Garantiebeginn und Tank beim Sandero Stepway LPG

nameless91

Mitglied
Fahrzeug
Sandero Stepway
Hallo Leute,

seit heute fahren meine Frau und ich einen Sandero Stepway LPG, Baujahr 2018, EU-Import. Ein tolles Auto, wie wir bisher finden!
Nun aber 2 Fragen, die aufgekommen sind:

1. Ich hatte mich mit der FIN schon vor ein paar Tagen bei "My Renault" angemeldet. Als Garantiebeginn wird dort der 20.02.2019 angezeigt. Auf dem heute erhaltenen, polnischen „Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Garantie und Service“ ("Karta Przeg...") steht unter Beginn der Garantie aber der 06.02.2019. Was ist nun richtig bzw. wie kann man den Unterschied erklären?
Das Datenblatt auf deutsch habe ich nun übrigens schon einmal bei dacia.de angefragt, ist allerdings noch nicht per eMail eingetroffen.

2. Außer den Garantie-Unterlagen zum Auto selbst, war auch ein Garantie-Dokument (natürlich auf polnisch) für den LPG-Stako-Tank beigelegt. Ausgestellt bzw. unterzeichnet (so denke ich?) von "Transportowy Dozór Techniczny" ... was genau hat es damit auf sich?

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Und gleich noch eine 3. Frage hinterher:

Habe gerade das 90-Tage Gratis-Update beim Media Nav Evolution durchgeführt.
Ist es richtig, dass die aktuellste Software die 9.1.3 ist und die Karten (Deutschland, Dänemark etc.) noch die Version 2018.Q2 tragen?
 
Und gleich noch eine 3. Frage hinterher:

Habe gerade das 90-Tage Gratis-Update beim Media Nav Evolution durchgeführt.
Ist es richtig, dass die aktuellste Software die 9.1.3 ist und die Karten (Deutschland, Dänemark etc.) noch die Version 2018.Q2 tragen?
korrekt
 
hallo nameless91,
"Transportowy Dozór Techniczny" gleich Transport technische Überwachung laut Google- translator

Zu deiner 1. Frage :Aus eigender Erfahrung das Datum aus Polen.
Anbei noch ein Zitat:
"Aus MY Renault können grundsätzlich keine Garantie- oder Kulanzansprüche abgeleitet werden. Die dargestellten Wartungstermine sind Empfehlungen und berechnen sich allein nach den regulären Wartungsintervallen und Ihren persönlichen Angaben zu Kilometerstand und geschätzter Jahreslaufleistung. Sollte Ihr Fahrzeug über OCS verfügen, sind die dort dargestellten Wartungen einzuhalten. (Wartungstermine sind grundsätzlich einzuhalten). Bitte wenden Sie sich an Ihren Renault Partner."
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Erst einmal vielen Dank für die Antworten!
Dennoch wundert mich die Sache mit "My Renault" ... wie kommen die wohl auf den Garantiebeginn? Aber das "Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Garantie und Service“ ist hierbei das entscheidende Dokument?
Und hat hier noch jemand mit LPG dieses "Transportowy Dozór Techniczny" - Dokument zum Stako-Tank? Wozu mag es dienen?
 
Das Problem mit dem Garantiebeginn hat unsere Nachbarinn auch. Der Händler verkaufte ihr ein Inportfahrzeug
und sagte ihr bei Kaufabschluß das die Garantiezeit sich um ca. 14 Tage verkürzen wird. Sie hat es akzeptiert.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Naja, hier geht es aber ja um 2 unterschiedliche "offizielle" Angaben, das wundert mich schon ...
 
Naja, hier geht es aber ja um 2 unterschiedliche "offizielle" Angaben, das wundert mich schon ...

nimm es einfach hin. Es ist schlicht und einfach so. Und immer schön beachten, rechtseitig vor dem Termin die Wartungsarbeiten ausführen zu lassen. Ansonsten ist Ende im Gelände mit Garantieansprüchen.
 
