einfach mal
gegoogelt:
"Für einzelne Fahrzeuge, die aus dem Nicht-EU-Raum importiert werden, zum Beispiel aus den USA oder aus Kanada, ist immer ein Vollgutachten nach §21 StVZO für eine Einzelbetriebserlaubnis in Deutschland notwendig
[...]
Die rechtliche Grundlage für das Vollgutachten stellen die EG-Richtlinien und § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dar. Das Vollgutachten umfasst eine ausgiebige Untersuchung. In dieser wird der technische Zustand und die Verkehrssicherheit überprüft. Diese technische Überprüfung nimmt den Rahmen einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO an. Des Weiteren wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften überprüft, insbesondere hinsichtlich
Abgasverhalten,
Geräuschgrenzwerte,
Bremsanlage und
Beleuchtungseinrichtungen. Dabei sind die Grenzwerte und Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung einzuhalten. Bei gebrauchten und älteren Fahrzeugen muss zudem eine Abgasuntersuchung vorgenommen werden. Weiterhin müssen die technischen Daten für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zusammengestellt werden. Sämtliche Angaben zum Fahrzeugbrief, die nicht beschafft werden können oder vorliegen, müssen in der Untersuchung gemessen werden."
Und vielleicht
interessant, wie klein dabei die Stolpersteine sein können: "Wenn Sie zum Beispiel einen BMW mit Erstzulassung im Januar 2014 aus einem Nicht-EU-Land importieren, der kein funktionierendes
Reifendruckkontrollsystem an Bord hat, erhält das Fahrzeug in Deutschland keine Betriebserlaubnis."
Wenn der Oroch technisch alle Anforderungen an die EU-Zulassungsspezifikationen erfüllt, sollte eine Einzelabnahme kein Problem sein.