Na sowas! Damit ist meine Frage ja schon beantwortet. Und ausnahmsweise kann ich's nicht mal DACIA ankreiden. Jedenfalls Danke an Euch für's Aufklären. Bleibt halt noch die Frage ob sich die verbliebenen Wartungsverträge lohnen. Da gibt's aber schon ein eigenes Thema. Die Garantieverlängerung war halt die einzige mit 72 Monaten Laufzeit und deshalb meine 1. Wahl.
Seine zitierte Rechtsquelle sagt aus, dass ein
Autoverkäufer ein
Dienstleister und
kein Hersteller der Ware ist und sich für seine Produkte daher je nach Produkt wie eine Versicherung zu verhalten hat.
Das Urteil sagt zu Recht nichts aus wie es bei einem Hersteller gestaltet wird.
Hersteller einer Sache: Hier sind die Rechtsvorschriften für Verbraucher bei Bezug einer neuen Ware eines Herstellers zu beachten. Es gilt die
Sachmängelhaftung und Gewährleitungszeit, die der Hersteller an einen
sachkundigen Dritten, nämlich eine
WERKSTATT, als Ausführender abgeben kann und wird. Der Verkäufer muss also keine Werkstatt sein und ist dies in der Regel juristisch auch nicht. Auch wenn räumlich und Inhaberrechtlich ein Zusammenhang bestehen kann.
Und was nun?
Nun Dacia kann Dir dennoch mehr als 3 Jahre freiwillig jederzeit anbieten. Dazu kalkulieren sie einfach einen Betrag X auf den UVP ein, ODER, sie bieten eine Optierung an, indem sie einen Versicherungsdienstleister beauftragen / bestellen und diesen mit Dir gemeinsam vertraglich dazwischen schalten.
Exakt dies ist bei mir der Fall. Mein Paket besteht genau aus diesen 2 Teilen.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.