Rechtliches zum Thema Dokker Camper(mir geht es nicht ums Auto an sich)

Flo R.

Mitglied
Fahrzeug
Dokker 2019
Hallo

Ich habe mal 2 Hypothetische fragen.
Ich Plane einen Dokker wenn er denn mal kommt zu Camper aus zubauen.
Ich möchte ihn aber nicht als Wohnmobil umschreiben lassen, er bleibt also weiterhin laut Fahrzeugschein ein PKW.

Jetzt die Frage.
Darf ich damit über Nacht auf Parkplätzen stehenbleiben auf denen am 22 Uhr Wohnmobile verboten sind ?
Weil der ausbau ist ja nur "Ladung" und im Fahrzeugschein steht ja es ist ein PKW ist, nicht ein Wohnmobil.
Ich möchte ja nur meine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen

Frage 2:

Ich stehe auf einem Campingplatz. Der Platz hat in seiner Preisliste stehen als Beispiel:
Zelt 7€
Wohnmobil 10€
PKW 3€
etc.

Ich stehe hier nur mit dem Ausgebauten Camper der rechtlich ein PKW ist müsste ich Theoretisch nur 3 € Zahlen ?

Wie anfangs erwähnt das sind Hypothetische Fragen !
 
1. Das WoMo Verbot bezieht sich auf Übernachtungen aller Art- egal ob mit Zelt, Biwaksack oder im Auto.

2. Auf einem CP buche ich immer Stellplatz mit Zelt und Auto. Nur Auto bedeutet, dass du die sanitären Anlagen nicht benutzen darfst, nicht die Küche, die Wasserhähne- nichts.
Das dient nur der Unterscheidung von Zeltcampern mit und ohne Auto.
 
... noch ein Hinweis !

Bei vielen Campingplätzen wirst du dann zu den WOMO-Plätzen gestellt. Habe ich mit meinem Niva mit Dachzelt diverse Male erlebt. ... ist nicht wirklich gemütlich zwischen den fahrenden Einfamilienhäusern :bang:
Also besser vorher fragen wo Du dich hinstellen kannst !

PS: Das ist übrigens oft kein böser Wille der CP-Betreiber. Teilweise sollen die Campingwiesen nicht befahren werden, damit das Gras nicht noch mehr leidet. Die Fahrzeuge haben einen Stellplatz der befestigt ist und die Zeltsachen werden getragen oder mit Bollerwagen zur Zeltwiese gebracht.
 
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Beide Fragen kann man sich schon allein mit logischem Denken selbst beantworten.

Aber es ist doch schön zu lesen, das manch einer denkt, so nen Platzbetreiber lebt vom Luft und guter Laune, wenn man da wegen 4€ pro Nacht solch eine Überlegung macht.

Ich zum Beispiele finde es auch so gar nicht lustig, wenn hier Touristen meine Gästetoiletten mit einem öffentlichen Klo verwechseln.

Auch meine Grenze ist da irgendwann erreicht, so das der Tag kommen wird, an welchem ich diese Abschließe und wie vor 30 Jahren der Gast den Schlüssel an der Theke holen muss.

Und dabei geht es nicht um diejenigen, die da vorher wenigstens mal Fragen, sondern um Leute die einfach auf die Toilette gehen und vermutlich nicht Wissen, dass ich die Kosten für den Ausbau dieser Räumlichkeiten, die des Wassers, das Klopapier, die Papierhandtücher und die Reinigung selbst tragen muss.

wie eingangs schon erwähnt ist das eine Hypothetische frage ich würde auch nicht darauf bestehen wollen die Frage ist mir nur durch den Kopf gegeistert.

UND JA KLAR KANN DER NICHT VON LUFT UND LIEBE LEBEN UND DAS SOLL ER AUCH NICHT
 
Deswegen sage ich immer an der Anmeldung : "ein Zelt, ein Auto". (ist ja nicht mal gelogen bei uns, wir haben ja ein freistehendes Vorzelt)
Denn auf die ollen WoMo Plätze will ich nicht.
Und wenn man nur ein kleines Wurfzelt für das Gepäck aufbaut- man zählt dann als Zeltcamper mit Auto.
 
