Hänger - Führerscheine [Ausgeglieder aus LPG -Dokker - Wohnwagen]

Madd-Dokk

Mitglied Platin
Fahrzeug
Dokker
Baujahr
2013
erzählt mir doch keinen vom Pferd !

Die Hinterachse hat 500kg-dann ist Schicht im Schacht! Und wenn mir einer erzählt, dass er 2,5t hinten an einen Dokker dranhängt, dann kann er das seiner Großmutter erzählen !
Die Karre kommt nimmer vom Fleck und der Dokker darf nicht mehr ziehen als 1200kg

Der Dokker wiegt ca. 1200kg + 1200kg der Anhänger, damit ist die Fuhre nur noch mit dem C/E zu bewegen

Ich möchte einmal einen Dokker sehen mit 3T
 
Der Dokker wiegt ca. 1200kg + 1200kg der Anhänger, damit ist die Fuhre nur noch mit dem C/E zu bewegen
Für 2400kg ist Klasse B notwendig:
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:



  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.
Quelle:
Führerschein Klasse B - Autoführerschein (https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/)

Und nun?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
@wf bei 3T schon

@Andalo guck mal zur Abwechslung in deine Fahrzeugpapiere !
Beim Dokker steht bei mir gebremste Last von 1200 kg
 
Also ich hänge unseren Anhänger an ein Fahrzeug:badgrin: denn Hänger haben Männer in der Hose und
Frauen in der Bluse.:prost:
 
@Andalo guck mal zur Abwechslung in deine Fahrzeugpapiere !
Beim Dokker steht bei mir gebremste Last von 1200 kg
In meiner Zulassungsbescheinigung steht: Anhängelast gebremst 1400kg.
Zur Fahrerlaubnisklasse C heißt es:


Die C-Führerscheinklassen sind: C1, C1E, C und CE. Die Klasse C1E beschreibt die Kombination aus den Lkw der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse und einer maximalen Kombinationsmasse von 12.000 kg.

Das heißt KFZ über 3500kg
für KFZ < 3500kg ist Kl B ausreichend.
@Madd-Dokk Was willst Du jetzt mit C/E?

Hier ist das sehr schön erklärt.
Der link ist alt und stimmt nicht mehr!
Siehe:

Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die „Anhängeregel“ folgendermaßen:

Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.
Quelle:
Führerschein Klasse B - Autoführerschein (https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/)

rechne ich mit 3000kg gesamtmasse und 6% steigung, dann sind für tempo 80 55kw nötig.
mit etwas spielraum für luftwiderstand und verlust im antriebsstrang sollte der dci 95 das locker schaffen.
Bis 6% geht das noch, aber am Irschenberg mit seinen 7% oder den berüchtigten Kasselern mit 8%, wo ich dauernd rüber muß, da eiert man mit 90PS auf der letzten Rille. (aber man kann sich auch rechts einreihen und mit <60 hinter den Lastern her)
Ich bin im diesjährigen Sommerurlaub mit ~2700kg unterwegs gewesen. 3000kg würde für den TCe anspruchsvoll sein, 90 oder 100PS überfordert.


um zum SCe zurückzukommen:
wenn 1 LKW einen Wohnwagen als Hindernis ausgemacht hat, dann wird überholt und der Nächste usw., eine Überholorgie läuft an. Der WW wird immer langsamer, durch die einscherenden LKW...
Da hilft dann nur eins: in einer Lücke mit Vollgas ausscheren und selbst wieder überholen, bis zur nächsten großen Lücke rechts. Ob das der SCe immer schafft?
 
