Duster 13
Mitglied Diamant
- Fahrzeug
- Dacia Duster 1.6 16V 4x4 (105 PS)
- Baujahr
- 2014
Dann müssen sie im öffentlichen Straßenverkehr aber gegen versehentliches Einschalten gesichert, sprich abgedeckt, sein.Das hast du falsch verstanden. Nicht die Lampen selber umbenennen sondern den Einsatzzweck. Wenn die Lampen beim freundlichen Prüfer als "Arbeitsscheinwerfer" benannt werden kann er nichts dagegen machen. So kommt man damit durch die HU. Es ist halt nur verboten diese im Strassenverkehr zu benutzen. Auf privaten Grund, auf Baustellen, im Wald usw. dagegen kein Problem.
Zumindest war das früher so.
Auch dürfen sie nur über einen separaten und nicht über den in der Betriebsanleitung anderweitig beschriebenen (Nebelscheinwerfer-) Schalter einzuschalten sein.