Schalter gesucht

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Silvercork

Mitglied Platin
Fahrzeug
Dacia Sandero II Stepway 1.5 dCi 90
Baujahr
2018
Ich habe eine Stepway 5/2018 und suche nach Schaltern (nicht Taster) für die Mittelkonsole.
Möchte da was nachrüsten. Z.B. Tagfahrlicht ausschalten.
Da es hier so einige gibt die alles wissen hoffe ich auf eine Lösung...



1553069835030.png



In einer der Formen:

Der könnte nicht passen, ich meine halt einen rechteckigen für die beiden mittleren Öffnungen.
1553069929414.png


der ist aber richtig, ist aber auch nur ein Taster...
1553069951476.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum willst du das Tagfahrlicht ausschalten?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Da wirst du kaum einen finden, da die nicht vorgesehen sind. Du kannst versuchen einen Passen bei Conrad zu bekommen oder beim Sadi bestellen...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
äm...
ist Tagfahrlicht pflicht?
Warum werde ich gezwungen immer mit zu fahren?
Gleiches trifft auch z.B. auf ASR oder Berganfahrhilfe zu.
Man wird zu etwas gezwungen, was man nicht immer will/nicht immer gebrauchen kann.

Habe mir aber jetzt was ausgedacht, so das ich mit Tastern auch dauerhaft schalten und
sogar nach Zündung aus/an der einmal geschaltete Zustand erhalten bleibt.
Bistabiles Relais mit einer Spule. Damit kann ich je Doppel-Taster 2 Funktionen an/aus schalten. :dance:
.
 
Warum hast du dir dann den Dacia gekauft? Um den Wagen zu verbasteln? Du willst kein ASR? Berganfahrhilfe passt dir auch nicht? Meine Güte, das Problem sitzt wirklich hinter dem Art Lenkrad und ist nicht das Auto.

Müssen diese unqualifizierten Kommentare denn immer sein?¿?
Der TE sucht nach einer Bezugsquelle für Schalter und fertig.
Er will keine Rechtsberatung und auch keine Meinung von anderen.

@Silvercork
Ich glaube nicht, das Du außer Dacia fündig wirst. Die Schalter haben eine eigene Aufnahme hinter der Blende.
Conrad würde ich auch empfehlen oder hier mal schauen.
 
Ich schätze mal das hat strategische Gründe. Da kann man mal bei Dunkelheit wo vorfahren, ohne schon von 2 km erkannt zu werden. Wenn dem so sei, dann würde ich die Leuchtmitttel kurzzeitig entfernen. Nur so mal als Idee.
LEDs bekommt man nicht raus..
 
Der Schalter des Tempopiloten ist doch ein entsprechender Kippschalter, der einrastet. Wenn man jetzt noch einen findet der nur für den Tempobegrenzer wäre hätte der nur zwei Zustände an und aus und nicht drei wie beim Tempopiloten.
 
@Silvercork
Unabhängig davon, wie ich Dein Vorhaben finde, schließlich musst Du selbst wissen, was Du machen möchtest, wie wär's denn mit snap-in Schaltern? Die gibt's in verschiedenen Größen. Du musst dann nur in die Blende der Schalteröffnung einen passenden Ausschnitt machen und kann so einen Schalter einklipsen.
Hier mal eine Übersicht über die Schaltergrößen
 
Tagfahrlicht darf ausgeschaltet werden - es ist lediglich verpflichtend es einzubauen.

Bei allen anderen Autos ist es auch möglich dies auszuschalten.
 
Mal unabhängig von der rechtlichen Seite, warum nicht einfach die entsprechende Sicherung ziehen?
 
Beispiel für das sinnvolle Ausschalten vom TFL ist das Laufenlassen des Motors in einer Parklücke, um die Scheiben frei zu bekommen bevor man losfährt. Mit DauerTFL nerven schon Autos, die deine Parklücke haben wollen. Ohne TFL fällt es nicht auf.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
Ich vermute mal ganz stark, dass das TFL Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges ist ;), am besten mal bei einer Prüforganisation nachfragen, bevor es Ärger mit den Kontrollorganen des Staates gibt :naughty: und man schon mit der Bastelei angefangen hat.

Da das Tagfahrlicht weder nach EU- noch nach nationalen Normen verpflichtend ist,
kann die ABE durch ein Deaktivieren auch nicht erlöschen.
Das TFL ist zudem voll funktionsfähig, also nicht wie z.B. wenn Nebelscheiwerfer eingebaut sind,
diese aber nicht funktionieren, bekommt man Probleme bei der HU.

Super welche Fehlinfos man hier liefert. Tagfahrlicht darf nicht ausgeschaltet werden, außer man steht oder parkt. Es gibt keine Pflicht das der Halter eines Fzg. ein Tfl. einzubauen hat, nur bei Neuwagen müß ein Fzg, dieses zusätzliche Licht besitzen. Sobald ein solches Licht verbaut ist, muß es bei der Fahrt auch eingeschaltet werden. Bei allen anderen Fzg. kann es auch ausgeschaltet werden? Bitte nenne diese doch mal.

