Wegen (Rückbank-) Ausbau TÜV-Vorführung?

Holger67

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Dokker, 1.6 16V SCe 100 "Ambiance" mit höhenverstellbarem Sitz aber ohne sonstigen Schnickschnack
Moin zusammen,

da ich demnächst allein in Urlaub fahre, habe ich mir überlegt den Beifahrersitz auszubauen. Eben hab ich beim TÜV angerufen, ob man das einfach machen darf. Die prompte Antwort: "Das ist eine bauliche Veränderung und muss abgenommen werden." Daraufhin hab ich natürlich weitergefragt und tatsächlich: selbst der Ausbau der Rückbank ist eine bauliche Veränderung und muss vorgeführt/eingetragen werden ... :-(

Was mich jetzt wirklich wundert: das ganze Internet ist voller Beschreibungen, wie Caddies, Dokker, Kangoos usw. ausgebaut wurden. Oft in mehreren Stufen. Fahren die echt alle regelmäßig zum TÜV und lassen ihre Ausbauten checken? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen ...

Wie handhaben das die ganzen Camping-Kollegen hier im Forum?

Danke+Gruß
H.
 
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  • #3
sodele, jetzt bin ich noch schlauer! Da ich beim TÜV bis zu zwei Stunden hätte warten müssen (für die Auskunft) bin ich zur Dekra. Dort saßen zwei Herren gemütlich bei Kaffee und Keksen und einer von denen kam netterweise auch gleich mit zu meiner Datsche. Er hielt noch mal Rücksprache mit seinem Chef und dann sagte er mir, dass das so wohl in Ordnung gehen müsste. Wohlgemerkt als temporäre(!) Lösung. Was allerdings die Polizei dazu meinen würde, könnte mir dort niemand sagen. Auch über Reglements im Ausland könne er mir nichts sagen.

Ich hab auch gleich noch in der Schweiz angerufen. Beim dortigen TÜV-Äquivalent wurde mir gesagt, dass für mich - auch in der Schweiz! - die deutsche Regelung gelte. Über Schweizer Bestimmungen müsste ich mir da keinen Kopf machen.

Irgendwie scheint das alles ziemlich wischiwaschi zu sein und da es wohl keine klaren Regeln diesbezüglich gibt, werde ich mein Glück einfach versuchen und bei Polizei-Kontrollen auf temporärem Ausbau bestehen - auch wenn meine Bodenplatte an zwei Stellen verschraubt ist. Mal schauen, ob's gelingt ... :)

Ach ja, und Eure Antworten waren alle korrekt. Danke. Nicht, dass ich das bezweifelt hätte, aber ich wollte halt auf Nummer Sicher gehen. Das Umschreiben auf nen Zweisitzer lass ich mal. Der Stress des Wiedereinbaus der Rückbank in drei Jahren zur HU ist vemutlich geringer, als der des Umschreibens und womöglich noch des Verhandelns mit dem Autohaus wegen der Garantie ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich mich dabei frage ist, warum überhaupt den Beifahrersitz Ausbauen?
Alleine in Urlaub zu fahren scheint mir das nicht richtig zu Begründen.
Möchtest Du ein Kanu oder Surfboard mitnehmen?
 
Wie handhaben das die ganzen Camping-Kollegen hier im Forum?

Beifahrersitz habe ich aber bisher dringelassen - meine Liebste soll nicht knien müssen - aber ich fahre seit 30 Jahren mit ausgebauter Rückbank und bisher hat nie ein Hahn danach gekräht. Allerdings wütet bei uns in .at nicht der TÜV, sondern Werkstätten oder der ÖAMTC (äquiv. ADAC). Legionen von Zöllnern haben das Auto gefilzt (ehrlich gesagt oberflächlich, mit Ausnahme von einem, den ich selbst drum gebeten habe -- aber das ist eine andere Geschichte) und Zillionen von Verkehrskontrollen mit und ohne Alkotest habe ich absolviert.
Das Risiko, irgendwo mal einen 50er Verwaltungsstrafe ablegen zu müssen, sehe ich gelassen. Allerdings wirft man bei uns auch nicht mit Drohgebärden wie "ist die Zulassung erloschen" um sich, eher würde es heißen: "gebms de rückbaunk wieda eina und daun kummans vorbeeei, daun geht des scho in oadnung."

