Unterbodenschutz von Schwellerkante

k-b1977

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Toyota ProAce Verso
Baujahr
2016
Guten Abend ,

Hatte am Freitag meinen Wagen beim 3.000 km Ölwechsel. Nachdem ich zu Hause war , hatte ich gesehen , dass hinten rechts der Unterbodenschutz von der Schwellerkante fehlt ! Durch was passiert so etwas ??? Dafür ist doch eigentlich die Werkstatt zuständig , dass so etwas nicht passiert , oder ? Bzw. hätten sie den Unterbodenschutz wieder drauf machen müssen , oder ?
 
Du hattest einen 3000 km Ölwechsel?

Wenn da tatsächlich was abgeplatzt ist, zurück zur Werkstatt.
 
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  • #3
Wenn es in dem Bereich der Wagenheber-Aufnahme ist, wird dort ja auch die Hebebühne angesetzt. Das dabei Unterbodenschutz abplatz kann aber darf nicht passieren und das Autohaus muss dies wieder beheben, da es ja der Verursacher ist.

*

Hallo Holger ,

Und durch was passiert so etwas ? Gummiklotz vergessen ? Ist auf den ersten Blick nur an der einen Stelle der Wagenheber Aufnahme ...

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Du hattest einen 3000 km Ölwechsel?

Wenn da tatsächlich was abgeplatzt ist, zurück zur Werkstatt.

Ja , hatte das bis jetzt immer so bei meinen Neuwagen gehandhabt.
 
Zuerst mal ganz langsam beim drüberstreichen von Unterbodenschutz!!! Ich würde mich mal an allen 4 Ecken unters Auto legen und schaun ob außer dem beschädigten unterbodenschutz noch was passiert ist. Ich hab schon gesehen das bei manchen Autos ( und nicht nur Rostzerfressene) auch die Schwellerkante verbogen war, nur weil irgendein Eumel in der Werkstatt gar keinen Gummiklotz auf dem Aufnahmeteller der Bühne hatte!!! Dann kannst du immer noch überlegen ob du selbst zukleisterst oder in die Werkstatt zurück fährst und reklamierst!-_-
 
Moin,

Unterbodenschutz platz nicht ab.
Dazu ist der zu weich.

Hebt man mit dem serienmäßigen Wagenheber das Fahrzeug an, dann ist der Unterbodenschutz an der Kontaktstelle normalerweise plattgedrückt. Mehr nicht.
 
Ob bei deinem Auto jetzt Klötze, Gummis oder sonstwas dazwischen gehören ist eigentlich egal, kontrollieren auf Beschädigungen würde ich trotzdem vor dem Ausbessern....
Und das was der Mechaniker verbockt muss er auch wieder instandsetzen, es kann nicht angehen das ein Auto mit intaktem U-Schutz in die Werkstatt kommt und "rostgefährdet" wieder rauskommt....:wall:
 
Moin,

Unterbodenschutz platz nicht ab.
Dazu ist der zu weich.

Hebt man mit dem serienmäßigen Wagenheber das Fahrzeug an, dann ist der Unterbodenschutz an der Kontaktstelle normalerweise plattgedrückt. Mehr nicht.

Was abplatzt ist der Lack, der über dem Unterbodenschutz ist. Und wenn der Unterbodenschutz mehr am Lack als am Unterboden haftet, dann ist der Unterbodenschutz mit ab.

EPSN0144.jpgEPSN0156.jpg
 
ich habe die Hebepunkte, die durch den von mir durchgeführten Saison-Radwechsel schon ganz schön beansprucht wurden,- danach immer mit Hohlraumspray konserviert,- (innen und außen an dem Falz ) geht schnell,- und da das Zeug beim aufsprühen dünnflüssig in jede Ritze kriecht,- bisher absolut keine Korrosion !

Kann ich nur empfehlen !
(sorry, drifter hatte die Idee hier schon früher kundgetan ...)

Gruss Nobby
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Abend ,

Hatte am Freitag meinen Wagen beim 3.000 km Ölwechsel. Nachdem ich zu Hause war , hatte ich gesehen , dass hinten rechts der Unterbodenschutz von der Schwellerkante fehlt ! Durch was passiert so etwas ??? Dafür ist doch eigentlich die Werkstatt zuständig , dass so etwas nicht passiert , oder ? Bzw. hätten sie den Unterbodenschutz wieder drauf machen müssen , oder ?

