Kofferraumklappe vom Duster verrottet

Lina Q

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Duster 4x2, 1.5 dCi 110
Baujahr
N/A
Hallo,
bei meinem, vor 2 1/2 Jahren gekauften Duster (Neufahrzeug) wurde nach einem Unfall, ein halbes Jahr nach dem Kauf, die Kofferraumklappe erneuert.
Bei der heutigen Inspektion wurde festgestellt, dass um den Griff der Klappe herum der Lack abplatzt und unter dem Griff höchstwahrscheinlich schon ein erheblicher Rostschaden besteht. Nun meine Frage, die mir die Werkstatt bisher nicht so recht obeantworten konnte : Greift in diesem Fall die Garantie, die im Übrigen eine zusätzlich dazugekaufte Verlängerung beinhaltet?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße an alle
Lina
 
Eine verbindliche Antwort wirst Du nur in Deinen schriftlichen Garantiebedingungen finden.

Aus der Hüfte würde ich sagen, wenn die Heckklappe von einer Dacia/Renault Werkstatt getauscht wurde, dann gilt die Garantie. Wenn eine Fremdwerkstatt dran war, dann eher nicht.
 
Für das reparierte Teil....
Dürfte eigentlich keine Hersteller/Verkäufer Neuwagen-Garantie gelten.
Denn, was haben denn die mit dem reparierten Teil zu tun? (selbst wenn es der Verkäufer gemacht hat)
Also vermutlich nur 1 Jahr auf die Reparatur, wie allgemein üblich.
.
 
Die Reparatur muss den Anforderungen Renault/Dacia entsprechen. Das gibt es auch Garantie. War es ein Vertragshändler ist alles klar, da die gehen davon aus das es so ist. War es ein anderer Betrieb könnten Nachfragen kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Reparatur muss den Anforderungen Renault/Dacia entsprechen. Das gibt es auch Garantie. War es ein Vertragshändler ist alles klar, da gehen davon aus das es so ist. War es ein andere Betrieb könnten Nachfragen kommen.
egal wer es gemacht hat.......als Firma muss Garantie geleistet werden. Auch wenn es nicht Renault war.
 
Gewährleistung nicht Garantie, und die endet nach zwei Jahren. Und an der Schwelle steht er gerade.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Danke für Eure Antworten,
die Klappe wurde durch eine Neue ersetzt und zwar dort wo der Wagen gekauft wurde.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Super, vielen Dank
 
Meines wissens fällt das ersetzte/reparierte Teil nicht unter Gewährleistung
oder Garantie vom Kauf des Fahrzeuges her, auch wenn der Verkäufer die Rep. gemacht hat.
Defekt/Fehlerhaft ist ja nicht das Gekaufte KFZ bzw. ein Teil davon.

Man hat nur Gewährleistung auf Grund der Reparatur.
Diese kann (soweit ich weiß) in den AGB der Werkstatt jedoch auf 1 Jahr begrenzt werden.

Drücke die Daumen das es doch kostenlos gemacht wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Habe vorhin in der Vertragswerkstatt nochmal nachgefragt und -
die Kosten für die Neulackierung der kompletten Heckklappe sowie für den Leihwagen, den ich für die Tage brauche, an denen der Duster in der Werkstatt ist, werden auch übernommen.
Ich bin superglücklich, hatte echt schon Bauchschmerzen, aus Angst was da auf mich zukommen würde und dann noch der Ärger darüber, dass so etwas bei einem Auto passiert, das ja noch 'fast' neu und die Heckklappe ja sogar noch jünger ist. Außerdem bin ich für den Schaden ja auch gar nicht verantwortlich.
Vielen Dank nochmal für Eure Antworten und ganz liebe Grüße ☺️
Lina
 
Hallo, Lina !
Wenn die Klappe schon erhebliche Rostschäden hat, dann spachteln die hoffentlich nicht bloß bei ala Fähnchenhändler und haun ne Verkaufslackierung drüber. Ich würde bei Abholung des Wagens mal nen Magneten mitnehmen und an die Stellen dranhalten. Sonst hast du das Problem irgendwann wieder.
Apropos, du hast den Wagen in einer Vertragswerkstatt gekauft, und die wissen nicht, wie es um die Vertragsbedingungen bei Gewährleistung/Garantie bestellt ist ? Sorry, aber was ist das denn für ne Bude ?

Gruß, der Lemmy
 
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