Mit welchem Führerschein der Fragesteller sein Fahrzeug inls. Anhänger auf öffendlichen Straßen benutzen kann steht doch auf einem anderen Blatt Papier.
Hier hat ein Schlauberger etwas von notwendigen C/E schwadroniert. Das ist bei <3500kg schlicht falsch und gehört korrigiert. Oder sollen solche Nebelkerzen unberichtigt in diesem Forum stehen bleiben?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
So ganz leuchten mir die 200kg mehr Anhängelast nicht ein, auch wenn die das max. GG von Lodgy reduzieren, damit die Fuhre noch dem B-Führerschein entspricht. :think:
 
Schupps... (wird gelöscht, nach Neuposting)
 
So ganz leuchten mir die 200kg mehr Anhängelast nicht ein, auch wenn die das max. GG von Lodgy reduzieren, damit die Fuhre noch dem B-Führerschein entspricht. :think:
Die 200Kg kommen vom größeren Motor. Der Lodgy 90dci darf nur 1,2T ziehen, wie der Dokker, der Lodgy 110dci darf 1,4T ziehen. Wie es beim 115Tce aussieht weiß ich aber leider nicht. Möglich ist auch das der 115Tce als 7-Sitzer mehr ziehen darf als der 5-Sitzer aber das ist nur Mutmaßung und kein Wissen.
 
Die 200Kg kommen vom größeren Motor. Der Lodgy 90dci darf nur 1,2T ziehen, wie der Dokker, der Lodgy 110dci darf 1,4T ziehen. Wie es beim 115Tce aussieht weiß ich aber leider nicht. Möglich ist auch das der 115Tce als 7-Sitzer mehr ziehen darf als der 5-Sitzer aber das ist nur Mutmaßung und kein Wissen.
Und Warum darf ein Dokker SCe 1200 kg ziehen, der Lodgy SCe aber 1400 kg? Am Motor kann es nicht liegen.
 
Das ist mir neu. Bisher habe ich nur gelesen das die "großen" Motoren 1,4T ziehen dürfen, das der SCE es auch darf ging an mir vorbei.
Vielleicht hat sich im Laufe der Lodgy-Jahre etwas am Rahmen getan damit die 7-Sitzer Option mehr Stabilität hat und da der Dokker keine 7-Sitze hat hat er dies nicht. Und ich rede jetzt nicht von der Bodenplatte, die ist definitiv Unterschiedlich vom 5 zum 7-Sitzer.
 
Rahmen haben wir schon lange nicht mehr im Auto. Das höchste der Gefühle ist zwei Längsträger ;)
Ich habe eine andere Vermutung. Der Lodgy ist 1000€ teurer, also muss er einen Mehrwert haben. Das sind dann halt 200kg mehr gebremste Anhängelast. Die Motorenwahl ist egal, jeder Dokker darf 1200kg ziehen, jeder Lodgy 1400kg.
Die Änderung der Technischen Daten kostet Dacia nicht viel, aber auf dem Papier sieht das beim Lodgy dann toller aus. Aber wie gesagt, ist nur eine Vermutung meiner seits, kann andere Gründe geben.
Renault will sich aber ja auf keinen fall seine Kernmodelle Kannibalisieren, das müssen sie also immer beachten wenn die Dacia Modelle auflegen.
 
Die Vermutung von @ProLodgy geht bestimmt in die richtige Richtung. Bei den meisten Herstellern ist es vom
Papier her möglich die Anhängelast zu erhöhen.
Und zwar auf dem Papier, ohne technische Veränderungen! Manchmal ist eine solche Umschreibung mit Einschränkungen verbunden: z.B. mit Begrenzungen in der Prozentzahl der Steigungen die man noch fahren darf.

Wenn ich richtig informiert bin, waren/-sind manche FZG in verschiedenen Ländern - obwohl technisch gleich -
mit unterschiedlich hohen Anhängelasten ausgeschrieben.....

Mein Sohn wollte sich vor einiger Zeit einen Anhänger mieten. Ich hab´ihm gesagt nimm den 2 Achser ( 1,6t), der läßt sich besser rangieren als der 1-Achser. Er hat aber nur den 750KG Anhänger bekommen wegen seiner Jungspund Fahrerlaubnis! Während der Fahrt hatten wir eine angeregte Unterhaltung über Sinn & Unsinn der Regelung....:readit::D
 
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