Ablehnungsbescheid Umweltprämie

@ tombeutel

wichtige Dokumente, und dazu würde ich Zulassungspapiere zählen,- können nur amtlich beglaubigt reproduziert und glaubhaft weitergegeben werden.
Das kennst Du bestimmt von Zeugnissen etc.
Und die kann halt nicht jeder Schneckenbäcker, Hobby-Koch, Bekannter/ Freund - und eben Currywurstverkäufer,-ich auch nicht,- beglaubigen.
Hast Du´s ?
Das ist in Deutschland Amtssache - und in diesem Punkt vielleicht auch ganz gut so.
Grüsse
Nobby
 
@ tombeutel

wichtige Dokumente, und dazu würde ich Zulassungspapiere zählen,- können nur amtlich beglaubigt reproduziert und glaubhaft weitergegeben werden.
Das kennst Du bestimmt von Zeugnissen etc.
Und die kann halt nicht jeder Schneckenbäcker, Hobby-Koch, Bekannter/ Freund - und eben Currywurstverkäufer,-ich auch nicht,- beglaubigen.
Hast Du´s ?
Das ist in Deutschland Amtssache - und in diesem Punkt vielleicht auch ganz gut so.
Grüsse
Nobby

warum Currywurstverkäufer so dick :D:D:D

mfg
inka2000
 
Ich habe am 3.8. bei der BAFA einen Reservierungsantrag eingereicht. Kaufvertrag auf polnisch, von DAKO wurden Stichworte wie "Neufahrzeug" Euro4"usw handschriftlich dazugeschrieben. gestern kam von der BAFA die Reservierungszusage. Also alles kein Problem bei mir.

Und der ganze Quatsch mit beglaubigten und von vereidigten Übersetzern usw.:
dann dürfte die BAFA auch keine gescannten Kaufverträge <2MB verlangen, sondern Originale, per Post, Einschreiben mit Rückschein, pi pa po.

Es geht doch nur um die Reservierung.

Johannes
 
Hallo,

wie im Forum zum Thema Bafa schon ab und an angesprochen, liegt es halt am Sachbearbeiter und dessen Ermessensspielraum bzw. der Ausnutzung desselben.

Bei meiner telefonischen Nachfrage hatte mir der Sachbearbeiter klar zu verstehen gegeben, dass für ihn, genau wie von Dir beschrieben, die auch auf meinem Kaufvertrag angegebenen und ins Deutsche bereits übersetzten wichtigen Schlüsselwörter klar erkannbar sind und ihm ausgereicht hätten.

So geht's halt. Mal hat man Pech - mal hat man Glück. Mein Widerspruch läuft - bin ganz optimistisch.

Bis dannemal
Ulli
 
Es geht doch nur um die Reservierung.

Johannes

wenns nur um die reservierung geht dann braucht niemand irgend eine übersetzung.

EU recht steht über nationalem recht kann aber durch nationales recht beliebig ergänzt werden.

(zB in der EU haben quads nur hinten ein Kennzeichen in DEU MUSS auch vorn eins dran)

wenn der sachbearbeiter eine kopie des kaufvertrages will ist er im recht.
die AGBs gehören gemeinhin zum kaufvertrag somit muss das auch mit dran wenn er das will....

klingt blöd is aber so...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #37
Wenn Du Dich neben dem Currywurstverkäufer mit einbeziehst, kann ich da besser mit leben. Deine flapsige Formulierung verstand ich ein bischen diskriminierend....
Schöne Grüße
Thomas
@ tombeutel

wichtige Dokumente, und dazu würde ich Zulassungspapiere zählen,- können nur amtlich beglaubigt reproduziert und glaubhaft weitergegeben werden.
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Und die kann halt nicht jeder Schneckenbäcker, Hobby-Koch, Bekannter/ Freund - und eben Currywurstverkäufer,-ich auch nicht,- beglaubigen.
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Grüsse
Nobby
 
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