Leuchtmittel Tagfahrlicht

marcush

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.2 TCe (115 PS)
Hallo Leute!

Ich möchte mich als Noch-nicht-ganz Dacianer und Neuling hier kurz vorstellen: Ich heiße Marcus, lebe in der Nähe von Salzburg, und habe mir vor einigen Wochen einen Lodgy Lauréate TCe 115 bestellt. Grund für die Entscheidung für Dacia? Zuerst mal mein Respekt vor der Solidität dieser Autos, die ich in Rumänien erlebt habe. vielmehr aber die Erkenntnis, dass zwei Sporthunde jedem Autoinneren, und sei es auch noch so opulent und hochwertig ausgeführt, zwei Minuten nach dem Einsteigen das Ambiente eines Schützenlochs an der Ostfront verpassen ... will heißen, am liebsten hätte ich Plastik runum, mit Spundlöchern, damit ich den Wagen innen mit dem Kärcher ausspülen kann.

Der Lodgy hat unheimlich viel Platz, gut aufgeteilt, und ist zweckmäßig ausgestattet. Daneben gefällt er mir auch noch sehr gut. In Sachen Fahrkomfort und -spaß bin ich leicht zufrieden zu stellen, sind meine anderen Autos doch mit Starrachsen und Blattfedern versehen, dagegen ist der Lodgy Ferrari und Rolls in einem ...

Nun aber zu meiner Frage: Da wir auf dem Land in einer extrem wildreichen Gegend leben, ist für mich die Lichtausbeute der Scheinwerfer ganz besonders wichtig. Die H4-Lampen werden daher gleich nach Übernahme durch Osram Nightbreaker ersetzt, mit welchen ich beste Erfahrungen habe.

Nun möchte ich das Tagfahrlicht, das serienmäßig mit 21W-Birnen betrieben wird, durch 9W-LEDs ersetzen. Bei den Birnensockeln gibt es aber zwei Typen, die einen mit zwei Nippeln einander genau gegenüber, bei den anderen sind die beiden Nippel etwas höhenversetzt. Kann mir jemand sagen, welchen Typ die Lampenfassung im Lodgy benötigt, damit ich mir die LEDs schon vorab besorgen kann?

Zusatzfrage: Gibt es eine Möglichkeit, das Tagfahrlicht zusammen mit dem Hauptscheinwerfer brennen zu lassen, wie es z.B. bei Audi und anderen üblich ist? Normalerweise schaltet es sich ja ab, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Marcus
 
Herzlich Willkommen in unserm Forum und viel Spaß.:lol:

Es gibt die Möglichkeit über Nachrüstung das Tagfahrlicht auf 50% mit dem Abblendlicht mit leuchten zu lassen.

Ich hab mich selbst auch von dem robusten Wesen der Dacia's in Rumänien überzeugen können. Bin dreimal für zwei Wochen da gewesen. Ist schon Wahnsinn wenn die mit ihren alten Autos über die Wahnsinns Schlaglöcher fegen. Ich hab mich das nicht getraut.:lol:
 
Willkommen hier -- freue mich, wieder einen Österreicher zu begrüßen zu können !!
Ich habe ein LED-Zusatz-TFL nachgerüstet, um nicht immer die Hauptscheinwerfer einschalten zu müssen.
--> wünsche ein schönes 2013 !!
 
Tagfahrlicht

Moin,

Zusatzfrage: Gibt es eine Möglichkeit, das Tagfahrlicht zusammen mit dem Hauptscheinwerfer brennen zu lassen, wie es z.B. bei Audi und anderen üblich ist? Normalerweise schaltet es sich ja ab, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.
die Gesetzeslage in A kenne ich nicht---in D ist so eine Schaltung nicht zulässig.

Vorteil beim Tagfahrlicht: von vorn wird man besser wahrgenommen---von hinten leider nicht---daher bleibe ich beim "normalen" Licht, welches zusätzlich mit der Klima grundsätzlich eingeschaltet ist. Der geringe Mehrverbrauch ist mir meine Sicherheit und die Lebensdauer meines Blechs wert.
 
Es wird aber Tagfahrlicht angeboten welches beim einschalten des Abblendlichts sich nur um 50% dimmt und das ganze mit ABE.
Ich persönlich bevorzuge auch das normale Abblendlicht. Da ich an der Dänischen Grenze wohne fahre ich eh mit Abblendlicht da es in DK verboten ist ohne zu fahren.
 
