Splitterschutzfolie Seitenfenster vorne

sponti68

Mitglied Silber
Fahrzeug
Dacia Dokker 1.2 TCe 115
Baujahr
2017
Hat hier schon wer Splitterschutzfolie an den beiden vorderen Seitenscheiben anbringen lassen und durch eine entsprechende positive Messung, eine mögliche Eintragung, erfolgreich hinter sich gebracht?

Es geht ausdrücklich nicht um irgendwelche Folien auf den hinteren, bzw. seitlich hinteren Scheiben, sondern nur um die Seitenscheiben auf Fahrer, bzw. Beifahrerseite.

Falls ja, welche Folie wurde verwendet, wie waren die Messwerte, evtl. Kopie der Einzelabnahme, etc.
 
Ich weiß, das Folienhersteller auch mit dem Splitterschutz Ihrer Tönungsfolien werben.
Aber ist das nötig und zielführend? Die Seitenscheiben sind ja aus Sicherheitsglas, dass so getempert ist, daß die Scheiben splitterfrei in Glaskörner zerbrechen.
Ausserdem ist ein bekleben der vorderen Seitenscheiben meines Wissens nach verboten, auch ungegtönt, weil die optische Qualität des Glases ggfs. verändert wird.
Was möchtest Du mit der Folie erreichen?

Das Buch "Kein Stress beim TÜV" vom Motorbuch Verlag, ISBN 3-613-02536-1
schreibt dazu auf Seite 140:
"...müssen sämtliche Scheiben aus Sicherheitsglas bestehen....Beim Zerbrechen des Glases entstehende Bruchstücke oder Splitter dürfen keine ernstlichen Verletzungen verursachen....
S. 142: Wichtige Details: Das nachträgliche Einfärbenvon Scheibe noder das ungenehmigte Aufbringen von Folien stellt grundsätzlich einen Eingriff ind die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs dar. Lichtdurchlässigkeit und Sichtfeld können beeinträchtigt werden. Beim Anbringen von Folien auf Ein-Scheiben Sicherheitsglas kommt hinzu, dass durch die haftende Folie bei Unfällen der gewollte Krümeleffekt verhindert wird und es dadurch zu ernsthaften Verletzungen kommen kann, falls Unfallopfer gegen die Scheibe geschleudert werden."

Ich sehe also 2 Problemfelder:
Sicherheitsbedenken und optische Eigenschaften.

Ich würde vor dem folieren beim Prüfsachverständigen vorstellig werden und im Vorfeld mit ihm sprechen. Das freut die Prüfer immer. Und wenn eine Prüfstelle Nein sagt, kann man es bei der nächsten testen.

Dazu ein Datenblatt und/oder Prüfbescheinigung eines Folienherstellers mitnehmen, ggfs. Folienmuster, das zeigt, dass Du dich sachlich mit der Materie auseinandergesetzt hast.
In diesen Gutachten sind i.d.R. die Eigenschaften der Folie gut dargelegt.
Die Sicherheitsbedenken sollten sich damit ausräumen lassen, da die Folien ja für die Verwendung auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe gestattet sind.
Wichtig ist dann noch, dass der Prüfer durch argumente und oder Gutachten auch die optische Qualität akzeptiert. Im Gutachten sollte die Lichtdurchlässigkeit der einzelnen Folien, also auch einer klaren angegeben sein. Meines Wissens nach dürfen die vorderen Scheiben nicht stärker als 20% getönt sein. Unsere Dacia haben wohl ungetönte Scheiben. Auch für diese wird man aber den Prozentsatz der Lichtdurchlässigkeit vom Hersteller bestätigt haben wollen.
Wenn Folie und Originalscheibe unter dem Grenzwert bleiben, bleibt nur noch eine eventuelle Verzerrung als Argument für den Prüfer.
Da weiß ich nun nicht, ob das ein Prüfer per Ermessensspielraum einträgt oder ggfs. Messungen nötig sind.

Vielleicht hat ein Scheibentöner in Deiner Gegend da Erfahrung. Oder Daniel (DerBaum) aus dem Forum. Der klebt ja auch den eine oder anderen Quadratmeter Folie im Monat.

