TÜV erlaubte Gurtverlängerung für den neuen Stepway

blicka1

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Sandero II Stepway
Hallihallo....

das Auto ist bestellt und kommt Mitte Mai/Anfang Juni, sowohl der Daciagott das will....(Sandero Stepway in der Prestigeausstattung)

Da ich nun nicht gerade Gardemaße habe, und der Gurt schon sehr knapp bemessen ist, möcht ich mir nun auf jeden Fall noch ne Gurtverlängerung gönnen... es gibt ja eine einzige, die auch eingetragen wird, alles andere ist nicht legal. (darf man hier verlinken?)

Nun gibt es bei der Bestellung zwei Befestigungsmöglichkeiten: Bolzenbefestigung oder Schlaufenbefestigung.... was hat denn nun der neue Stepway? Das Teil muss ich jetzt bestellen, darfs aber nicht mehr zurücksenden, weils es gleich mit den passenden Papieren zum Auto kommt. Umtausch ausgeschlossen.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Lg, blicka1
 
Erstmal herzlich willkommen und viel Spaß im Forum.

Verlinke darfst du hier, kein Problem.

Weiterhelfen kann dir sicher dein Freundlicher, der dir sagen kann, welche Befestigung du für die Gurtverlängerung brauchst

LG
Micha
 
Hallo blicka1

Herzlich Willkommen bei den Dacianern.

Ich denke auch Dein Freundlicher wird Dir am besten helfen können.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
hmmmm

.... das muss ich leider schon selbst hinkriegen....sonst würd ich ja nich fragen^^.....:cool:

---------- Post added at 17:35 ---------- Previous post was at 16:53 ----------

wie gesagt.... der Autoverkäufer ist sich da selbst nicht klar....und bestellen will er es auch nicht auf Verdacht.... eben weil man nicht zurückschicken kann. Da ich es haben will, soll ich mich drum kümmern....was ich ja tun würde, wenn ich wüsste, was nun richtig ist und funktioniert^^.
 
Hmm,ausdrücklich jetzt logisch gedacht,aber ohne Gewähr!

Schlaufe (2. Link) ist als Beispiel der Corsa angegeben und das Bild zeigt den Gurt auf so einer Gleitschiene,wie man Sie in den meisten 3 Türern findet,damit der Gurt nach Hinten weggleiten kann und Fondpassagiere beim Ein- und Aussteigen da nicht hängen bleiben.

Da der Sandero immer ein 5 Türer ist würde ich jetzt vermuten das Link 1 der richtige sein müsste,rein von der Logik her.;)
 
nicht zurückschicken dürfen ist unlogisch, weil es gegen das (wie heißt das genau?) Fernabsatzgesetz verstößt. Selbst wenn da stehen würde: "Rücksendung ausgeschlossen" ist es nicht rechtens. Ich hab mir die Links nicht angesehen, aber um eine solche Verweigerung durchzubringen, müsste schon eine ganz spezielle und nur für ein Fahrzeug mögliche Sache dahinter stehen
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Eben.... sie generieren Papiere für das Ding....nur für diesen Gurt und dieses eine Auto... daher Umtausch/Rücksendung ausgeschlossen. Ich werde die aber dennoch mal anmailen und doof nachfragen.
 
ich frag mich manchmal wirklich ob es so schwierig ist, den Kopf samt Verstand zu benutzen.

In euren Autos sind die Gurte verschraubt, also Bolzen...

Da der Verlängerung eine Einzelanfertigung ist, kann der Widerruf ausgeschlossen werden, (kann) wobei auch das ist nicht ganz richtig, solang das Teil nicht verschickt ist und noch nicht verpackt und nicht "hergestellt" ist ein Widerruf der Bestellung möglich.
Habe fertig.
 
ich frag mich manchmal wirklich ob es so schwierig ist, den Kopf samt Verstand zu benutzen.

In euren Autos sind die Gurte verschraubt, also Bolzen...

Da der Verlängerung eine Einzelanfertigung ist, kann der Widerruf ausgeschlossen werden, (kann) wobei auch das ist nicht ganz richtig, solang das Teil nicht verschickt ist und noch nicht verpackt und nicht "hergestellt" ist ein Widerruf der Bestellung möglich.
Habe fertig.
Gibt's vielleicht auch ne Möglichkeit mit einer legalen Verlängerung eines gurtschlosses?
 
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