E Prüfzeichen eines anderen Eurolandes. Erlaubt?

Teac

Mitglied Silber
Fahrzeug
Sandero 2, TCe 90
Baujahr
2018
Sorry, ich wusste nicht wie ich den Titel hätte besser kurz+Aussagekräftig machen könne. Wenn ein Moderator eine Idee hat, dann bitte verbessern :)

Also, das Thema ist:
Ich möchte beim Sandero 2, ein Abblendlicht haben das ähnlich weiss ist wie das der Tagfahr-LED's die zwangsweise immer mit an sind.
Nach vielem suchen habe ich es nun probiert mit Philips WhiteVision Xenon-Effekt H7 und Gread Super White 8500k H7.
Andere wie z.B. Osram Nightbreaker, Osram Cool Blue, Philips X-tremeVision, Philips Diamond Vision 5000K usw. habe ich verworfen da sie zwar anscheinend (je nach Lampe) evtl. Heller, aber auch weniger Weiss sein sollen.

Nun bin ich auch ganz zufrieden mit der Philips WhiteVision und der Great Super White. Beide sind sehr hell (deutlich heller als die Original H7 vom Sandero 2) und beide sind auch recht Weiss. Die Gread ist sogar noch ein gutes Stück weisser als die Philips. Die Great sind wirklich sehr nahe dran an dem Weiss der LED-Tagfahrlichter :)
Nun möchte ich gerne die Philips als Fernlicht und die Great als Abblendlicht benutzen.

Jedoch, nun das Problem: Die Great Super White haben zwar ein E-Prüfzeichen (Beschriftung auf dem Lampensockel), doch E4
E4, das ist Niederlande.
E1 wäre Deutschland.
Rein Logisch würde ich sagen: Niederlande ist ganz unzweifelhaft (im Gegensatz zu England) voll und ganz ein EU Land. Und Sinn der EU ist ja gerade, der Grenzübergreifende Handel. Das ist ja DER SINN schlechthin der EU. Zudem, es kann ja sein das ich mit dem Auto in die Niederlande fahre, mir dort die H7 Lampe kaputgeht, ich in der Tankstelle dort eine neue kaufe (die dann logischerweise E4 drauf stehen hat) und ich mit der dann wieder zurück nach Deutschland fahre.
Oder umgekehrt. Ich habe ein deutsches Auto mit Birnen auf denen H1 steht. Fahre damit in die Niederlande wo E4 verkauft werden. Dann würde die Betriebserlaubnis udn Versicherungsschutz meines Fahrzeugs ja auch nicht mit einfahrt in die Niederlande erlöschen nur weil ich deutsche E1 Birnen habe.
Oder EU Importfahrzeuge. Ich kann mir gut Vorstellen, das z.B. ein Dacia Importfahrzeug aus Frankreich E2 Lampen haben könnte, ein Spanischer import E9, usw.
-> Also rein logisch betrachtet, würde ich sagen das E4 absolut erlaubt sein müsste in Deutschland und keinerlei Versicherungsprobleme machen dürfte, und auch die Betriebserlaubnis dadurch nicht erlischt.

Doch, glaube und rein logisches Denken, spielt bei der Gesetzesgebung und bei Gerichtsurteilen nicht so unbedingt eine Rolle (Dieselverbots-Wahnsiss, Jugendhaft wegen Dealerei für einen Schüler der in der Schule seine Hyperaktiv-Beruhigungstabletten an seine Klassenkameraden verkauft hat, aber kein Gefängniss für Automobilvorstände die Organisierten Betrug in besonders schweren Fall mit Milliardenschaden begangen haben).

Deswegen die Frage: weiss jemand genaueres wie es mit der Betriebserlaubnis und Versicherung aussieht, bei Fahrzeugteilen mit einem E-Prüfzeichen aus einem anderen EU Land? Wie eben z.B. die Great Super White mit dem Niederländischen E4?
 
England ist (noch) EU-Land......;)

Unsere Datschen haben eine EU Zulassung - sie sind z.T in Rumänien ( EU-Land) gebaut worden. In Marokko
werden auch Dacias gebaut - nach Vorgabe der EU-Zulassung obwohl Marokko kein EU-Land ist.

In Bezug auf deine Leuchtmittel: Solange sie eine EU Zulassung haben spielt es z.B. auch keine Rolle wenn sie in China gefertigt werden. Bei der Frage nach E 4 hätte ich keinerlei Bedenken.
 
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