Winterreifen © ÖAMTC
Winterausrüstungspflicht für Personenwagen, leichte Lastkraftwagen und Mopedautos
Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein) und für Mopedautos (seit der 31. KFG-Novelle) gilt vom
1. November bis 15. April des Folgejahres eine
witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben
bei winterlichen Fahrbedingungen folgende Möglichkeiten:
- 1. Winterreifen
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht
- Kennzeichnung anerkannter Winterreifen
Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Seit 10.12.2018 gelten auch Reifenmodelle, die nur mit dem sogenannten Schneeflockensymbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) gekennzeichnet sind, als Winterreifen. Im Gegensatz zur aktuellen rechtlichen Situation in Deutschland ist dieses Zeichen aber nicht verpflichtend. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.
- Schneeflockensymbol
Reifen mit dem Schneeflockensymbol müssen ein definiertes Mindestmaß an Schneegriffeigenschaften (in Europa üblicherweise durch einen Bremstest, in den USA durch einen Traktionstest geprüft) aufweisen. Man findet das Zeichen aber nicht nur auf Winterreifen, auch viele Ganzjahresreifen erfüllen das Kriterium für das Schneeflockensymbol.