Software Update Easy R

Zaubermaus

Neumitglied
Fahrzeug
Sandero II
Hallo,

Habe bei der Suche nach meinem Problem hier im Forum nichts passendes gefunden, deshalb hier meine Frage...
Bin seit letzter Woche stolzer Besitzer eines Sandero 2 mit Easy R Automatik. Der Wagen ist von 2017 mit 29 k auf dem Tacho. Nun ist es so, dass ich in den ersten Minuten ein starkes Ruckeln spüre, wenn ich losfahre. In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass ein Software Update helfen kann. Ich habe bei einem Händler gekauft und brauche nun etwas Background Wissen, damit ich besser verhandeln kann.
Was kostet ein solches Update bei einem Dacia Händler und müsste das nicht eigentlich der Händler innerhalb der Gewährleistung bezahlen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung
 
Das Update wird wahrscheinlich nicht helfen, da es ein mechanisches (Kupplungsscheibe) Problem ist.
Die Gewährleistung ist lange abgelaufen.
 
Zum Teil Falsch!
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.

Gruß Peter
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Der Kauf ist erst eine Woche her, deshalb sollte und habe ich ja eine Gewährleistung. Das Ruckeln ist nur, während der ersten Minuten zu spüren und hauptsächlich im ersten Gang und Rückwärtsgang. Wäre es doch mechanischer Natur, müsste es doch immer auftreten, oder?
 
Zum Teil Falsch!
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.

Gruß Peter
Stimmt natürlich. Das aber nur bei einem gewerblichen Verkäufer.
Privatverkäufer schliessen in der Regel die Gewährleistung aus.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Ja lieben Dank, da habe ich geschaut..will aber die Kosten für ein Update für Motor\Getriebe in Erfahrung bringen
Lieben Dank euch Dacianer
 
Zum Teil Falsch!
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.
Richtig ist, dass der gewerbliche Verkäufer einem privaten Käufer Gewährleistung gewähren muss. Allerdings wird diese durch den Kaufvertrag fast immer auf 1 Jahr begrenzt.

Nachtrag: Und ob bei einem Verschleissteil wie bei einer Kupplung der Händler sofort der Gewährleistung zustimmt ....
 
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