Sonnenblendstreifen

peter181166

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Duster 1.5 dCi 4x4 (110 PS)
So, mal mehr an alle Österreichischen Freunde unter uns, ich fahre einen Duster Phase 2 und war eigentlich sehr froh, dass nun endlich die tolle Autobahnvignette endlich abgelaufen ist, da ich einen Sonnenblendstreifen nun mir machen lassen wollte. Nun aber habe ich erfahren, dass das in Österreich nicht erlaubt sei.
Stimmt das ? Ich kenne vieles aber so einen Blödsinn glauben ? :cool:
Und zum kaufen gibts die Dinger auch, und verbauen tuns die Firmen auch.
Bin nun etwas sehr verwirrt, und hoffe auf Aufklärung, bevor ich die Vignette wieder auf den Platz hinklebe, und mich danach ärgern muss, das es doch erlaubt wäre einen Sonnenschutzstreifen aufzukleben.
 
Eine fundierte und belastbare Antwort kann Dir sicherlich Euere technische Prüforganisation geben, die sich bei uns TÜV nennt.
Ein Telefonat sollte da Klarheit bringen.

Hier in D muß der Blendstreifen lediglich eine eingeprägtes Genehmigungssigel haben, so wie die Tönungsfolien auf den Seitenscheiben auch.
 
Hier in D muß der Blendstreifen lediglich eine eingeprägtes Genehmigungssigel haben, so wie die Tönungsfolien auf den Seitenscheiben auch.

Im oberen Bereich der Forntscheibe darf man bis zu 12cm "verschönern" so wie man es mag. Noch nicht mal eine Zulassung braucht man dafür.

Bei Autos mit Grünkeil ist an den Seiten das untere ende des Grünkeils mit 2 Markierungen versehen , alles oberhalb dieser Markeirungen geht klar , da dieser Bereich mit Grunkeil eh schon als nicht druchsichtig gilt. Das sind immer im maximalfall 12cm.
Also immer im bereich der Originaltönung aufhalten , dann ists ok. Wenn dein Auto keinen Grünkeil hat , dann such einen der die Tönung vom werk aus hat und miss die Endmarkeirungen des Grunkeils, dann hast du den genauen originalwert.(wie gesagt gilt für D)
PA160080.jpg
 
Nun, ich meine mich daran zu erinnern hier mal gelesen zu haben, dass in Österreich das Fensterfolieren von einer "Fachwerkstatt" gemacht werden muss. In Anbetracht, das wie im passenden Thread stand, man in Italien im Sommer nicht mit Winterreifen rumgurken darf, ist das schon vorstellbar.

Europa ist dann noch noch nicht Europa....
 
sodele,
frag die Deutschen nach der Rechtslage in Österreich... :D
Dazu mal was fundiertes.
Infos zur österreichischen Gesetzeslage für Auto-Scheibentönungen - folienshop.cc


Auszug aus den österreichischen Wirren..:
"2. Begriffsbestimmung:
Unter „Anbringen von Scheibenfolien“ wird die Beschichtung einer Scheibe der Verglasung
eines Fahrzeuges verstanden, wenn die jeweilige Scheibe auf mehr als 10% ihrer Fläche
beschichtet ist und diese Beschichtung nicht vom Hersteller der Scheibe angebracht wurde.
Das Anbringen von kleinen Aufklebern, wie Mautvignetten, Begutachtungsplaketten usw. auf der
Verglasung gilt nicht als „Anbringen von Scheibenfolien“, wenn die Gesamtfläche dieser
Aufkleber weniger als 10% der der jeweiligen Scheibe umfasst.
Es spielt keine Rolle, in welcher Art und Weise die Folie angebracht ist. Entscheidend ist, ob
eine dauerhafte Verbindung vorliegt. Diese kann durch Aufkleben, aber auch durch Haften an
der Scheibe erreicht werden."

Hilfreich für den Anfagensteller wäre auch mal, zu nem stationären Händler, meinetwegen nennen wir das mal Fachhändler, zu gehen, und das geschulte Fachpersonal mit der Frage zu "belästigen".