Ich würde glaube ich beim Versuch der Eintragung eher mit einer höheren Absorption der Infrarot Streahlen für ein kühleres Inneres argumentieren (falls die technischen daten des Herstellers Argumente in die Richtung zulassen), weil men sich mit dem Sicherheitsaspekt ggfs. beim Prüfer selbst ins Aus schießt, wenn er es eher für ein Risiko als für einen Gewinn hält.

Ich hoffe, ich habe ein paar Aspekte zum Thema beitragen können.

Edit:
Hier noch ein Link, der in den Erläuterunge ndas klare Folierne der vorderen Seitenscheiben zumindest nicht ausschließt. Geht also wohl mit entsprechender Folie.

▷ Tuning: Scheiben tönen - Veränderungen am Auto 2017 (https://www.bussgeldkatalog.org/autoscheiben-toenen/)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Vielen Dank für deine sehr ausführlichen Hinweise.

Eine Splitterschutzfolie verhindert das schnelle Eindringen beispielsweise durch Einbrecher.

Splitterschutzfolie verwendet Beispielsweise Polizei, Zoll, aber auch Krankenwagen, oder Feuerwehr, für Fahrzeuge die Einbruchs hemmend sein sollen.

Wie ich oben schon geschrieben habe geht es mir ausdrücklich nur um bereits erfolgte Einzelabnahmen.
Alternativ sind Interessenten auch willkommen.

Folie, oder irgendwelche ABG mitnehmen ist völlig sinnlos. Es muss immer eine Lichtmessung vorher und nachher stattfinden.

Genau um diese Prüfung geht es.
Liegt hier beispielsweise schon eine Prüfung für das Fahrzeug und die identische Folie vor, so erleichtert das eine Eintragung ungemein.

Tönung ist in einer Splitterschutzfolie nie zulässig.
Es ist auch ziemlich unerheblich, wie die Scheibe getönt ist. Es zählt ausschließlich der Unterschied vorher nachher.

Wer sich dafür interessiert, findet beispielsweise auf den Seiten von Foliatec zahlreiche detaillierte Informationen insbesondere zu den Gesetzesänderungen seit 2016.
 
Guten Morgen!

Ich weiß, Du hattest nach bereits erfolgten Abnahmen gefragt. Da ich davon hier noch nichts gelesen hatte, wollte ich wenigstens die informationen, die ich (Im Bücherregal) zur Hand hatte teilen.

Natürlich verhilft das Stück Folie und das Gutachten nicht sofort zu einer Eintragung, aber Ich habe die Erfahrun ggemacht, dass so etwas bei einem Gesprächstermin im Vorfeld einer Eintragung gut ankommt - Also eher als softer Faktor, ähnleich den Blumen für die künftige Schwiegermutter beim Kennenlernen.
Ausserdem kann der Prüfer zumindest sagen, ob er die im Gutachten beschriebene Folie überhaupt einträgt, wenn die Messung erfolgreich ist, oder nicht.
aber Du bist ja auch schon ins Thema eingearbeitet - Ich kann zu Folie im speziellen nichts sagen sondern nur vobn Erfahrunge nmit Umbauten und Anbauten im allgemeinen berichten, zudem zu 95% an Motorrädern.

Ich hoffe, Du findest noch einen Vorreiter oder zumindes Mitstreiter hier und wünsche viel Erfolg! Lass uns wissen, wie es weitergeht.
 