@karpatenbaer: waere schoen wenn du dinge richtig erzaehlst.

in deutschland ist tagfahrlich in verbindung mit abblendlich sehr wohl zulaessig, wenn das tagfahrlich auf , ich bin nicht zuu 100 % sicher, aber auf etwa 50 % gedimmt wird. das ist die zulassung R7
wenn dem nicht so waere wuerde so einige karossen von audi etc. hier ohne zulassung durch die gegend schauckeln

ansonsten einfach hier lesen da ist so einiges erklaert :Tagfahrlicht E-Prüfzeichen & Einbauvorschriften | R87, R7, R48 ECE-Richtlinien
wolf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
richtig, weil dann zählt das tfl als begrenzungslicht ( standlicht ). es muss beim einschalten des motors an gehen und beim einschalten des fahrlichtes aus gehen oder sich dimmen, bei der dimm version muss dann aber das normale standlicht raus sein, weil nur einmal vorhanden sein darf. ich war so beim tüv und der hat nichts gesagt ausser das das tfl zu eng zusammen sind. der logdy hat ja nun schon tfl drin ib das ganz aus geht kp. aber selbst wenn nicht zusätzlich licht bringt das nicht. und ob man einfach ne led lampe einbauen kann bezweifel ich auch zumindest in D.
 
Tfl

Moin,

@karpatenbaer: waere schoen wenn du dinge richtig erzaehlst.
ich bemühe mich---

in deutschland ist tagfahrlich in verbindung mit abblendlich sehr wohl zulaessig, wenn das tagfahrlich auf , ich bin nicht zuu 100 % sicher, aber auf etwa 50 % gedimmt wird.
wenn dem nicht so waere wuerde so einige karossen von audi etc. hier ohne zulassung durch die gegend schauckeln

ansonsten einfach hier lesen da ist so einiges erklaert :Tagfahrlicht E-Prüfzeichen & Einbauvorschriften | R87, R7, R48 ECE-Richtlinien
wolf
dem steht gegenüber: Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Ok<---Ausnahmen wird es immer geben----

Quelle: Tagfahrlicht ? Wikipedia
 
Moin,


ich bemühe mich---


dem steht gegenüber: Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Ok<---Ausnahmen wird es immer geben----

Quelle: Tagfahrlicht ? Wikipedia


na dann lies mal weiter denn du findest dort auch den hinweis das sie abdimmen wenn die beleuchtung eingeschaltet wird und diese einbau variante nennt sich R7 zulassung, wo dann das tagfahrlich bei eingeschaltetem lich als begrenzungsleuchte dient, ganz im gegensatz zur R87 regelung wo die tagfahrlichter bei eingeschaltetem licht ausgehen muessen.


zitat aus deinem wikipedia link:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Nachrüstung nach R7

Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:

Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief.
Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung 48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Wolf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tagfahrlicht

Moin,

na dann lies mal weiter denn du findest dort auch den hinweis das sie abdimmen wenn die beleuchtung eingeschaltet wird und diese einbau variante nennt sich R7 zulassung, wo dann das tagfahrlich bei eingeschaltetem lich als begrenzungsleuchte dient, ganz im gegensatz zur R87 regelung wo die tagfahrlichter bei eingeschaltetem licht ausgehen muessen.
natürlich hast Du als Moderator---wie natürlich immer---Recht @wolf132.

Aber die Frage sei erlaubt: Wenn TFL beim Einschalten des Abblendlichtes nicht mehr TFL ist, sondern vielmehr Begrenzungsleuchte ist---ist es dann noch Tagfahrlicht?
 
karpatenbaer wenn du forumsurlaub moechtest verteile deine spitzen weiter gegen mich.

du kannst ja lesen und ich habe geschrieben das sie nach r7 zulassung bei eingeschaltetem abblendlicht dann als befrenzungs bzw. fahrzeugumriss beleuchtung dienen

wolf
 
Wenn TFL beim Einschalten des Abblendlichtes nicht mehr TFL ist, sondern vielmehr Begrenzungsleuchte ist---ist es dann noch Tagfahrlicht?

Nein sondern Begrenzungslicht.

Erst nach abschalten der Hauptscheinwerfer, wenn es automatisch wieder heller leuchtet, wird es wieder zum TFL.

Für TFL ist eine bestimmte Leuchtstärke vorgeschrieben, ebenso für Begrenzungsleuchten, die eine bestimmte Leuchtstärke nicht überschreiten dürfen.

Durch die Dimmfunktion vereinigt des TFL 2 verschiedene Leuchtarten und diese Funktionsweise definiert sich unter R7
 
Tfl

Moin,

wie ich gerade las, hast Du Deinen Post "nachgerüstet"---das konnte ich bei meiner Antwort nicht gelesen haben.

Zu Deinem "unkommentierbaren Kommentar": Nein, ich habe nichts gegen Dich---und auch gegen niemanden hier.

Ich trage auch nicht öffentlich Streit aus. Aber wenns Dir mal wieder danach ist <<wenn du forumsurlaub moechtest>> ---es steht ganz in Deiner Macht---und ich akzeptiere das.
 
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