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Nun, ich meine mich daran zu erinnern hier mal gelesen zu haben, dass in Österreich das Fensterfolieren von einer "Fachwerkstatt" gemacht werden muss. In Anbetracht, das wie im passenden Thread stand, man in Italien im Sommer nicht mit Winterreifen rumgurken darf, ist das schon vorstellbar.

Europa ist dann noch noch nicht Europa....

deine Erinnerung zur Folieneinkleberei
wurde mit durch BMVIT-179.324/0001-IV/ST4/2011
vom 2.11.2011
in den Eimer gedrückt. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im oberen Bereich der Forntscheibe darf man bis zu 12cm "verschönern" so wie man es mag. Noch nicht mal eine Zulassung braucht man dafür.

Irgendwie kann ich das jetzt nicht glauben.
Einige Fahrzeuge haben sehr kleine Frontscheiben oder sehr flach liegende.
Da wuerde so Etwas moeglicherweise schon die Sicht behindern.
 
Setzt doch eine Sonnenbrille auf ! Oder behindert die euch etwa auch ? Dann lackiert euer Auto lieber gleich knallgelb und macht drei große , schwarze Punkte drauf !
 
gelöscht da nicht mehr zum Beitrag eins beitragend.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Erstmal Danke, für die ganzen Kommentare.
Ich habe auch das da auch gelesen: BMVIT-179.324/0001-IV/ST4/2011, das sich aber widerspricht. :readit:
Denn im Punkt 2 :
2. Begriffsbestimmung:
Unter „Anbringen von Scheibenfolien“ wird die Beschichtung einer Scheibe der Verglasung
eines Fahrzeuges verstanden, wenn die jeweilige Scheibe auf mehr als 10% ihrer Fläche
beschichtet ist und diese Beschichtung nicht vom Hersteller der Scheibe angebracht wurde.
Das Anbringen von kleinen Aufklebern, wie Mautvignetten, Begutachtungsplaketten usw. auf der
Verglasung gilt nicht als „Anbringen von Scheibenfolien“, wenn die Gesamtfläche dieser
Aufkleber weniger als 10% der der jeweiligen Scheibe umfasst.

So und weiter unten im Punkt 4:
4. Anbringung:
.........Das nachträgliche Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen ist
nicht zulässig........

Also was jetzt; Im Punkt 2 ist es erlaubt ohne Eintragung und sonstigen und im Punkt 4 auf einmal nicht mehr; Widerspruch in sich ??
Ich hoffe, Ihr seht jetzt auf was ich aus bin.
Ich werde jedenfalls mir das mal ausdrucken, und wenn all die Feiertage vorbei sind, einige Firmen, und vielleicht auch unsere Staatsbeamten mal aufsuchen und fragen gehen.
Vielleicht bekomme ich einige Antworten, die mir weiterhelfen. :lol:
 
wie du selbst aus der BMVIT-179.324/0001-IV/ST4/2011 zitierst, ist es total logisch. Unter 2. ist die Begriffsbestimmung dargelegt und die sagt aus, was in diesem Fall eine Folie ist und was nicht.
Unter 10% der Scheibenfläche sind keine Folien, also greift Punkt 4 nicht.
4 beschreibt, das keine Folien auf der Windschutzscheibe und so, gehe vor auf Punkt 2 und rekapituliere wie hier Folie definiert wurde.
Somit auch kein Widerspruch.
Würde 4. greifen, könntest du dir die Pickerl (wer zahlt, fährt besser) und Feinstaubkleber und und und, die ja gut sichtbar auffe Winschutzscheibe zu kleben sind, nicht drauf kleben.
da die Dinger weniger als diese 10% bedecken, sind somit safe.
Flächenberechnung erörtere ich hier nun nicht. :D
Frage somit beantwortet. :) nicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hauptsache es gibt keine " Organstrafverfügung" dafür. Ja die Ösis, die haben schon ein irres Amtsdeutsch. Äh, ich hatte schon mal so eine Verfügung wegen "Besitztumstöhrung" will sagen Falschparken <_< Is a lustig Bergländle

Reiner
 
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