Garantieleistung bei Neuwagen

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Fahrzeug
Jogger Expression TCe 100 ECO-G
Hallo in die Runde,
ich lese hier schon seit 15 Jahren mit, hatte aber nie eine wirkliche Frage.
Damals 2009, im Zuge der Abwrackprämie hatte ich mir im Autohaus meines Vertrauens, hier bei mir um die Ecke, einen Logan MCV bestellt. Der Dacia hatte mich in den 15 Jahren nur 2 x im Stich gelassen, werde ihn jetzt aber leider nicht mehr durch den TÜV bekommen.
Diese Woche sagte man mir in jenem Autohaus, dass ein neuer Jogger z.Zt. nicht bestellbar ist. Technische Updates bzw. neue Modelle stehen auf dem Plan, die dann mit Sicherheit wieder etwas teurer werden. Wann man wieder eine Neubestellung machen kann, ist unklar.
Nun gibt es für mich die Möglichkeit, einen Neuwagen von einem 600 km entfernten Autohaus zu kaufen. Zwei Exemplare in meiner Wunschkonfiguration stehen dort vor Ort. Meinem Dacia-Händler hatte ich heute davon unterrichtet. Er meinte, es ist wie's ist - ihm sind die Hände gebunden.
Später viel mir dann ein: Wie sieht's denn aber mit eventuellen Garantieleistungen aus? ...oder die Durchsichten?
Habt ihr Erfahrungen diesbezüglich?
 
Garantie und duchsichten kann dein Autohaus denn machen oder was meinst du genau?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
... kann er sagen: nö, mach ich nicht, du hast ja den Dacia nicht bei mir gekauft...
Also, er war heute nicht so begeistert von meiner Idee, einen Neuwagen woanders zu kaufen.
 
Ich habe 2 bei meinem Händler gekauft und ein letztens Jahr beim anderen Händler weil schnell ein neuer her musste, meiner konnte mir auch kein Wagen kurzfristig anbieten.
Der macht da kein Film von und betreut den Wagen genauso wie die anderen, warum sollte sich deiner querstellen?
Und wenn gibt's genug andere Autohäuser aber in der Regel gibs da keine Probleme das er den Wagen nicht warten würde, ist ja auch sein Verdienst.
Davon abgesehen würde er wohl Stress mit Dacia/Renault bekommt wenn er grundlos den Wagen nicht warten würde!
 
Autohäuser sind Vertragspartner, die alle als quasi Verrichtungsgehilfen für den Mutterkonzern agieren.
Dementsprechend kann ein Vertragshändler (der Name rührt nämlich daher, dass er einen Vertrag mit dem Markenkonzern eingegangen ist) Garantieleistungen nicht verweigern.
Das gilt also folglich auch für andere Autohäuser der selben Marke.
 
Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung, für die ist im Prinzip ausschließlich der Händler zuständig, bei dem man gekauft hat.
Die Garantie, die Dacia gewährt, kann bei jedem Vertragshändler "bearbeitet" werden. In dem Fall entstehen dem Händler auch keine Kosten, da er Arbeiten und Ersatzteile von Dacia erstattet bekommt.
Sollte ein Gewährleistungsfall vorliegen, könnte der Hersteller sagen, da ist erst mal der entsprechende Händler für zuständig, von so einem Fall habe ich aber in Bezug auf Autos noch nie gehört.
 
wenn Dein Händler so daran interessiert ist, Dir einen Neuwagen zu verkaufen, dann soll er Dir doch einen besorgen. Z.B. den von dem 600 Km entferntem Händler. Wir haben das auch manchmal so, wenn wir nichts haben was der Kunde unbedingt möchte, dann müssen wir den halt besorgen. Ich habe schon manchmal Neuwagen von anderen Händlern zu uns geholt, oder umgekehrt. Letztens habe ich erst einen Neuwagen nach Paderborn gebracht, wir hatten davon genug, der andere Händler gar keinen. Freundliche Anfrage von ihm und gut. Geht alles, man muss nur wollen

Gruss
Steffen
 
Ich habe mein Dacia auch weiter weg gekauft und zur Inspektion war ich beim Händler vor Ort, ist ja nicht so als ob die Inspektion Etc gratis ist und die Händler ordentlich dran verdienen
 
Der Händler, der meinen Wunsch-Jogger hat, würde sogar Deutschlandweit kostenlos liefern.
Das sit super,
die Frage ist ob du ihn ungesehen kaufen wolltest
Persönlich ist sowas nicht mein Ding
Erst anschauen, dann kaufen
 
... ja, wie Oldironman schon schrieb, es ist besser, wenn ich mir den vorher anschaue.
Also ich werd's jetzt so machen, dass ich den Jogger persönlich abhole und meinen alten Logan dann dort lasse.
 
Dann musst Du aber bei Gewährleitungsangelegenheiten 600 km fahren. Besser wäre wenn ein freundlicher Händler in Deiner Nähe das Auto ordert und Du das Auto vom Händler in der Nähe kaufst.
 
Dann musst Du aber bei Gewährleitungsangelegenheiten 600 km fahren.
Und der Händler die Aufwendungen für das Verbringen des Fahrzeugs (also die Spritkosten hin und zurück) erstatten. Wird er auch kein Bock drauf haben. Von daher einigt man sich dann oft darauf, dass der Wagen zu einem örtlichen Händler kommt und der Verkäufer das entsprechend in die Wege leitet. Also Rechnung gleich an den Verkäufer anstatt an den Kunden. Wenn es überhaupt zu einem Gewährleistungsfall im ersten Jahr kommt.
 
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