Gurtwarner deaktivieren - Rechtliche Grundlage?

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wavelow

Mitglied Platin
Fahrzeug
Diverse
Baujahr
2023
Hat jemand mittlerweile eine handfeste rechtliche Grundlage gefunden was das Thema Gurtwarner angeht? Ich nämlich nicht. Ich finde nirgendwo eine Vorschrift, dass diese verbaut sein müssen.

Die Gurtwarner werden anscheinend von den Herstellern nur aus einem Grunde verbaut: Um eine bessere Bewertung beim Euro Crash Test NCAP zu ergattern. Dort wird das Vorhandensein positiv bewertet und auch noch wie übersichtlich sie angebracht bzw. hörbar sind. Darum hängen die Leuchten oft hoch am Dach und ist das Geheule der Piepser so infernalisch. Ob es den Kunden nachher nervt spielt keine Rolle.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich schnalle mich selbstverständlich an. Bin aber alt und fit genug, dass mich daran niemand erinnern muss. Auch nicht mein Auto. Ich muss meine Kisten öfter auf Kundengeländen von A nach B rangieren usw. In solchen Situationen bleibt der Gurt auf seiner Rolle und dann nerven diese Warner elendig. Daher ist die Deaktivierung der Warnungen immer eine der ersten Aktionen bei neuen Fahrzeugen.


Raus mit dem Torf wie man bei uns sagt
Mit dem Zollstock wird übrigens grad das Kabel der neu installierten RFK nach vorn gezogen. Klappte schon bei diversen Fahrzeugen prima ohne die Dachverkleidung abnehmen zu müssen:
36132235ux.jpeg


Mein Trafic hat gar keinen Passenger Airbag aber dafür eine riesige Warnleuchte:
36132237th.jpeg


Nun ist Platz für eine nette Digitaluhr, Thermometer oder sonstiges Gadget:
36132236vj.jpeg
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Ich würde Fahrten mit weit mehr als 10km/h nicht mehr als rangieren bezeichnen
Ich schon. Auf privaten Gelände ist es meine alleinige Sache und solang ich nicht gegen eine Wand fahre wird auch nichts passieren.

Das Lämpchen ist ja nun auch weg. Passte grad wenn man schon am basteln ist :D
 
also bei ddt4all wären das drei klicks gewesen ;)
 
Es wird keine Vorschrift geben, aber für das Fahrzeug gibt es eine Typgenehmigung. Dort wird das Fahrzeug beschrieben und da steht es auch drin.

Als ABS noch nicht Pflicht war, musste es zur TÜV Prüfung aber trotzdem funktionieren.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Meiner hat die ECE Typgenehmigung e2*2007/46*0014*38
Kein Wort über dieses Detail. Dafür aberwitzig viele Details zum Abgasverhalten.

Bei der HU hat sich in den ganzen Jahren noch nie jemand für meine immer deaktivierten Gurtwarner interessiert. Auch nicht für die Schaltempfehlungsleuchten, Start&Stop und einiges mehr was in meinen Fahrzeugen nicht mehr aktiv war. Auf die Airbagkontrollleuchte wird oft geachtet: Geht sie an und nach Start aus z.B.
 
Da gibt es auch keine Vorschrift dazu, aber es gibt eine Vorschrift das alles was am Fahrzeug verbaut ist, auch funktionieren muss!

Ist das wiklich so, wenn also das verbaute Radio nicht funktioniert bekomme ich Ärger? Das macht doch keinen Sinn. Dann würden die Autofahrer die einen Nacktfrosch haben und ein Radio nachrüsten im Vorteil sein.
 
Was sind das denn immer nur für Vergleich? .... Ein Radio ist kein sicherheitsrelevantes Bauteil, ebenso unwichtig was die Umweltvorschriften angeht. Im Gegenteil: Durch ein fehlendes Radion können die Passanten schon nicht mit lauter Musik genervt werden und Du selbst hörst die Warnsirenen auch besser!

Bei meinen HU's hat sich auch noch kein Prüfer für das Deaktivieren des Gurtwarnergepiepse interessiert. Die Warnlampe hat ja noch funktioniert.
 
Ist das wiklich so, wenn also das verbaute Radio nicht funktioniert bekomme ich Ärger? Das macht doch keinen Sinn. Dann würden die Autofahrer die einen Nacktfrosch haben und ein Radio nachrüsten im Vorteil sein.
Au man, wf hätte besser schreiben sollen: alle verbauten Warneinrichtungen.....
Gleich kommt noch jemand der meint, sein Beleuchtung vom Schminkspiegel funktioniert nicht.:lol:
 
Was sind das denn immer nur für Vergleich? .... Ein Radio ist kein sicherheitsrelevantes Bauteil, ...
Was ist mit dem "Müdigkeits-Erkennungssensor"? Das gibt es wirklich und dient der Sicherheit.
Wie überprüft der TÜV-Ingenieur das?
.
 
Ich ließ mir von jemandem das Piepsen abschalten. Die Schaltanzeige beachte ich meistens nicht. Ich finde sie ist oftmals total daneben: Eben künstliche Intelligenz gegen Menschenhirn. Wer findet den Fehler?
 
Keine Ahnung. Was fragste mich das?
Du hattest das Argument mit dem sicherheitsrelevanten Bauteil gemacht.

Hier hatten wir mal über Tagfahrlicht diskutiert. Damals hatte sich niemand gemeldet, der wegen nicht funktionierdem Tagfahrlicht Probleme bekommen hätte.

Deshalb vermute ich, mit Wavelows deaktivieren des Gurtwarners ist es das gleiche, den TÜV interessiert es nicht.
.
 
Ich habe einen Arbeitskollegen mit künstlichem Darmausgang. Aufgrund des Stomabeutels ist er von der Anschnallpflicht befreit und wir haben sogar ein Firmenfahrzeug mit deaktiviertem Gurtwarner. Dieses Poolfahrzeug bewegen in seiner Abwesenheit andere.
Ich kann mir unmöglich vorstellen, dass unsere Korinthenkacker aus der Teppichetage das ( bezahlt und ) unterstützt hätten, wenn es nicht rechtens wäre.
 
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