Na gut, dann baut doch dran was ihr wollt.
Wenn ein Hersteller irgendwas für irgendein europäisches Land anbaut und der Händler es nicht für den deutschen Markt deaktiviert, heißt das noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Genauso ist es mit Kommentaren, dass etwas bei Hauptuntersuchungen nicht bemängelt wurde.
Und ja, in Österreich sind die Rückfahrpiepser laut "§18 Abs. 8 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)" für Fahrzeuge der Klassen N2, N3 und M3 vorgeschrieben. Sie müssen zwei Lautstärken haben und beim nächtlichen Deaktivieren müssen die Warnblinker automatisch angehen. Diese Verordnung gilt aber in Deutschland nicht.
Hier in Deutschland gelten StVO (Verhalten im Straßenverkehr), StVZO (Beschaffenheit von Fahrzeugen) und seit einiger Zeit die ECE-Richtlinien (Beschaffenheit von Fahrzeugen, Prüfungen und Zulassungen von Fahrzeugteilen). Und wenn in zwei dieser Vorschriften, also in der StVZO und in der ECE-Richtlinie, entsprechende Passagen zu finden sind, die gegen eine Zulässigkeit der Rückfahrpiepser sprechen, dann sind die Teile solange nicht zulässig, bis ein nationales Gesetz eine Ausnahme von diesen Vorschriften genehmigt (siehe Österreich). Dass der Anbau eine Grauzone ist, wenn man sie für den Straßenverkehr deaktivieren kann, mag sein. Der Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht zulässig. Daran würde auch die Aussage eines TÜV-Prüfers nichts ändern, der im Namen der Sicherheit keinen Mangel bescheinigen würde. Auch serienmäßig verbaute Geräuschgeneratoren bei Elektrofahrzeugen sind keine Ausnahme, sie stellen lediglich eine Motor- und Fahrgeräuschsimulation dar und keine Schallzeichenanlage.
Da ich nun zwei Links zu "verboten" bzw. "nicht erlaubt" gefunden habe, freue ich mich auf einen Link zu einem nationalen oder europäischen Gesetz, das den Status in Deutschland auf "erlaubt" ändert. Und bitte nicht in einen Satz wie aus der StVO ("Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, ... wer sich oder Andere gefährdet sieht") die Zulässigkeit eines Rückfahrwarnpiepsers hereindeuten, sonst kontere ich mit "dann ist auch ein Nebelhorn erlaubt".
Zum Themenstarter und dem in der Frage erwähnten Rückfahrpiepser von Bosch möchte ich noch anmerken: Beide BOSCH-Rückfahrpiepser (0 986 334 001 und 0 986 334 002) geben einen Pulston ab. Bisher ist nur die CE-Kennzeichnung der Piepser sicher, eine Prüfung oder Zulassung nach ECE-Richtlinien ist (noch) nicht bekannt oder bestätigt. Somit können diese Piepser auf Baustellen oder Werksgeländen eingesetzt werden, wenn §5 Arbeitsschutzgesetz, §3 Betriebssicherheitsverordnung oder die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) oder die entsprechende Baustellenausschreibung es gebieten. Diese gelten allerdings nicht für den öffentlichen Straßenverkehr, dort ist der Piepser zu deaktivieren. Rückfahrwarner von HELLA haben eine E-Nummer und dürfen in europäischen Ländern, in denen ihr Betrieb erlaubt oder vorgeschrieben ist, nachgerüstet und betrieben werden.
Und dann wäre da noch die vermeidbare Belästigung. Wenn hier (reines Wohngebiet) jemand jeden Abend laut piepsend einparkt und jeden Morgen genauso laut piepsend aus der Parklücke rangiert, hat er spätestens nach einer Woche einen klärenden Gesprächstermin mit der halben Nachbarschaft. In anderen Gegenden wird sich das zwischen "egal", "Anzeige" und "Reifen zerstochen" bewegen. Nur so als kleiner Denkanstoß.
Gruß
MadGyver