Scheinwerfer

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Gefreiter

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Dacia Duster
Hallo zusammen, ich habe vor kurzem eine Duster 1 Bj.2016 gekauft und ein Wechsel der Scheinwerfer vereinbart, diese sind innen stark beschlagen.
Jetzt vermute ich das die Scheinwerfer nicht getauscht wurden, denn der Mangel ist nach wie vor vorhanden.
Frage: Wie kann ich das Bj.der Scheinwerfer ermitteln ?
Einen Aufkleber mit div. Zahlen und einen Barcode habe ich gefunden, aber wer kann diesen auslesen ?
Bin gespannt auf Antworten.
Gruß Gefreiter
 

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  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Es ist ein sehr gepflegtes Auto mit gerade einmal 30000km da sieht alles noch wie neu aus.
 
Auf dem.Aufkleber ist das Datum doch sogar drauf.
 
Hallo, da stehts doch 21/11/14. Nun ist die Frage, ob ein Ersatzteil auch von der Charge sein kann. Wenn die Scheinwerfer neu sein sollen, sieht man das doch ? In fünf Jahren sammelt sich doch dieser oder jener Schmutz an. Die Acrylscheiben kann man polieren, aber das Gehäuse bekommt man nicht auf neu gereinigt. Das Kondenswasser ist natürlich schon verräterisch. Dass neue Scheinwerfer die gleiche Undichtheit haben, ist unwahrscheinlich. Ich würde mal einen ausbauen und genau anschauen. Grüßle
 
Kunststoffteile haben in der Regel einen geprägten Datumsstempel. Ähnlich einer Plakette mit Datumszeiger...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
21/11/14 aber steht das wirklich für das Herstellungsdatum ??? Von Reifen kenne ich nur das Jahr und Kalenderwoche angegeben werden. TÜV und Renaulthändler hatten so eine Fragestellung auch noch nicht und wollen keine Aussage treffen.
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Hallo, da stehts doch 21/11/14. Nun ist die Frage, ob ein Ersatzteil auch von der Charge sein kann. Wenn die Scheinwerfer neu sein sollen, sieht man das doch ? In fünf Jahren sammelt sich doch dieser oder jener Schmutz an. Die Acrylscheiben kann man polieren, aber das Gehäuse bekommt man nicht auf neu gereinigt. Das Kondenswasser ist natürlich schon verräterisch. Dass neue Scheinwerfer die gleiche Undichtheit haben, ist unwahrscheinlich. Ich würde mal einen ausbauen und genau anschauen. Grüßle
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Hallo, da stehts doch 21/11/14. Nun ist die Frage, ob ein Ersatzteil auch von der Charge sein kann. Wenn die Scheinwerfer neu sein sollen, sieht man das doch ? In fünf Jahren sammelt sich doch dieser oder jener Schmutz an. Die Acrylscheiben kann man polieren, aber das Gehäuse bekommt man nicht auf neu gereinigt. Das Kondenswasser ist natürlich schon verräterisch. Dass neue Scheinwerfer die gleiche Undichtheit haben, ist unwahrscheinlich. Ich würde mal einen ausbauen und genau anschauen. Grüßle
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Hallo, wenn ich dem Verkäufer unterstelle das er 5 Jahre alte Scheinwerfer verbaut hat, dann benötige ich Fakten. Ein Herstellungsdatum von Reifen kann ich anhand der Prägung klar ermitteln. Kann ich das anhand des Aufkleber auch ???
Diese Frage stellt sich, alles andere sind nur Vermutungen und Annahmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Murphy´s Hinweis ist gut, die meisten Kunststoff-Teile haben eine sichtbare "Gießuhr"
Gießuhr – Wikipedia
Das Datum auf dem Scheinwerfer sieht seltsam aus, und unlogisch für ein Neuteil.
Wenn das mein Auto wäre, hätte ich versucht, das Kondens-Wasser mittels Heißluft wegzudunsten,
und das Gehäuse so abzudichten, daß neue Wasser nicht reinkommt.
 
Ich würde da einfach mal mit einem Rechtsanwalt sprechen. Meiner Erinnerung nach, liegt die Beweislast in diesem Fall beim Verkäufer und nicht beim Käufer. Der Tausch wurde schließlich vertraglich vereinbart und die Durchführung muss vom Verkäufer nachgewiesen werden können.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Hallo dodgy, wenn ich in einem Kaufvertrag vereinbare das die Scheinwerfer gewechselt werden und dieses wahrscheinlich nicht gemacht wurde, warum sollte ich diese denn selber trocknen ??
Joe, der Hinweis mit dem Rechtsanwalt ist gut. Danke.
 
Moin Gefreiter,
ich wollte mich hier nur mal in "die andere Seite" hereindenken,
ohne dabei auf zu dünnes Eis zu gehen, Internet und Recht sind beides mit Vorsicht zu behandeln.
 
Kommt drauf an ob du von privat oder vom Händler gekauft hast und was konkret im Kaufvertrag steht
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
Im Kaufvertrag steht das die alten Scheinwerfer gegen neue Originalscheinwerfer ausgetauscht werden und ob es einen Unterschied zwischen Privatkauf oder Kauf beim Händler gibt, das bezweifle ich.
Kaufverträge sind generell rechtsverbindlich.
 
Unterschied zwischen Privatkauf oder Kauf beim Händler gibt, das bezweifle ich.
Da muss ich dich enttäuschen, ein Händler muss dir Gewährleistung leisten, was eine privat Person nicht muss.
In deinem Fall wurde der Tausch im Kaufvertrag festgehalten, und darauf kannst du dich in diesem Fall berufen mehr aber auch nicht.
 
Es geht um die Gewährleistung. Ab dem Moment der Übergabe des Fahrzeuges, ,,Risikoübergang" ist bei Privatverkauf erstmal alles dein Problem und du bist in der Beweispflicht. Ein altes Produktionsdatum muss nicht heißen, dass die Scheinwerfer nicht neu sind und ob das überhaupt das Produktionsdatum ist, ist die nächste Frage.
 
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