Hä??? <TFL darf nicht ausgeschaltet werden>
TFL muss bei Neufahrzeugen seit 2011 sein, bei wieviel Fahrzeugen siehst du TFL im Straßenverkehr?
Nach deiner Behauptung müssten, alle (nach 2011) TFL an haben... ich sehe es aber nur vielleicht bei jedem 10.
Da stimmt was nicht an deiner Behauptung!
Zeig mir doch mal den § wieviel Strafe ich zahlen muss, wenn etwas nicht an ist, was nicht Pflicht ist.... :wacko:
 
Tagfahrlicht darf nicht ausgeschaltet werden
Bitte verbreite kein Halbwissen. Bei meinem LKW Baujahr 2017 lässt sich im Bordcomputer ganz offiziell das Tagfahrlicht deaktivieren. Steht übrigens auch in der Bedienungsanleitung. :readit:
 
Nach §17StVo gibt es in Deutschland mit der Ausnahme Motorräder keine Pflicht mit Tagfahrlicht fahren zu müssen.

Allerdings gilt auch die unten zitierte Rechtsvorschrift, diese ist einzuhalten um das CoC für das Fahrzeug zu bekommen.

Ich vermute, dass Veränderungen an der original verbauten Schalteinrichtung, dann nicht mehr der erteilten Eu-Betriebsgenehmigung entsprechen.
Streiten will ich mich darüber aber keinesfalls.

Zitat zur Regelung Tagfahrlicht aus:
Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

"6.19.7 Elektrische Schaltung
6.19.7.1. Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor (das Antriebssystem) anlässt bzw. abstellt, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor (das Antriebssystem) in Betrieb ist. Tagfahrleuchten dürfen jedoch ausgeschaltet bleiben, solange die folgenden Bedingungen herrschen:
6.19.7.1.1. Die Automatikgetriebesteuerung befindet sich in der Stellung „Parken“ oder
6.19.7.1.2. die Feststellbremse ist aktiviert oder
6.19.7.1.3. bevor das Fahrzeug nach jeder manuellen Betätigung des Antriebssystems erneut in Bewegung gesetzt wird.
6.19.7.2. Tagfahrleuchten dürfen manuell ausgeschaltet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit nicht mehr als 10 km/h beträgt, vorausgesetzt, sie schalten sich automatisch ein, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit 10 km/h überschreitet oder wenn das Fahrzeug mehr als 100 m zurückgelegt hat und sie bleiben eingeschaltet, bis sie bewusst wieder ausgeschaltet werden.
6.19.7.3. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor (das Antriebssystem) angelassen bzw. abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in welcher der Motor (das Antriebssystem) nicht betrieben werden kann, oder wenn die Nebelscheinwerfer oder die Frontschweinwerfer eingeschaltet werden, außer die letzteren werden dazu verwendet, in kurzen Abständen Lichtsignale zu geben (19).
"


EDIT:
Nur noch kurz, um Missverständnisse zu vermeiden.
Mit meinem Beitrag möchte ich nicht den rechtlichen oder moralischen Zeigefinger zum vom TE geplanten Umbau erheben!
Ich wollte lediglich einen Beitrag mit Nennung von Rechtsquellen zu der geführten Diskussion, ob ein Schalter zulässig ist, leisten.
Der Beitrag soll bitte nicht als meine Wertung zum geplanten Einbau des Schalters verstanden werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Teilweise geht's hier zu wie im Kindergarten! "Ich hab recht! Nein hast du nicht, denn ich hab recht!....". Der TE ist erwachsen und es wurde ihm mittlerweile mehr als deutlich mitgeteilt, dass es evtl. zu Problemen bei seinem Vorhaben kommen kann. Das ist aber seine Sache! Ganz unabhängig davon was die Meinung der Übrigen hier ist.
Weil der Thread abzugleiten droht und bisher wenig zur eigentlichen Frage bzgl. eines passenden Schalters gekommen ist, hier nochmal der Link zu Snap-in Schaltern. Einfach vorher ausmessen welche Größe passen könnte und passenden Schalter auswählen. Das einzige, was ich noch bedenken würde: ist das TFL an den CAN-Bus zur Diagnose angeschlossen? Nicht dass es bei ausgeschaltetem TFL zu Fehlermeldungen kommt!
 
Ganz ehrlich, vom Titel her war ich froh, dass jemand gleichzeitig mit mir nach Schaltern für die Mittelkonsole sucht... Abgesehen von zwei Beiträgen mit den Snap-in-Schaltern als Vorschlag ist der Rest reines Off-Topic, das mich tierisch nervt... Die Hinweise zu eventuellen rechtlichen Konsequenzen bei Abschaltung des Tagfahrlichtes sind angebracht, die Diskussionen dazu haben aber meiner Meinung nach in diesem Thema nichts verloren, gehören allenfalls in einem eigenen Thema diskutiert, ich versuche diese 30 Off-Topic-Beiträge zu ignorieren und möchte gerne wieder auf das eigentliche Thema zurück kommen...

Ich bin ebenfalls auf der Suche nach einem im Idealfall originalen Schalter mit einer Kontrollleuchte für das Ein- und Ausschalten eines zusätzlichen Verbrauchers, habe bisher aber nur Taster mit dem Aufdruck für die Einparkhilfe oder die Start-Stopp-Automatik gefunden. Grundsätzlich wäre auch der Einbau von diesen Tastern denkbar, der Aufdruck würde einfach ersetzt werden, dafür müsste ich aber wissen, wie viel Ampere diese Taster maximal vertragen und ob die beim Nachrüsten quasi Plug-and-Play sind (nur + und -) oder irgendwelche Besonderheiten zu beachten sind (wahlweise mit Anschlussplan).
 
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