Garantie bei Ölwechsel in freier Werkstatt

habfrage

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Dokker TCE 130 Bj 2020
Baujahr
2020
Hallo Leute,

ist es ein Problem bzgl. Garantie und ggf. der Plus - Garantie, wenn man den Ölwechsel nach Herstellervorgaben in einer freien Werkstatt machen lässt? Ich meine nur den Ölwechsel, alles andere beim Dacia Partner.

Danke!
 
Dann passieren ganz schreckliche Dinge.
  • Dein Auto fährt nur noch Rückwärts.
  • Das Radio lässt sich nicht mehr ausschalten und es trällert ständig Helene Fischer.
  • Am Fahrersitz aktiviert sich der Schleudersitz-Modus und du wirst durch die Luft geschossen.
- - -

Im Ernst:
Du kannst deine Inspektionen (inkl. Ölwechsel) auch bei einer freien Werkstatt machen lassen.
Hier ist ein älterer Faden dazu. In Antwort #2 ist ein Link zu einem Gerichtsurteil, dass die Frage: "dürfen Inspektionen in freien Werkstätten durchgeführt werden" beantwortet hat.

Soweit ich es verstanden habe, ist es dabei nur wichtig, dass es "fachmännisch" gemacht wurde. Also der Kumpel, der den Ölwechsel in seiner Garage macht, zählt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist der Ölwechsel nicht mit im Wartungsplan?
.......... Aber nein, ich sehe kein Problem mit der Garantie, wenn Du aussertourlich einen Ölwechsel nach Herstellerspezifikation durchführst/durchführen lässt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ups, ,@michael3 war schneller und ausgiebiger
 
Ich hatte vor ein paar Tagen dieselbe Frage im Kopf. Hätte bei einer freien Werkstatt vielleicht ein paar € gespart, habe es dann doch zusammen bei Renault machen lassen, in erster Linie weil ich nicht zweimal das Auto abgeben möchte :) Du musst halt darauf achten dass irgendwo ersichtlich ist dass nach „Herstellervorgaben“ gearbeitet wurde ( steht meistens in der Rechnung immer mit dabei ).
 
Ölwechsel kann man (rein rechtlich) machen lassen, ist aber immer wieder ein Streitpunkt, ob man sich die Diskussionen mit Dacia im Falle eines Motorschadens antun möchte.
Was vom Wohlwollen der Dacia Werkstatt abhängig ist, ist wenn der Ölwechsel Bestandteil der Wartung ist, diesen dann aber bei einer Fremdwerkstatt machen lassen möchte und nur den Rest bei Dacia.
 
Du kannst die komplette Wartung nach Herstellerangaben in jeder freien Werkstatt machen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Gilt die Wahlfreiheit einer freien Werkstätte auch für die Gültigkeit der Dacia Garantieverlängerung? Oder ist das vertraglich dann ausgeschlossen?
 
@SandoCVT ich glaube im Kopf zu haben, das in den AGBs steht das die Vorraussetzung ist das sind bei Dacia gemacht wird.

Generell ist es ja so das eine Garantie Freiwillig von einem Händler oder Hersteller Angeboten wird. Daher kann er auch jederzeit sagen dass es aufgrund XY nicht umsetzbar ist.

Anders sieht es bei der Gesetzlichen Gewährleistung aus. Hier muss der Händler/Hersteller Handeln natürlich im Bezug auf die Beweisklausel ausschlaggebend.
 
Danke, so habe ich es vermutet:

1 Gesetzliche Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden, wenn Servicearbeiten in Fremdwerkstätten durchgeführt werden.

2 Freiwillige über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende Garantieleistungen können an die Servicearbeiten in der Vertragswerkstätte geknüpft werden.

3 Vertraglich vereinbarte zu bezahlende Garantieleistungen ("Garantieverlängerung") sind an die Servicearbeiten in der Vertragswerkstätte geknüpft.

