jeder in jeder Sprache verstehen,- und die Scheiben sehen wohl fast in allen Ländern gleich aus,- bzw. dienen der Zweckerfüllung.
In "nur" der Landesprache verfasste Hinweise - sind dann wohl als "Abzocke" für Ahnungslose Touris gedacht.
Aber ... wie schon gesagt,- einfach auf JEDEM Parkplatz ne Parkscheibe ins Fenster,- hilft dann vorsorglich - und wir sind es ja gewöhnt, sollte man denken !
Es sei denn es gibt im Ausland Parkplätze,- wo das Kenntlichmachen der Ankunftszeit durch die blauen Dinger ausdrücklich verboten ist,- und ganz gruselig bestraft wird... :D:lol:

Gruss Nobby

Rechtliche Hinweise nur mit einem Piktogramm sind nicht ausreichend. Eine Parkgebühr oder abschleppen wäre damit nicht zulässig. Es muss explizit darauf hingewiesen werden. Denn gültig sind hier allein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, die ich mit dem Parken konkludent anerkenne. Amtssprache in Dänemark ist nun einmal dänisch und in Deutschland eben deutsch. Das hat nichts aber auch gar nichts mit Abzocke zu tun.

Noch einmal, das ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Das ist Privatgelände und hier bestimmt ausschließlich der Besitzer!
 
Rechtliche Hinweise nur mit einem Piktogramm sind nicht ausreichend. Eine Parkgebühr oder abschleppen wäre damit nicht zulässig. Es muss explizit darauf hingewiesen werden. Denn gültig sind hier allein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, die ich mit dem Parken konkludent anerkenne. Amtssprache in Dänemark ist nun einmal dänisch und in Deutschland eben deutsch. Das hat nichts aber auch gar nichts mit Abzocke zu tun.

Noch einmal, das ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Das ist Privatgelände und hier bestimmt ausschließlich der Besitzer!
Dann macht Euch mal richtig schlau,- nur abgeschrankte Parkplätze können uneingeschränkt zum Privatgelände erklärt sein,- ist bei meinem Al...di nicht so - kann durchaus öffentlicher Verkehrsraum sein,- gilt auch die StVO,-
Welches Recht gilt auf dem Parkplatz? (https://www.n-tv.de/ratgeber/Welches-Recht-gilt-auf-dem-Parkplatz-article12533021.html)
 
Dann macht Euch mal richtig schlau,- nur abgeschrankte Parkplätze können uneingeschränkt zum Privatgelände erklärt sein,- ist bei meinem Al...di nicht so - kann durchaus öffentlicher Verkehrsraum sein,- gilt auch die StVO,-
Welches Recht gilt auf dem Parkplatz? (https://www.n-tv.de/ratgeber/Welches-Recht-gilt-auf-dem-Parkplatz-article12533021.html)


Lesen und Lesen sind doch wohl zweierlei Ding !!!

Dem von dir zitierten Artikel entnommen:

Anders liegt der Fall, wenn der Parkplatz baulich von der öffentlichen Fläche getrennt ist,
etwa durch eine Schranke.


Die Benennung der Schranke stellt hier lediglich ein Beispiel dar,
es handelt sich um keine abschliessende Aufzählung der Möglichkeiten.


Es reicht eine baulich Abtrennung !!
Diese kann durch eine Schranke erfolgen - oder eben auch anderweitig.

Beispiele hierzu sind:

trennende Pflastersteine,
Beschilderung ( Schilder gelten in diesem Zusammenhang als bauliche Trennung ),
Gehwegsunterbrechung durch Bepflanzungen,
Parkordnungsbeschilderungen z.B. Parkplatzzuweisungen für bestimmende Nutzungen,
Verweise auf Gewerbegrund ( hier gilt jeglicher diesbezüglicher Verweis )


Ganz davon ab handelt es sich beim von dir zitierten Artikel um eine flache Darstellung zu deutschem Recht
und hat somit nichts mit dem Beitrag des Themenerstellers zu tun.
 
