Inspektion - ist das rechtlich erlaubt oder zulässig?

Qualitätsnarr

Mitglied Silber
Fahrzeug
Dacia Logan II, 1.5 dCi 90 Stepway
Baujahr
2017
Guten Morgen,

ist es rechtlich erlaubt, dass Renault/ Dacia die Links entfernte. Anhand der Links übermitteln freie Händler Inspektionsarbeiten etc. . Laut EU- Recht dürfen freie Werkstätten Inspektionen durchführen.

Hella Gutmann Solutions GmbH: PassThru

Demnächst steht die dritte Inspektion an. Diese möchte ich in meiner lieblings freien Werkstatt durchführen lassen. Ich möchte kein unnötig teures Öl bezahlen; zudem endet nun die Garantie nach 3 Jahren. Kommt das Fahrzeug nicht durch den TÜV, muss Dacia die Mängel beseitigen.
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Guten Morgen,

ist es rechtlich erlaubt, dass Renault/ Dacia die Links entfernte. Anhand der Links übermitteln freie Händler Inspektionsarbeiten etc. . Laut EU- Recht dürfen freie Werkstätten Inspektionen durchführen.

Hella Gutmann Solutions GmbH: PassThru

Demnächst steht die dritte Inspektion an. Diese möchte ich in meiner lieblings freien Werkstatt durchführen lassen. Ich möchte kein unnötig teures Öl bezahlen; zudem endet nun die Garantie nach 3 Jahren. Kommt das Fahrzeug nicht durch den TÜV, muss Dacia die Mängel beseitigen.
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n' link oder nich...
Du hast ja die Rechnung der Freien-Werkstadt, müsste als Nachweis reichen.
Kann auch nicht schaden, wenn drauf steht "Nach DACIA Vorgaben".
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
drei-x,

sie mussten den Link nicht entfernen- einige Hersteller haben die herausgenommen/ die Bereitstellung zurückgezogen.


( ps. - in der Überschrift sollte es unzulässig lauten )
.
 
Renault hat das bisherige Informationsportal stillgelegt, ohne Weiterleitung auf die neue Adresse. Vielleicht hat man es auch versäumt, den externen Kundenstamm darüber zu informieren?
 
ist es rechtlich erlaubt, dass Renault/ Dacia die Links entfernte.
Einen Link zu entfernen, muss erlaubt sein. Es gibt keine Pflicht, eine Internet-Domain immer und ewig gleichlautend besitzen zu müssen.

Renault/Dacia hat eine Pflicht, einen Link zur Verfügung zu stellen. Den muss man erfragen und gegebenenfalls für die Nutzung bezahlen. Wie sah die Antwort auf die Nachfrage bei Renault/Dacia aus?
 
Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Worum geht es hier eigentlich bzw. wo ist das Problem?
 
Hast du den ganzen Strang gelesen, steht doch drin.

Gruss Peter
 
Freie Werkstätten sind kein Problem.
Es muß aber ZWINGEND auf der Rechnung stehen " Nach Herstellervorgaben ".
Nach der Garantiezeit ist dies egal.
 
Auf die Angaben in den Hersteller übergreifenden Datenbanken der freien Werkstätten kann man sich leider nicht verlassen.
So ist das, die hatten zuerst auch einen "alten Plan"
Habe den für mein Fahrzeug mit meiner VIN besorgt
und kopiert und den der Werkstatt zur Verfügung gestellt,
Die hatten den Wechsel auf A und B wartung gar nicht mit bekommen
 
Worum geht es hier eigentlich bzw. wo ist das Problem?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dass die Werkstatt einen Online-Zugang zu auf die VIN passende aktuelle Diagnosesoftware-Daten und gültige Wartungspläne braucht, sonst kann sie die Wartung nach Herstellervorgaben nicht durchführen geschweige denn nachweisen.
 
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