Bordcomputer-Störungen bei heißen Temperaturen [Abhilfe: Softwareupdate Technische Mitteilung Nr. 45607]

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Ich verstehe die Reaktionen der Werkstätten nicht. Bei wirklich sporadischen Fehlern ist es sehr schwierig, eine Diagnose zu stellen. Aber dieser Fehler ist jederzeit problemlos zu reproduzieren, benötigt wird nur warmes Wetter , Sonnenschein und ein klein wenig Gehirn ;)
 
Ich hatte auch nur die Nachvollziehbarkeit in den Werkstätten damit gemeint. Die Behebung des Fehlers kann meines Erachtens nur die Entwicklung bei Dacia gemacht werden, da es sich vermutlich um einen generellen Serienfehler handelt, der durch Tauschen der Komponenten nicht behoben werden kann.

Ich war 25 Jahre im Service für Großrechnersysteme tätig, weiß also schon, wovon ich rede.
 
Sorry, ich versteh es nicht. Warum macht ihr euch so viel Gedanken wegen der Ursache?
Ihr habt alle für ein funktionierendes Auto bezahlt, oder.
Dacia haben doch Garantie drauf, also sollen sich die den Kopf zerbrechen, und die den Fehler finden die ihn gemacht haben.

Natürlich ist das ärgerlich mit dem BC, doch ich werde doch bestimmt nicht bei einem Neuwagen selber zu schrauben beginnen.

Wenn ihr in eurer Arbeit misst baut, werdet doch auch ihr dafür gerade stehen müssen, oder?

:rotate::hammer:
 
ad Herstellungsdatum: Ich hab ja dieses Datenblatt fotografiert gehabt als er noch neu am Hof stand. links oben stehen 2 Datum: 3.5.2018 und rechts daneben 4.5.2018 - wohl das Herstellungsdatum?
Werde das jetzt mal den AH einmelden.
 
Und auch hier kann man nur davon warnen, wenn es sich bei dieser Werkstatt um den Verkäufer handelt!

Gerade wenn man bereits massive Gewährleistungsprobleme hat und ggfl. mit dem Gedanken einer Rückabwicklung spielen muß/sollte, verbaut man sich diese Möglichkeit wenn anfallende Sachmängel nicht beim Verkäufer angezeigt wurden und ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurden.
Während der 2 Jahre Gewährleistung sollte man die Werkstatt für das Abstellen der Sachmängel nicht wechseln!

Aha, und was mache ich wenn ich 500 Km entfernt gekauft habe?

Nichts ist schlimmer als Halbwissen
 
Und passend zu Deinen 500km.

Dann bliebe dem Käufer nur die Möglichkeit (wie im Link beschrieben), sich beim Verkäufer eine schriftliche Freigabe erteilen zu lassen, damit die Behebung des Mangels von einem Händler an seinem Wohnort ausgeführt werden kann.
 
Im Rahmen der Nacherfüllung sind sämtliche Kosten vom Verkäufer zu tragen, § 439 Abs. 2 BGB. Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung liegt regelmäßig beim Verkäufer, § 269 Abs. 1 BGB. Das Fahrzeug muss dann also zwecks Beseitigung des Mangels zum Verkäufer gebracht werden. Zu beachten ist jedoch, dass z. B. die entstehenden Fahrtkosten vom Verkäufer zu tragen sind, § 475 Abs. 6 BGB. Demnach kann der Käufer sogar einen Vorschuss verlangen. Insofern gibt es - zumindest aus Kostensicht - keinen Grund, ein Fahrzeug in Wohnortnähe zu kaufen.
 
Dazu haben viele Gerichte und das BGH mehrer Urteile gesprochen!

Und immer gibt es den gleichen Ausgang: Der Käufer muß erst dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, bevor es eine Rückabwicklung geben kann.

Ganz gleich ob der Käufer 500km entfernt ist, oder nur 5km.

Begründet wird dies als zumutbar im Übrigen, weil der Käufer ja auch gewillt war, für den Kauf diese Strecke zurück zu legen!

Und passend zu Deinen 500km.