Erst einmal vielen Dank für die Antworten!
Dennoch wundert mich die Sache mit "My Renault" ... wie kommen die wohl auf den Garantiebeginn? Aber das "Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Garantie und Service“ ist hierbei das entscheidende Dokument?
Und hat hier noch jemand mit LPG dieses "Transportowy Dozór Techniczny" - Dokument zum Stako-Tank? Wozu mag es dienen?

Das Datum beziehen die über die erste Anmeldung im Computersystem. Die erfolgt wenn das Auto beim Händler für die Übergabe fertig gemacht wird. Das Datum wird dann mit der FIN verknüpft und gespeichert.
Bei Dir liegt es länger zurück da Dein Wagen in Polen fertig gemacht wurde und dann nach Deutschland überführt wurde.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Meinst Du mit "die" = My Renault? Falls ja, dort wird mir aber ein späterer Garantiebeginn angezeigt, im Fahrzeugspezifischen Datenblatt der frühere ... naja, ich werde mich dann wohl zur Sicherheit an das frühere Datum halten.
 
Wie ich schrieb: beim ersten Anmelden im System. Das haben die in Polen bereits gemacht denn kein Auto verläßt den Händler ohne Neuwagencheck.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Das habe ich schon verstanden, aber inwiefern hat das "erste Anmelden im System" nun etwas mit den 2 unterschiedlichen Garantiebeginn-Daten zu tun?
 
Das habe ich schon verstanden, aber inwiefern hat das "erste Anmelden im System" nun etwas mit den 2 unterschiedlichen Garantiebeginn-Daten zu tun?
Du hast vom Händler eine Karte oder sowas mitbekommen wo der Tag der ersten Zulassung steht sonst könntest Du ihn hier auch nicht anmelden. Ich glaub das steht auch in deinen Deutschen Papieren. Was ist dort angegeben?
 
Naja, hier geht es aber ja um 2 unterschiedliche "offizielle" Angaben, das wundert mich schon ...
Hersteller-Garantiebeginn und behördliche Erstanmeldung liegen oft auf dem gleichen Datum. Müssen sie aber nicht, der Hersteller-Garantiebeginn und damit Stichtag für das erste Wartungsintervall können auch schon früher sein.

Ich vermute immer genau dann, wenn das Fahrzeug von Händler zu Händler veräußert wird, ohne schon zugelassen zu sein. Also oft bei Importen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #15
Du hast vom Händler eine Karte oder sowas mitbekommen wo der Tag der ersten Zulassung steht sonst könntest Du ihn hier auch nicht anmelden. Ich glaub das steht auch in deinen Deutschen Papieren. Was ist dort angegeben?

Also, die erste Zulassung ist ja auf mich erfolgt. Eine "Karte" (?) habe ich daher nicht erhalten, nur im Vorwege das COC-Papier und Rechnung, um den EU-Wagen zuzulassen.
Nochmals zusammengefasst:
Garantiebeginn laut "My Renault": Neufahrzeuggarantie 36 Monate - Endet ‎20‎.‎02‎.‎22 (Status: Aktiv)
Garantiebeginn laut (polnischem) Fahrzeugspezifischen Datenblatt: Gwarancja pojazdu (Fahrzeuggarantie): 05.02.2022

Diese Differenz verwirrt mich.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hersteller-Garantiebeginn und behördliche Erstanmeldung liegen oft auf dem gleichen Datum. Müssen sie aber nicht, der Hersteller-Garantiebeginn und damit Stichtag für das erste Wartungsintervall können auch schon früher sein.

Ich vermute immer genau dann, wenn das Fahrzeug von Händler zu Händler veräußert wird, ohne schon zugelassen zu sein. Also oft bei Importen.

Siehe mein Posting hierüber ... bei beiden Daten handelt es sich ja um den Garantiebeginn, daher meine Verwunderung! Was mag jetzt stimmen?
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.062
Beiträge
1.016.911
Mitglieder
70.635
Neuestes Mitglied
ChD
Zurück