Voraussetzungen zum Vertragsrücktritt.

Helmut2

Mitglied Diamant
Fahrzeug
MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
Nach dem Kauf ist vor dem Kauf und auch so etwas kann hier hilfreich sein.

Eine aktuelle (03/2015) aber noch nicht rechtskräftige richterliche Entscheidung zeigt auf, daß es nicht zwangläufig schwerwiegende technische Mängel am Fahrzeug sein müssen, die zu einer Rücknahme des Fahrzeuges führen, sofern der Hersteller die Mängel nicht abstellen kann.

Auch relativ geringfügige Mängel in den Ausstattungsmerkmalen genügen, wenn diese vom Kunden so gewünscht und vertraglich vereinbart waren.

Im folgenden Fall handelt es sich um einen fehlenden und nicht nachrüstbaren Aschenbecher, was den Richter dazu veranlaßte, im Sinne des Käufers zu urteilen.

Es kann also schon eine abweichende Farbe des vertraglich vereinbarten Interieurs ausreichen, um den Kauf rückgängig zu machen, sofern der Hersteller nicht den bestellten Zustand nachbessern kann.
 
Richtig so.

Das gab es auch schon in dem Fall das jemand ein schwarzes Auto bestellt hat und der Lack zu sehr blau schimmerte. Da musste der Händler den Wagen zurück nehmen weil das nachlackieren keine Option für den Käufer dar stellte.

Wenn mein Wagen ständig im Innenraum knackt und ich mehrmals da war um den Mangel beheben zu lassen und sie es nicht schaffen kann ich auch zurück geben. Das ist eine einbuße meines Fahrkomforts. weis nur nicht mehr aus dem Kopf wie oft sie nachbessern dürfen.

Finde es nur ganz schön krass das sie 44t km mit dem wagen absolviert hat. ich glaube die hat einfach kein bock mehr auf ihren wagen gehabt:D
 
Wenn man nach 44.000 km den Ascher bemängelt, liegt das wohl nahe. Aber ohne Abschlag geht so ein Fahrzeug dann eh nicht zurück, denn es wurde ja ein Nutzen zwischenzeitlich daraus gezogen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Finde es nur ganz schön krass das sie 44t km mit dem wagen absolviert hat. ich glaube die hat einfach kein bock mehr auf ihren wagen gehabt:D

Schätze mal, wer sich so ein Fahrzeug für 135.000.-€ kauft, der fährt auch entsprechend Langstrecke.

Wenn die Klägerin mal geschätzt 2 Monate benötigte um zu erfahren, daß eine Nachbesserung unmöglich ist und ihr Anwalt erstmal mit der Gegnerischen nochmal 2 Monate hin und herkorrespondiert, dann sind das schon mal 4 Monate.

Klage einreichen und Gerichtstermin bekommen, nochmal 3 Monate um anschließend in Berufung zu gehen und beim OLG (Termin dauert noch länger) nochmal 6 Monate auf den Gerichtstrmin zu warten.

Bis du dich verschaust sind 1 1/2 Jahre vorbei, in denen du das Fahrzeug fahren "mußt".
Somit relativ normal die Kilometerleistung, für die sich die Klägerin dann ja auch 18.000.-€ anrechnen lassen mußte.

Für das Geld bekommt man anderswo einen Basis-Sandero. :p :lol:
 
überlegt mal. 18t euro für 44t km. wenn ich das schon lese wird mir schlecht. den wertverlust hat mein sandy nichma nach 1mio km und 100jahre. denn so teuer war er nicht:D
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.223
Beiträge
1.020.933
Mitglieder
70.896
Neuestes Mitglied
JungleGurke
Zurück