@Dacia-Alsace über was möchtest dich denn in dem Fall erkundigen?
Jeder Parkplatzbetreiber kann hinschreiben was er mag. Meinst Du das würdest wirklich im Netz finden was auf irgendeinem beliebigen Supermarktparkplatz gerade gilt?
Max-Geschwindigkeit, Sonderregelung auf normalen Straßen usw, ok, das kann man.
Bei Parken wird es schon unübersichtlicher. Rote, gelbe, blaue, weiße linien, durchgezogen, gezackt gestrichtelt. Halbe Führerscheinprüfung :)

Das einzige was man wirklich tun könnte ist Landessprache lernen denn sonst ist man bei solchen aktionen immer hintendrann.
Gut, ich denke da standen auch genug Tafeln herum mit irgendwelchen Aufschriften, da könnte man vielleicht misstrauisch werden aber grundsätzlich sehe ich das als Erfahrungswert den man gewonnen hat.

Das mit der Parkscheibe auf den Tafeln wäre zb. schon eine große Hilfe, versteht wohl jeder wobei ja jedes Land wieder seine eigene Meinung hat wie eine Parkscheibe auszusehen hat.

Der Däne würde hier mit seiner Parkscheibe auch bezahlen, auch wenn er sie korrekt eingestellt hätte.

Ach ja, und was ich aus dem Vorgang gelernt habe, bei Auslandsreisen kauf Dir die passende Parkscheibe und wenn möglich parke da wo es etwas kostet und halte dich peinlich genau an die Zeiten die auf dem Zettel stehen.
 
Schon böse wenn im Ausland keine extra deuitschen Schilder aufgehängt werden, für die doch sooo netten Deutschen:prost:. Der nächste ist dann ein Japaner, ein Chinese, ein Franzose, ein Russe usw. Ich fordere Hinweisschilder in allen Sprachen, und bitte auch in Latein und Blindenschrift:cool:

Natürlich ist der Sohn glaubhaft, denn er sagt ja die genaue Uhrzeit wenn Papa zum Aldi ging:whistle:

Was sollte denn das rechtlich bedeuten? Sorry du hast was falsche gemacht, die Dame tat ihre Pflicht, also alles ok. Verstehe den Aufstand nicht.
Ich fordere in jedem deutschen Bundesland, Hinweistafeln im bayr. Dialekt:teacher:
Du hast sächsisch vergessen, da brauch ich auch ein
Wörterbuch / Übersetzer:D
 
über was möchtest dich denn in dem Fall erkundigen?

Es gibt da reichlich Hinweise in den Broschüren des ADAC,
das auch diese nicht abschliessend sind sollte jedem bewusst sein,

mir geht es in dem Beitrag darum das wir ( auch hier im Forum ) immer wieder
Beschwerden lesen darüber was jemand im Ausland selbst Falsch gemacht hat
und sich dann darüber erregt das dieses Folgen hat.

Ach ja, und was ich aus dem Vorgang gelernt habe, bei Auslandsreisen kauf Dir die passende Parkscheibe und wenn möglich parke da wo es etwas kostet und halte dich peinlich genau an die Zeiten die auf dem Zettel stehen.

Ja da ist die zu entrichtende Parkgebühr sicherlich die kostengünstigste Vorgehensweise.
 
Hier in Wolfenbüttel wäre mir das auch fast passiert. Da gibt es auf dem sogenannten Forum ein Parkdeck wo man seit gefühlt 20 Jahren kostenlos parken kann. Neulich war ich wieder da als ich zur Bücherei wollte und war schon ein paar Meter vom Auto weg. Da fallen mir plötzlich die neuen Schilder mit den Parkscheiben auf. Man darf nur noch 2 Stunden stehen. Gut, das reicht mir, ich brauche da nie so lange. Scheinbar haben das Leute genutzt den ganzen Tag dort zu stehen. Jedenfalls hatten da viele auch keine Scheibe. Die hatten wohl die Schilder noch nicht bemerkt.
 
Ich habe seit Jahren sowas.
Auch gleich am ersten Tag in meinen Neuen, unten rechts an die Scheibe gepappt.
Braucht man nie mehr dran denken. Zudem ist da nach innen eine Uhrzeit Anzeige. :rolleyes:
 
Ich habe seit Jahren sowas.
Auch gleich am ersten Tag in meinen Neuen, unten rechts an die Scheibe gepappt.
Braucht man nie mehr dran denken. Zudem ist da nach innen eine Uhrzeit Anzeige. :rolleyes:
Muss man da nicht auch drücken das die aktuelle Ankunftszeit stehen bleibt, oder wie funktioniert das?
 
Ja ist definitiv zugelassen, meines Wissens sogar EU-weit.
Hatte einmal ne Knöllchen, nach Anruf beim Ordnungsamt war es erledigt.
Die Mitarbeiter/-rinnen waren damals noch nicht zur Fortbildung^^
 
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