Ich ersuche um bestätigung für 1 bis 3, falls wer es weiß
 
ich glaube im Kopf zu haben, das in den AGBs steht das die Vorraussetzung ist das sind bei Dacia gemacht wird.

Generell ist es ja so das eine Garantie Freiwillig von einem Händler oder Hersteller Angeboten wird. Daher kann er auch jederzeit sagen dass es aufgrund XY nicht umsetzbar ist.

Anders sieht es bei der Gesetzlichen Gewährleistung aus.
Das musst du falsch im Kopf haben. Es gilt seit 2011? die jetzige GVO -KFZ (Gruppenfreistellungsverordnung KFZ) . In der ist geregelt, dass freie Werkstaätten zum Beispiel feiern Zugriff auf Service und Wartungsinformationen der Hersteller erhalten MÜSSEN. Und eben auch, dass der Kunde dann seinen Service - nach Herstellervorgaben - in einer freien Werkstatt machen lassen darf, ohne die Garantieansprüche - auch wenn diese vom Hersteller freiwillig erklärt werden - zu verlieren. Das war für freie Werkstätten sehr wichtig und mal ein gutes Beispile für erfolgreiche Arbeit des EU Parlaments.
Aktuell wird diese Richtlinie überarbeitet.

Bei der Garantieverlängerungen könnte es theoretisch anders aussehen, sofern man diese gar nicht mit Dacia abschließt, sondern quasi eine Dritte (Versicherung) eingebunden ist. Mit den Verträgen kenn ich mich aber nicht aus. Ich glaube allerdings, dass auch solche Versicherungen - wie auch Gebrauchtwagenversicherungen - keine Herstellerbindung bei der Wartung verlangen dürfen.
 
Das musst du falsch im Kopf haben. Es gilt seit 2011? die jetzige GVO -KFZ (Gruppenfreistellungsverordnung KFZ) . In der ist geregelt, dass freie Werkstaätten zum Beispiel feiern Zugriff auf Service und Wartungsinformationen der Hersteller erhalten MÜSSEN. Und eben auch, dass der Kunde dann seinen Service - nach Herstellervorgaben - in einer freien Werkstatt machen lassen darf, ohne die Garantieansprüche - auch wenn diese vom Hersteller freiwillig erklärt werden - zu verlieren.
Logi hat Recht - bei den normalen Werksgarantien.

Bei den zusätzlich angebotenen Garantien (und danach fragt der TE) gilt das aber nicht.

Hier mal ein Zitat aus den Bedingungen der Dacia-plus-Garantie:

Alle anfallenden Arbeiten nach den Bedingungen des Dacia Plus Garantievertrages müssen in einer Dacia Vertragswerkstatt ausgeführt werden.

Soweit greift die EU dann (manchmal zum Glück) nicht, dass sie jedem alles vorschreiben kann.

Wenn ich möchte, kann ich unseren Kunden auch erweiterten Service und Garantien gewähren, ob ich das mache, liegt nur bei mir. Und dann kann ich das auch von der Farbe der Unterhose abhängig machen, ob ich das gewähre oder nicht.
 
Bei den zusätzlich angebotenen Garantien (und danach fragt der TE) gilt das aber nicht.
Ich zitiere mal den Eingangspost:
ist es ein Problem bzgl. Garantie und ggf. der Plus - Garantie,
Ferner
Alle anfallenden Arbeiten nach den Bedingungen des Dacia Plus Garantievertrages müssen in einer Dacia Vertragswerkstatt ausgeführt werden
Fragte ich ja, mit wem man eigentlich die Zusatzgarantie abschließt…und ob das dann alles so rechtens ist kann man gerne mit dem Rechtsverdreher des eigenen Vertrauens besprechen.

