Ich weiß, das Folienhersteller auch mit dem Splitterschutz Ihrer Tönungsfolien werben.
Aber ist das nötig und zielführend? Die Seitenscheiben sind ja aus Sicherheitsglas, dass so getempert ist, daß die Scheiben splitterfrei in Glaskörner zerbrechen.
Ausserdem ist ein bekleben der vorderen Seitenscheiben meines Wissens nach verboten, auch ungegtönt, weil die optische Qualität des Glases ggfs. verändert wird.
Was möchtest Du mit der Folie erreichen?
Das Buch "Kein Stress beim TÜV" vom Motorbuch Verlag, ISBN 3-613-02536-1
schreibt dazu auf Seite 140:
"...müssen sämtliche Scheiben aus Sicherheitsglas bestehen....Beim Zerbrechen des Glases entstehende Bruchstücke oder Splitter dürfen keine ernstlichen Verletzungen verursachen....
S. 142: Wichtige Details: Das nachträgliche Einfärbenvon Scheibe noder das ungenehmigte Aufbringen von Folien stellt grundsätzlich einen Eingriff ind die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs dar. Lichtdurchlässigkeit und Sichtfeld können beeinträchtigt werden. Beim Anbringen von Folien auf Ein-Scheiben Sicherheitsglas kommt hinzu, dass durch die haftende Folie bei Unfällen der gewollte Krümeleffekt verhindert wird und es dadurch zu ernsthaften Verletzungen kommen kann, falls Unfallopfer gegen die Scheibe geschleudert werden."
Ich sehe also 2 Problemfelder:
Sicherheitsbedenken und optische Eigenschaften.
Ich würde vor dem folieren beim Prüfsachverständigen vorstellig werden und im Vorfeld mit ihm sprechen. Das freut die Prüfer immer. Und wenn eine Prüfstelle Nein sagt, kann man es bei der nächsten testen.
Dazu ein Datenblatt und/oder Prüfbescheinigung eines Folienherstellers mitnehmen, ggfs. Folienmuster, das zeigt, dass Du dich sachlich mit der Materie auseinandergesetzt hast.
In diesen Gutachten sind i.d.R. die Eigenschaften der Folie gut dargelegt.
Die Sicherheitsbedenken sollten sich damit ausräumen lassen, da die Folien ja für die Verwendung auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gestattet sind.
Wichtig ist dann noch, dass der Prüfer durch argumente und oder Gutachten auch die optische Qualität akzeptiert. Im Gutachten sollte die Lichtdurchlässigkeit der einzelnen Folien, also auch einer klaren angegeben sein. Meines Wissens nach dürfen die vorderen Scheiben nicht stärker als 20% getönt sein. Unsere Dacia haben wohl ungetönte Scheiben. Auch für diese wird man aber den Prozentsatz der Lichtdurchlässigkeit vom Hersteller bestätigt haben wollen.
Wenn Folie und Originalscheibe unter dem Grenzwert bleiben, bleibt nur noch eine eventuelle Verzerrung als Argument für den Prüfer.
Da weiß ich nun nicht, ob das ein Prüfer per Ermessensspielraum einträgt oder ggfs. Messungen nötig sind.
Vielleicht hat ein Scheibentöner in Deiner Gegend da Erfahrung. Oder Daniel (DerBaum) aus dem Forum. Der klebt ja auch den eine oder anderen Quadratmeter Folie im Monat.
Ich würde glaube ich beim Versuch der Eintragung eher mit einer höheren Absorption der Infrarot Streahlen für ein kühleres Inneres argumentieren (falls die technischen daten des Herstellers Argumente in die Richtung zulassen), weil men sich mit dem Sicherheitsaspekt ggfs. beim Prüfer selbst ins Aus schießt, wenn er es eher für ein Risiko als für einen Gewinn hält.
Ich hoffe, ich habe ein paar Aspekte zum Thema beitragen können.
Edit:
Hier noch ein Link, der in den Erläuterunge ndas klare Folierne der vorderen Seitenscheiben zumindest nicht ausschließt. Geht also wohl mit entsprechender Folie.
▷ Tuning: Scheiben tönen - Veränderungen am Auto 2017 (https://www.bussgeldkatalog.org/autoscheiben-toenen/)