So etwas erleichtert eine eintragung u.U. ungemein.
Bei Einzelabnahmen muss der Prüfer im Rahmen seines Ermessensspielraumes entscheiden. Oft ist er dazu eher gewillt, wenn er sieht, dass die Eintragung von einem Kollegen bereits bei einem vergleichbaren/identischen vorgenommen wurde. ausserdem kann er ggfs. die Formulierungen des Kollegen für den Text zur Änderung der Zulassungspapiere übernehmen.
Die Prüfung an und für sich erleichtert das nicht, die muss halt durchgeführt werden. Aber wie auch bei meinem Vorschlag im Vorfeld mit Gutachten zur Vorsprache aufzulaufen geht es darum, dass der Prüfer eher gewogen sein wird, eine Einzelabnahme positiv zu Bescheiden als wenn man kommt und sagt "Ich hab hier Folie verklebt, die ist mit Gutachten, trag mal ein!" - Egal wie gültig das Gutachten und wie gut die Lichtdurchlässigkeit ist, ich würde davon ausgehen, daß man zumindest bei dem Prüfer keine Chance hat.
Ich hatte schonmal das Spiel, das ein Prüfer sich wegen seiner Tagesform nicht imstande fühlte einen passenden, korrekt montierten und mit Gutachten versehenen Lenker einzutragen. "An solchen mattschwarzen Karren trag ich nix ein". sind halt auch bloß Menschen. Und wenn man freundlich und zuvorkommend ist und Argumente fachlich entkräften kann ("Das kann man nicht eintragen!" - "Doch, ihr Kollege hat das unter folgenden Auflagen eingetragen, schauen Sie sich das bitte einmal an, vielleicht geht es ja mit diesen oder jenen Auflagen?!")
 
Ausszug von der Foliatec Internetseite: (Keine Werbung nur ein Beispiel!)

Beschreibung
SECURLUX Sicherheitsfolie schützt die Scheibe effektiv vor Fremd- oder Gewalteinwirkung und verhindert ein Splittern. Unsere Sicherheitsfolie findet auch in Behördenfahrzeugen ihren Einsatz. Zusätzlich schützt sie vor schädlichen UV-Strahlen.

Die Anbringung der SECURLUX Folie an den vorderen Seitenscheiben ist nur in Verbindung einer zertifizierten Montage und anschließender Abnahme durch einen Sachverständigen mittels TLG Lichtmessgerät im Bereich der StVZO zulässig.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Genau um diese Lichtmessung geht es mir

Hat wohl aber noch keiner mit einem Dacia machen lassen.
 
Hm, zum einen glaube ich nicht an einen guten Effekt,da die Scheibe keinen Rahmen besitzt. Nur die Punktwirkung ist eine andere.
Zum anderen schlägt man dann eben die Scheiben dahinter ein.
Mit einem Hebeleisen kann man wohl die Scheibe samt Folie nach innen drücken.
Ist dann vielleicht sogar leiser.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Der Effekt ist so wie der Name.

Splitterschutz.


Splitterschutz und dafür verwendete Splitterschutzfolie hat nichts mit Einbruchschutz zu tun.

Die Folie wird anders als Tönungsfolie auf das gesamte Fenster aufgezogen.


Autoeinbruch ist hier durch umherziehende Banden leider gerade in den Sommermonaten nicht so selten.

Scheibe einschlagen, Handtasche raus, abhauen muss bei den Dieben sehr schnell gehen. Alles ungewöhnliche, oder auch nur etwas zeitverlängernde Ereignis, verhindert meist den Diebstahl.
Eine Splitterschutzfolie verhindert das schnelle durchfassen. Der Dieb/ Einbrecher ist irritiert, weil die Scheibe nicht sofort birstt.

Der Haupteffekt ist und bleibt aber einzig die Vermeidung von zig tausender Splitter.

Jeder der das schon mal erlebt hat weiß, wo selbst nach Jahren und trotz intensiver Reinigung noch Splitter auftauchen können.

Eine Splitterschutzfolie ist nicht Einbruchverhindernd, auch im Notfall kein Hindernis für den Rettungsdienst, sondern im Gegenteil ein nützliches Hilfsmittel um umherfliegende Splitter zu verhindern.
Gerade im Rettungsfall kann so schnell und effektiv zum Verletzen vorgedrungen werden, die Zeit für ein sonst nötiges extra anbringen eines Splitterschutz ( z.B. vorheriges abdecken des Verletzten) entfällt, eine Splitterschutzfolie ist also in diesem Fall sogar ein Zeit gewinn und erheblicher Vorteil für den Rettungsdienst.

Splitterschutz und Splitterschutzfolie ist nicht mit Einbruchschutz zu verwechseln. Das sind zwei unterschiedliche Wirkungen.


Leider habe ich für den Dacia Dokker noch immer keine "vorher" Werte Angabe.
Früher gab es solche Angaben ab Werk.