1. Das WoMo Verbot bezieht sich auf Übernachtungen aller Art- egal ob mit Zelt, Biwaksack oder im Auto.

2. Auf einem CP buche ich immer Stellplatz mit Zelt und Auto. Nur Auto bedeutet, dass du die sanitären Anlagen nicht benutzen darfst, nicht die Küche, die Wasserhähne- nichts.
Das dient nur der Unterscheidung von Zeltcampern mit und ohne Auto.

1. Das würde ich nicht so sehen da Wimo klar definiert ist.

2. Ich würde PKW buchen da ich ja nur einen PKW habe und kein WoMo
 
Die Campingplätze handhaben das unterschiedlich. Manchmal zahle ich mit meinem mcv als Schlafwagen den Zelt-Preis, manchmal den Womo Preis. Und manche haben sogar eine Kategorie "Minicamper" oder Van.
Auch wo ich stehe, ist ganz unterschiedlich. Bei der Anmeldung sage ich, dass ich im PKW- Kombi ( bzw. HDK) penne und gerne einen kuscheligen Stellplatz hätte. Und dann "verhandele" ich, wo ich stehen darf.
 
Die Campingplätze handhaben das unterschiedlich. Manchmal zahle ich mit meinem mcv als Schlafwagen den Zelt-Preis, manchmal den Womo Preis. Und manche haben sogar eine Kategorie "Minicamper" oder Van.
Auch wo ich stehe, ist ganz unterschiedlich. Bei der Anmeldung sage ich, dass ich im PKW- Kombi ( bzw. HDK) penne und gerne einen kuscheligen Stellplatz hätte. Und dann "verhandele" ich, wo ich stehen darf.
wer mit Menschen freundlich redet ist klar im Vorteil. Baba, das WE nen 10er und den 5er pP/T?
Zet in Kombi mit Auto ist z.B. hier wie dort teurer als ein WoMo in klein, sofern das auf der PL zu finden ist.
Geschlafen werden kann und darf im Auto überall dort wo man parken darf.
 
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  • #13
Erstmal danke für eure Antworten

erstmal vor weg zu der zweiten frage da die ja "unmut" verursacht hat.
wie mehrfach erwähnt es war eine hypothetische Frage !

ich hätte da nicht drauf bestanden und würde es selber frech finden das so zu machen
in der Vergangenheit waren wir mit dem Zelt unterwegs und haben das auch des öfteren so gemacht, wenn sich die schöne zeit dem ende zu neigte, das wir erst abends abgereist sind und da es ja üblicherweise so ist das man bis mittags abreist sind das wir dann noch eine Übernachtung "mehr als nötig gezahlt" haben. Oftmals haben gerade die kleineren ich nenne sie mal Familien betrieben Plätze gesagt es geht auch so wenn noch platz war und ich habe es dann als Trinkgeld dazu gegeben nur um das erstmal richtig zu stellen.
Ich kann eure Antworten aber nachvollziehen !

zu der ersten Frage ( mit dem ausgebauten PKW auf für Womo gesperrten Parkplätzen übernachten)
hat da schon jemand Erfahrungen in die Richtung gemacht wie unsere Gesetzeshüter das bewerten ?
 
Auf den meisten Camping Municipaux in Frankreich bezahlt man entweder für einen "Emplacement", also eine Parzelle oder der Preis von Auto+Zelt ist der gleiche wie WoMo. Hatte es bis jetzt noch nicht, dass es einen Unterschied gemacht Hätte. Einen reinen WoMo-Stellplatz kenne ich dort nur als stop accueil, also nur für die schnelle Übernachtung neben der Anmeldung.
 
Erstmal danke für eure Antworten

erstmal vor weg zu der zweiten frage da die ja "unmut" verursacht hat.
wie mehrfach erwähnt es war eine hypothetische Frage !


zu der ersten Frage ( mit dem ausgebauten PKW auf für Womo gesperrten Parkplätzen übernachten)
hat da schon jemand Erfahrungen in die Richtung gemacht wie unsere Gesetzeshüter das bewerten ?
also nochmal, schlafen im Auto ist erlaubt gemäß der deutschen Straßenverkehrsordung, dort wo man parken darf.
Dir kann also nur irgendwas anderes als Ordnungswidrigkeit angelastet werden, Verurinierung des Zollgebäudes z.B.
 
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