Soweit greift die EU dann (manchmal zum Glück) nicht, dass sie jedem alles vorschreiben kann.
Wer nicht versteht, dass da nicht jedem alles, sondern nur den Herstellern etwas bestimmtes vorgeschrieben wird, dem ist nicht zu helfen oder der will polarisieren. Mehr OT wirst du heute zu dem Thema nicht mehr von mir bekommen ;)
 
ist es ein Problem bzgl. Garantie und ggf. der Plus - Garantie, wenn man den Ölwechsel nach Herstellervorgaben in einer freien Werkstatt machen lässt? Ich meine nur den Ölwechsel, alles andere beim Dacia Partner.

Fettung von mir. Sich nur auf die Hälfte der Frage zu beziehen bringt dann auch nur halb-richtige Antworten.

Ferner
Fragte ich ja, mit wem man eigentlich die Zusatzgarantie abschließt…
Musst Du nicht, steht in der Frage schon drin.

Mit den Verträgen kenn ich mich aber nicht aus.
Merkt man. :)

Wer nicht versteht, dass da nicht jedem alles, sondern nur den Herstellern etwas bestimmtes vorgeschrieben wird, dem ist nicht zu helfen oder der will polarisieren. Mehr OT wirst du heute zu dem Thema nicht mehr von mir bekommen ;)
Hey, neuer Tag, neues Glück. Mit „nicht alles“ meinte ich genau die vom TE erwähnte normale Garantie (da passt Dein Link) und die vom TE ebenfalls angefragt „Plus-Garantie“ (da passt er halt nicht).

Ansonsten (ohne zu polarisieren) wird Dir jeder, der im HRB eingetragen ist, ein Lied von EU-Regeln singen können.
 
Diese Zusatzgarantien die deutlich über das gesetzliche Maß hinausgehen sind keine Garantien im herkömmlichen Sinne sondern Verträge die 2 Vertragspartner,in diesem Fall Renault und der Fahrzeugeigner schliessen.
Bei so einem Vertrag gelten die Bedingungen die drinstehen,ganz einfach im rechtlichen Sinn. ;)
 
Fettung von mir. Sich nur auf die Hälfte der Frage zu beziehen bringt dann auch nur halb-richtige Antworten.

da bist du ja selber mit gestartet mein Guter…: (Fettung von mir)

ist es ein Problem bzgl. Garantieund ggf. der Plus
Ein Teil der Frage ist also mit meiner Antwort korrekt beantwortet worden. Du hast behauptet, der TE bezieht sich NUR auf die Zusatzgarantie.


Im Gegensatz zu dir können scheinbar andere Menschen zugeben sich nicht auszukennen. Du gibst hier dagegen den Human-Almanach…

Ansonsten (ohne zu polarisieren) wird Dir jeder, der im HRB eingetragen ist, ein Lied von EU-Regeln singen können.
Der eine sagt so, der andere so…


Diese Zusatzgarantien die deutlich über das gesetzliche Maß hinausgehen sind keine Garantien im herkömmlichen Sinne
Eine Garantie hat im eigentlichen Sinne nie etwas mit dem gesetzlichen Maß zu tun. Die Frage ist, ob und wenn warum der Gesetzgeber hier unterschiedliche Regelungen zwischen einer Garantie und einer Zusatzgarantie / Garantieverlängerung macht. So ganz nachvollziehen kann ich das nicht. Und wie erfolgt eigentlich die praktische Umsetzung?

Beispiel: innerhalb der Werksgarantie wechsle ich das Öl bei der Freien, bei einem Motorschaden muss der Hersteller den Schaden auf Garantie beheben.
Nach der Garantie, aber innerhalb einer Garantieverlängerung, muss ich das Öl jetzt beim Vertragshändler wechseln lassen, weil ein Motorschaden ansonsten nicht behoben werden muss? Oder der Hersteller behauptet jetzt im vierten Jahr frech, das liegt an den Ölwechseln bei der Freien innerhalb der ersten drei Jahre. Geile Situation, oder?
 
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