Theoretisch müsste der Wert bei den "E" Abnahmen der Scheiben ermittelt worden sein und beispielsweise in der COC stehen.

Praktisch ist dieser Wert leider nur einer von vielen und der entsprechende Prüfbericht liegt irgendwo, kaum herauszufinden.

In einer bereits erfolgten Abnahme, würde das alles schon gesucht worden sein und der Sachverständige hätte so schon Vergleichswerte.

Durch Polizei und Rettungsdienste habe ich zwar für Audi, BMW, Ford, ..... entsprechende Papiere in Kopie gefunden, leider kein Dacia.

Ich formuliere die Frage Mal etwas um.

Hat hier evtl. wer Zugang zu den Messwerten Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben?
(Beispielsweise Connection zu Carglass, oder Scheiben Hersteller)
 
Ich weiß gar nicht mehr wir oft in allen möglichen Kanälen dazu aufgerufen wird, keine Wertsachen im Fahrzeug zurück zulassen.

Dass man keine Wertgegenstände im abgestellten Auto zumindest sichtbar zurück läßt, sollte ja eigentlich jedem klar sein. Da würde auch diese Folie einen eventuellen Diebstahl nicht verhindern.

Aber gerade in südlichen Ländern ist es leider auf der Tagesordnung (im Bekanntenkreis in Südfrankreich schon selbst erlebt!), das an Ampeln ein freundlich grinsender Mopedfahrer plötzlich mit einem Hammer die Seitenscheibe einschlägt, die auf dem Beifahrersitz abgelegte Handtasche greift und auf Nimmerwiedersehen verschwindet, bevor man überhaupt begreift, was passiert ist.
Und da wäre solch eine Folie schon sehr hilfreich.
Die örtliche Polizei nimmt solche Fälle dann zwar auf und legt sie gleich wieder zu den Akten, passiert wohl zu oft ohne eine Chance der Aufklärung.

VG Peter
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
Ich weiß gar nicht mehr wir oft in allen möglichen Kanälen dazu aufgerufen wird, keine Wertsachen im Fahrzeug zurück zulassen.



Das stimmt, nur ich habe das bei mir noch nie gehabt, viele andere sicher auch nicht! Du scheinbar bisher bei jedem Deiner Fahrzeuge?



Das ist absoluter Quatsch!

Meinst Du im Moment des Eingreifens hat auch nur 1 Zeit und schaut sich als erstes mal das zerbeulte Fahrzeug an, um dann festzustellen: Hier müssen wir aufpassen, die Scheibe wird den Zugriff nicht so schnell wie sonst üblich freigeben, sondern sie muss zusätzlich manuell entfernt werden?
Dazu ist das Abdecken eine Vorschrift und würde in jedem Fall erfolgen!



Was für Werte sollen das sein? In das COC gehören nur die Werte, die in den Fahrzeugschein müssen! Das ist lediglich ein Papier um die Ausstellung in allen EU-Ländern zu vereinfachen!



Und nochmal: Das alles braucht Du nicht, sondern Du benötigst die Folie und bei dieser ist alles dabei für die Abnahme durch einen Sachverständigen!

Die DEKRA trifft doch eine klare Aussage, wann sie diese Folien einträgt:

Scheibenfolien - DEKRA (http://www.dekra.de/de/scheibenfolie)

Der Sinn erschließt sich mir nur immer noch nicht!

Auch hier zeigst du wie bisher bei allen deinen Beiträgen, dass du nur Unsinn und Quatsch schreibst.

Eine Splitterschutzfolie hindert in keinster Weise den Rettungsdienst "am Zugriff". Der Unterschied zwischen Splitterschutz und Zugriffshemend ist bereits mehr als ausführlich beschrieben.
Das lesen der vorherigen Beiträge hilft hier sehr.

Auch ein einfaches lesen deiner Linkseite würde deinen geistigen Horizont erweitern.

dort steht

Zitat "...
Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für das Anbringen an den vorderen Seitenscheiben eine Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig."


Genau für diese Anbauabnahme ist eben die Lichtmessung mit einem TLG Messgerät erforderlich.

