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Jup weil dein Händler an den Wartungen ohne Wartungvertrag mehr verdient. Den um die Garantieverlängerung aufrechtzuerhalten musst du die Wartungen über die 3 Jahre hinaus fortführen. Weiß jetzt nur nicht ob in den Garantieverlängerungs AGBs auch die Klausel drin steht das die Wartungen bei nem Dacia Vertragshändler durchgeführt werden müssen oder auch in anderen Werkstätten zulässig sind. Müsste man reinschauen wer so einen hat.Hallo,
für mich persönlich ist die Verlängerung der Herstellergarantie ein absolutes Muß, weil es ungemein beruhigend ist, egal welches Getriebe.
Es braucht ja gar keinen Supergau in Form eines kapitalen Motorschadens.
Reparaturen, die mich (sehr viel) früher mal etwas Eigeninitiative, 50 oder 100 DM plus ein Lächeln gekostet haben, verursachen heute wegen der Komplexität des Autos sofort vierstellige Rechnungen.
Jedenfalls habe ich mir 72 Monate/60 000 Km gegönnt für 399,- Euro.
Auf einen Wartungsvertrag lege ich dagegen überhaupt keinen Wert, da vertraue ich meinem händler voll und ganz, sonst hätte ich mein Auto dort gar nicht erst gekauft.
viele Grüße
Manne
Hab gerade nachgesehen, Dacia Vertragshändler ist Pflicht.Weiß jetzt nur nicht ob in den Garantieverlängerungs AGBs auch die Klausel drin steht das die Wartungen bei nem Dacia Vertragshändler durchgeführt werden müssen oder auch in anderen Werkstätten zulässig sind. Müsste man reinschauen wer so einen hat.
Ja bei der gesetzlichen bzw freiwilligen. Aber nicht bei einem Separaten Vertrag den man abschließt.es gab dazu schon Urteile und Grundsatzentscheidungen. Mir fehlt nur gerade die Zeit
Also ich habe es überflogen. Das Urteil gilt nicht für die Anschluss Garantie. Das Urteil kannst du gleich setzten mit den 3Jahren Werksgarantie. Da sie seitens Dacia freiwillig für den Zeitraum gewährt werden.Gefunden!