Helmut2
Mitglied Diamant
- Fahrzeug
- MCV1 1.5 dCi, 86 PS, Laura Kometen Grau metallic, 07 /2009
Nach dem Kauf ist vor dem Kauf und auch so etwas kann hier hilfreich sein.
Eine aktuelle (03/2015) aber noch nicht rechtskräftige richterliche Entscheidung zeigt auf, daß es nicht zwangläufig schwerwiegende technische Mängel am Fahrzeug sein müssen, die zu einer Rücknahme des Fahrzeuges führen, sofern der Hersteller die Mängel nicht abstellen kann.
Auch relativ geringfügige Mängel in den Ausstattungsmerkmalen genügen, wenn diese vom Kunden so gewünscht und vertraglich vereinbart waren.
Im folgenden Fall handelt es sich um einen fehlenden und nicht nachrüstbaren Aschenbecher, was den Richter dazu veranlaßte, im Sinne des Käufers zu urteilen.
Es kann also schon eine abweichende Farbe des vertraglich vereinbarten Interieurs ausreichen, um den Kauf rückgängig zu machen, sofern der Hersteller nicht den bestellten Zustand nachbessern kann.
Eine aktuelle (03/2015) aber noch nicht rechtskräftige richterliche Entscheidung zeigt auf, daß es nicht zwangläufig schwerwiegende technische Mängel am Fahrzeug sein müssen, die zu einer Rücknahme des Fahrzeuges führen, sofern der Hersteller die Mängel nicht abstellen kann.
Auch relativ geringfügige Mängel in den Ausstattungsmerkmalen genügen, wenn diese vom Kunden so gewünscht und vertraglich vereinbart waren.
Im folgenden Fall handelt es sich um einen fehlenden und nicht nachrüstbaren Aschenbecher, was den Richter dazu veranlaßte, im Sinne des Käufers zu urteilen.
Es kann also schon eine abweichende Farbe des vertraglich vereinbarten Interieurs ausreichen, um den Kauf rückgängig zu machen, sofern der Hersteller nicht den bestellten Zustand nachbessern kann.