Genau diese Daten sind daher zwingend erforderlich.
Nur nachdem die Daten vorliegen und der Messunterschied, gemessen mit einem TLG Messgerät, in der Toleranz sind dürfen die Splitterschutzfolien draufbleiben.

Was sich da an Sinn nicht erschließt bleibt wohl einzig dein Geheimnis. Bei der unzähligen Menge von Unsinn die du hier regelmäßig ablässt, darf das auch gerne so bleiben.

Auch deine Fragen nach dem Wert, etc. sind sinnfrei, da schon längst beantwortet.
Die Antworten findest du, indem du einfach nur die vorherigen Beiträge liest.
Erst denken und lesen tut nicht weh.
 
Auch hier zeigst du wie bisher bei allen deinen Beiträgen, dass du nur Unsinn und Quatsch schreibst.

Eine Splitterschutzfolie hindert in keinster Weise den Rettungsdienst "am Zugriff". Der Unterschied zwischen Splitterschutz und Zugriffshemend ist bereits mehr als ausführlich beschrieben.
Das lesen der vorherigen Beiträge hilft hier sehr.

Auch ein einfaches lesen deiner Linkseite würde deinen geistigen Horizont erweitern.

dort steht

Zitat "...
Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für das Anbringen an den vorderen Seitenscheiben eine Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig."


Genau für diese Anbauabnahme ist eben die Lichtmessung mit einem TLG Messgerät erforderlich.

Genau diese Daten sind daher zwingend erforderlich.
Nur nachdem die Daten vorliegen und der Messunterschied, gemessen mit einem TLG Messgerät, in der Toleranz sind dürfen die Splitterschutzfolien draufbleiben.

Was sich da an Sinn nicht erschließt bleibt wohl einzig dein Geheimnis. Bei der unzähligen Menge von Unsinn die du hier regelmäßig ablässt, darf das auch gerne so bleiben.

Auch deine Fragen nach dem Wert, etc. sind sinnfrei, da schon längst beantwortet.
Die Antworten findest du, indem du einfach nur die vorherigen Beiträge liest.
Erst denken und lesen tut nicht weh.
Sicherheitswahnsinn würde ich dem Produkt unterstellen.
Wenn dann gleich Panzerglas.
Immerhin ist ein Einbruch durch die 'Folie leiser und zerkratzt evtl. auch noch.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
Sicherheitswahnsinn würde ich dem Produkt unterstellen.
Wenn dann gleich Panzerglas.
Immerhin ist ein Einbruch durch die 'Folie leiser und zerkratzt evtl. auch noch.

Auch nicht den Unterschied zwischen Splitterschutz und Einbruchschutz verstanden?

Anders ist dein Vergleich mit Panzerglas kaum zu verstehen.

Da hier offensichtlich keiner etwas zur tatsächlichen Frage beitragen kann, beende ich das Thema.

Fortwährend auf völlig off Topic Kommentare zu reagieren macht wenig Sinn.
 
Auch nicht den Unterschied zwischen Splitterschutz und Einbruchschutz verstanden?

Anders ist dein Vergleich mit Panzerglas kaum zu verstehen.

Da hier offensichtlich keiner etwas zur tatsächlichen Frage beitragen kann, beende ich das Thema.

Fortwährend auf völlig off Topic Kommentare zu reagieren macht wenig Sinn.
Na, ich bin auf das noch verständlichere Thema ausgewichen.
Splitterschutz wäre noch abwegiger.
da die Folie Splitter nicht verhindert und keine scharfen Splitter entstehen.

"
"Vielen Dank für deine sehr ausführlichen Hinweise.

Eine Splitterschutzfolie verhindert das schnelle Eindringen beispielsweise durch Einbrecher.

Splitterschutzfolie verwendet Beispielsweise Polizei, Zoll, aber auch Krankenwagen, oder Feuerwehr, für Fahrzeuge die Einbruchs hemmend sein sollen."

Waren deine Worte, oder?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #15
Soll ich jetzt ernsthaft auch noch den Unterschied zwischen Einbruchschutz und Einbruchhemmend erklären?

Ach ne, auch das habe ich ja schon weiter oben stehen.

Hat @Stamper auch gut anhand eines Beispiels erklärt.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
q.e.d.
 
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