Wenn es direkt unten an der Wagenheberaufnahme ist, ist das ganz normal, passiert selbst dann, wenn man mit Gummi einen Wagenheber ansetzt. Der UB platzt zwar nicht ab, wird aber weggeschoben.
Einfachste Methode seit vielen Jahren: Etwas Fett "Topp 2000" draufgeben und gut ist es. Topp 2000 ist absolut salzwasserbeständig und hält auch einen Hochduckreiniger aus.
Andere Alternative wie schon Nobby schrieb: Wachsunterbodenschutz verwenden, ist aber teuerer.
 
Etwas vereinfacht dargestellt:
Der Chef kalkuliert jeden Mitarbeiter mit 8 Stunden am Tag ein. Bei zwei MA kann er 16 Stunden täglich verrechnen und erhält bei einem Stundenverrechnungssatz an den Kunden von 80 € / h dafür jeden Tag 1280 €.
Arbeitet nun ein MA derart wie von * geschrieben und investiert eine Stunde je Tag in Kundenservice mit nicht berechneten Arbeiten, bedeutet das einen monatlichen Verlust von 1600 € bei 20 Arbeitstagen oder auf das Jahr gerechnet ca. 16.000 - 17.000 € Verlust. Wenn man dann noch zwei so "kundenorientiert" denkende MA hat..Gute Nacht! Äh sorry, von seinem MA würde ich mich auch trennen. Wie datalost schon schrieb: Der Spagat der goldenen Mitte ist wichtig. Der Kunde muss das Gefühl haben gebauchpinselt zu werden und ich als Unternehmer muss auf meine Kosten kommen. Kann man durch eine geschickte Mischkalkulation problemlos erreichen. Siehe Thema Ölpreis......Ich biete einen etwas höheren Ölpreis an und kann dem Kunden dadurch kleine Serviceleistungen oder Hin - und Weg Kleinreparaturen für lau bieten. Der kunde mosert villeicht über den etwas höheren Ölpreis aber kommt wieder weil er halt einen Radwechsel bei einem Defekt, das Auspolieren von einzelnen Kratzern etc. umsonst erhält. GRATIS, UMSONST...das bleibt in den Köpfen der Kundschaft hängen!
Warum sind die Kunden denn nach Deinem weggang Weggeblieben? Vielleicht weil durch dein Handeln der Kunde günstige Rechnungsbeträge hatte und deswegen immer wieder gekommen ist. Nun warst Du weg, der Chef hat betriebswirtschaftlich richtig alle Arbeiten verrechnet und war plötzlich teurer als die Mitbewerber. Folge: Kunde gehen zum nun günstigeren Mitbewerber.
Vielleicht hat ja Dein Weggang indirekt den Tod der Firma mit verschuldet......
 
Abgeplatzter bzw. "weggeschmierter" Unterbodenschutz wird in diesem Fall überbewertet.

Der kommt im Rahmen des Unterbodenschutz-Auftrages halt rein zufällig dort mit drauf, obwohl jedem klar ist, daß es ihn bei einem Druck von mehreren 100kg auf diese kleine Fläche umgehend zerstört, bzw. wegquetscht.

Einfach so lassen und die entsprechende Stelle mit Hohlraumwachs einsprühen - eine Sache von 30 Sekunden für den Fahrzeugbesitzer.-_-
Das hält dann bis zum nächsten Reifenwechsel und dann geht das Spielchen sowieso von vorne wieder los.

Es ist nicht Aufgabe der Werkstatt nach dem Reifenwechsel Fahrzeugunzulänglichkeiten nachzuarbeiten, ....... sofern man das überhaupt als Unzulänglichkeit bezeichnen kann.

Genau so gut könnte man sich darüber beklagen, daß bei einem neuen rot lackierten Gartenspaten, nach der ersten Benutzung der Lack an der Schaufel beschädigt und weggekratzt wird.
 
OT @*
Persönlich kann man deine Entscheidung verstehen, Du warst in einem Betrieb, den man als mitarbeiterorientierten Arbeitgeber nicht bezeichnen sollte.
Was aber nichts daran ändert, dass man mit seiner ganzen Detailverliebtheit dennoch den Taschenrechner einschalten sollte. Ein Anbieter nützt einem Kunden nur etwas, so lange er existiert und dazu gehören nunmal von Anfang an das richtige Rüstzeug, auch Rücklagen, um in die Zukunft investieren zu können, das läuft nicht, wenn man für jeden Auftrag als Arbeitgeber und Werkstattinhaber noch Geld mitbringen muß. Man hat viele "Freunde", aber irgendwann kann man ihnen von der Parkbank aus zuwinken ... :huh:

Muß aber jeder selber wissen... ;)
 
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