Also (Airbag bedenkend) gute Reise!

 

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... selbst der Ausbau der Rückbank ist eine bauliche Veränderung und muss vorgeführt/eingetragen werden ... :-(
H.

Komisch, als ich meinen Citroen C2 hatte, konnte man die Rücksitze ausbauen, das war sehr einfach und schnell erledigt, ich bin so 3 mal durch den TÜV Hessen gefahren, man hat mich immer nur belehrt das ich für das Fahrzeug nur 1 (+Fahrer) Person mit nehmen darf.
 
Moin zusammen,

da ich demnächst allein in Urlaub fahre, habe ich mir überlegt den Beifahrersitz auszubauen. Eben hab ich beim TÜV angerufen, ob man das einfach machen darf. Die prompte Antwort: "Das ist eine bauliche Veränderung und muss abgenommen werden." Daraufhin hab ich natürlich weitergefragt und tatsächlich: selbst der Ausbau der Rückbank ist eine bauliche Veränderung und muss vorgeführt/eingetragen werden ... :-(

Was mich jetzt wirklich wundert: das ganze Internet ist voller Beschreibungen, wie Caddies, Dokker, Kangoos usw. ausgebaut wurden. Oft in mehreren Stufen. Fahren die echt alle regelmäßig zum TÜV und lassen ihre Ausbauten checken? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen ...

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Danke+Gruß
H.
Eine genaue Antwort kann wahrscheinlich keiner geben, aber ich könnte mir vorstellen das durch den Ausbau mehr Zuladung möglich ist und man dadurch das zulässige Gesamtgewicht deutlich überschreiten kann. Das ist natürlich nicht zulässig und man könnte vielleicht seine ABE verlieren. Frag doch mal bei Auto Bild nach, die wissen bestimmt bescheid, weil sie ja mit TÜV und CO zusammen arbeiten.
 
aber ich könnte mir vorstellen das durch den Ausbau mehr Zuladung möglich ist und man dadurch das zulässige Gesamtgewicht deutlich überschreiten kann


Das ist wie mit der Tonne Stahl und der Tonne Federn.
Auf den Platz zum Beladen kommt es nicht an, nur auf die Ladung.
 
Das ist natürlich richtig. Aber vom Volumen wirst Du da Probleme haben.
Ging ja nur drum auszuschließen, dass von der ausgebauten Rückbank (Volumen) auf das mögliche zu ladende Gewicht geschlossen wird.
Überladen geht immer.
 
Ich hatte nach eine Video mir die gleiche Frage gestellt und mal schnell an den TÜV Nord geschrieben und auch schnell eine Antwort bekommen.
Code:
Sehr geehrter Herr Mann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
Zum Thema:
Wenn die Sitzbank dauerhaft demontiert wird, ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich.
 
Ein kurzzeitiger Ausbau ist i.O.
 
 
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe.
 
Über den Link  www.tuev-nord.de/tuev-stationen  sind Sie auf der Startseite der TÜV NORD GRUPPE.
Jetzt können Sie Ihre PLZ eingeben. Damit werden Ihnen alle TÜV-STATIONEN in Ihrer Nähe angezeigt.
Klicken Sie auf die gewünschte TÜV-STATION und Ihnen werden die Adresse, der Name des Leiters der TÜV-STATION, die angebotenen Dienstleistungen und die Öffnungszeiten angezeigt.
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Beratungen werden zum Gebührensatz von momentan 32,00 Euro je Viertelstunde berechnet. Dieser Betrag kann ggf. teilweise auf die spätere Begutachtung angerechnet werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Bernd Kampmann
TÜV NORD Mobilität
www.tuev-nord.de

Werde das Schreiben in mein Auto legen.
 
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