Keine Unzumutbarkeit der Nachbesserung trotz großer Distanz (https://autokaufrecht.info/2013/09/keine-unzumutbarkeit-der-nachbesserung-trotz-grosser-distanz/)

Es geht dabei letztlich um die Frage: Verspiele ich leichtsinnig mein Recht auf die Möglichkeit der Rückabwicklung, oder nehme ich das in Kauf und lasse diese Reparaturen auf die bestehende Garantie erledigen. Diese weitreichende Entscheidung kann nur jeder selbst treffen, leider (und das trotz vieler Beiträge in den verschiedenen Medien) Wissen aber einige nicht, das man so sehr schnell ein sehr gutes Käuferrecht in die Tonne kloppen kann.
ja ja, und von der Dacia ASSISTANCE forderst du dann auch ein , das Fahrzeug 500 KM zur Werkstatt des Verkäufers zu schleppen ?
In meinem Fall haben die das Fahrzeug 10 KM zur nächsten Renault Werkstatt geschleppt und nicht 120 KM zum Verkäufer.
 
Ganz gleich ob der Käufer 500km entfernt ist, oder nur 5km.

Begründet wird dies als zumutbar im Übrigen, weil der Käufer ja auch gewillt war, für den Kauf diese Strecke zurück zu legen!

Und passend zu Deinen 500km.

Aha, ich habe das Auto aber um die Ecke gekauft und bin auf Dienstreise. Aber das ist die gleiche Qualität wie Deine anderen Aussagen hier.

Hier scheint es sich nicht um ein Neu- sondern ein Gebrauchtfahrzeug zu handeln. Leider geht das aus dem Bericht nicht hervor, also nicht zu gebrauchen.

Es geht dabei letztlich um die Frage: Verspiele ich leichtsinnig mein Recht auf die Möglichkeit der Rückabwicklung, oder nehme ich das in Kauf und lasse diese Reparaturen auf die bestehende Garantie erledigen. Diese weitreichende Entscheidung kann nur jeder selbst treffen, leider (und das trotz vieler Beiträge in den verschiedenen Medien) Wissen aber einige nicht, das man so sehr schnell ein sehr gutes Käuferrecht in die Tonne kloppen kann.

Nicht ganz, ich muss den Verkäufer informieren das ist richtig trotzdem verliere ich nicht die Gewähhrleistung
 
Hier scheint es sich nicht um ein Neu- sondern ein Gebrauchtfahrzeug zu handeln. Leider geht das aus dem Bericht nicht hervor, also nicht zu gebrauchen.
doch, da es für einen Gewährleistungsanspruch völlig unerheblich ist, ob der sich auf ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug bezieht...
 
doch, da es für einen Gewährleistungsanspruch völlig unerheblich ist, ob der sich auf ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug bezieht...
Das ist so nicht ganz richtig. Bei einem Gebrauchtwagen habe ich eben keine Alternativansprüche gegen den Hersteller im Sinne einer 3-Jahres Garantie und kann somit zum einen oder anderen Vertragshändler gehen um eine Beseitigung des Mangels einzufordern.
ist ja alles schön und gut, aber meinen Satz hast du richtig gelesen? Für GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ist es unerheblich, ob Neu oder Gebraucht. Ist also völlig und absolut richtig. Ich redete überhaupt nicht von Alternativen, und auch nicht von der LAUFZEIT einer Gewährleistung, die sich bei ALT und NEU ja auch unterscheiden können.
Und bevor der Einwand kommt: Ich redete auch nicht davon, dass sich ein Mangel je nach Alter und Laufleistung eines KFZ auch als Verschleiß entpuppen kann. Urteile gibt es zuhauf dazu. Das alles hat ja aber nix mit dem Fall dieses Threads zu tun.
 
Hallo,
möchte nur kurz die bereits verbreitete Info bestätigen. Mein AH, die Autogalerie Saar in Saarbrücken, hat gestern für mich einen Reklamationsauftrag generiert und mir heute tel. mitgeteilt, dass Dacia beabsichtigt gegen Ende Juni per Software Update das Problem zu beseitigen. Wie viele andere hier vestehe ich das zwar nicht...Software...aber nun gut.

Gruss
Patrick
 
tja kann nur sagen ..Nervig...hab nun zum dritten mal den BC aussetzer...und mein Bruder (ebenfalls Duster 2)...hat`s gleiche problem ..na ob da ein Softwareupdate reicht..... schaun mer mal...
 
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