logan stahlfelgen am dokker?

mw416

Mitglied Gold
Fahrzeug
Dacia Dokker 1.5 dCi 90 Express/Van mit Easy Seat System
Baujahr
14
passen Felgen von einem Logan auch am Dokker vor von den Maßen sollte es ja passen:
Sommerreifen 185/65R15 mit Stahlfelge 6jx15
danke, lg Markus
 
Bei mir sind zwar 16 Zoll am Wagen, aber in der EU-Übereinstimmungserklärung sind unter Anmerkungen für 185/65R15 auch 6J 15 -40 aufgeführt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
einpresstiefe konnte mir der Verkäufer nicht sagen, sind aber original Dacia Felgen für den Logan, sagt er

die Originaldimensionen vom Dokker van sind eh 6j 15 nur bei der Einpresstiefe eben nur 40, während beim Logan im Internet 43 bis 50 zu lesen ist,

weiss das wer genau?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
sind vom 2007er BJ, also passen sie wohl nicht.... schade
danke sehr
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
ich habe jetzt ein anderes Angebot für Logan oder Sandero ab Bj 13 Einpresstiefe 40 Lochkreis 4/100 Reifen185/65 R15
sollten doch passen, oder ?
danke.....
 
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  • #6
danke sehr was sind RDKS Sensoren?
Ich könnte ja ein Rad vorne probeweise montieren, wenn das passt sollte es hinten ja keine Probleme geben oder?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
ah Reifendruck Kontrollsystem alles klar, hat das der Dokker serienmäßig ( LKW Version) ?
Ich wüsste nicht dass meiner das hat.
Die Große Bremse mit 280mm Scheibe hat außerdem, zumindest 2016 ( meiner ist ein 2014 er) nur der stärkste Benziner, meiner ist ein 90PS Diesel, da steht beim 2016er ( LKW in Österreich) dass der die 258mm Bremsscheibe hat. Felgen -und Reifendimensionen sind bei allen Motoren gleich laut Prospekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsicht: Es gibt in anderen Ländern andere Ausstattungen. Gerade Österreich ist wegen des eigenartigen Steuersystems mit der LKW-Zulassung etwas eigen, auch was Zuladung und Achslast angeht.


In Deutschland ist beim EXPRESS automatisch ab Version Ambiance die erhöhte Zuladung dabei. Dadurch gibt es auch die größere Bremse. Normalerweise.

Und bevor jemand fragt: Ich fahre einen 2015er Dokker Express (also die LKW-Version) mit 90 PS Diesel, somit automatisch Ambiance mit erhöhter Zuladung. Ich habe die 280er Bremsscheiben vorn, gerade noch einmal nachgemessen (bäh, es schneit draußen!). Ich habe 15" Alufelgen dran, allerdings keine von Dacia. Es sind noch ca. 3mm Platz zwischen Bremssattel und Klebegewichten an den Felgen. Serienbereifung war 15" auf Stahlfelge, dort auch mit entsprechend wenig Platz.

IMG11972.jpg

Mit erhöhter Zuladung hat man auch höhere Achslasten (hinten 1175kg) und dadurch höhere Radlasten (587,5kg), dadurch dürfen nicht alle Felgen gefahren werden. Bei Alufelgen muss man im Gutachten suchen, auf Stahlfelgen sollte es eingeschlagen sein. Auch die Reifen müssen mit der höheren Radlast zurechtkommen, 185/65 R15 brauchen mindestens Radlastindex 92. Also beispielsweise 185/65 R15(92)T. Ein Radlastindex von 91 reicht da nicht!

Die LKW-Version hat kein RDKS.


Gruß
MadGyver
 
Zuletzt bearbeitet:
Unter gewissen Umständen ist ein niedrigerer Lastindex als in den Papieren angegeben zulässig. Vergleichbares gilt auch für den Speedindex.
Zitat aus
ADAC Info - Reifen - Reifenkennzeichnung (https://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/reifenkennzeichnung-pkw/default.aspx?ComponentId=33173&SourcePageId=49474)

"Neuerung seit Ende 2004 ¹)


In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt "Lastindex".

Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.

¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG


Geschwindigkeitssymbol (Speed Index):

s. Punkt "Speed-Index". Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.

Neuerung seit Ende 2004 ¹):

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdimensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.

Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.

¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG"
 
Wirklich interessant, das kannte ich auch noch nicht. Allerdings habe ich ein kleines Problem mit der Quelle. Ich finde die aktuelle Meinung des ADAC sogar als druckfreundliches pdf auf der ADAC-Homepage:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kennzeichnung Pkw_Reifen_886KB_33176.pdf
sowie mehrere Stellungnahmen des BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk) auf motor-talk und eben verschachtelte Zitate der Zitate in diversen Foren.

Den in allen Quellenangaben immer wieder zitierten Erlass kann ich nirgendwo finden. Weder im Bundesgesetzblatt (da gibt es am 9.11.2004 nur eine Änderung der StVZO ohne Bezug auf Reifen) noch sonstwo. Ein Erlass sollte doch irgendwo nachzulesen sein. Irgendwas mit mehr Aussagekraft als: "Also der ADAC meint, dass ..."


Man sollte, wenn man einen weniger haltbaren Reifen fährt, die Stellungnahme des ADAC ausdrucken und in die Fahrzeugmappe packen, dann steht man wenigstens nicht komplett ohne Argumente da. Im Falle eines Unfalls steht sonst schnell mal im Polizeibericht "Reifen entsprechen nicht den Vorgaben des Fahrzeugherstellers".


Es gibt jedoch noch ein dickes ABER:

Diese Rechengrundlage stellt eine Mindesttragfähigkeit dar, die für alle Räder gilt. In Felgengutachten aufgeführte höhere Traglastangaben bleiben aber als Teil der Freigabe weiterhin bindend. Sollte also ein Reifen rechnerisch für ein Fahrzeug möglich sein, kann er durchaus auf einer Alufelge nicht mehr erlaubt sein.


Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist allerdings, dass man sich gerade mit einem hohen Fahrzeug wie dem Dokker lieber an die "Empfehlung" von Dacia halten sollte. Wer mal eine längere Strecke voll beladen mit gleichmäßigem Seitenwind gefahren ist, dem wird beim Fühlen der Reifentemperatur auf der dem Wind abgewandten Seite schnell klar, dass da noch andere Kräfte zusätzlich zum Fahrzeuggewicht wirken. Und bei Geschwindigkeiten oberhalb von 170km/h möchte ich mein Leben nicht gegen 10 gesparte Euro pro Reifen verwetten.


Gruß
MadGyver
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
danke danke,
ich habe jetzt aber doch beschlossen originale Dokker Felgen zu kaufen ( oder im Frühjahr Sommerreifen aufzuziehen und das Auto in Zukunft im Winter abzumelden), irgendwie ist mir das alles zu unsicher, vor allem weil ja in Österreich wieder alles anders ist.....
lg

Markus
 
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