Erstzulassung bei Importfahrzeug

Simbiose

Neumitglied
Hallo ihr Lieben!

Ich bin bekennender neu Dacia Besitzer und bin auch ziemlich glücklich mit meinem neuen Auto.
Es ist natürlich das Platz wunder MCV 2 geworden, gebraucht. Angebliche Erstzulassung 11.2014

Nun hätte ich einen recht teuren Garantiefall, ist ja demnach eigentlich kein Problem. Dann wurde uns aber mitgeteilt, daß unser Auto ein Import aus Rumänien ist. Soweit so gut.... angeblich soll in Rumänien bereits 10.2013 eine Erstzulassung stattgefunden haben, wodurch mein Garantieanspruch natürlich erlischt.

Kann man das als Privatperson irgendwie nachvollziehen? Also gibt es Möglichkeiten eine ausländische Erstzulassung zu prüfen?
Bei Internetrecherchen habe ich bisher nichts darüber gefunden....mir wurde es nur so mitgeteilt ohne das schwarz auf weiß einsehen zu können.

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen??

Liebe Grüße !!
 
Wenn dem so ist hat sich das Import Fahrzeug für den Verkäufer wohl gelohnt aber nicht für den jetzigen Käufer. Die Garantie beginnt schon am Tage der ausländischen Erstzulassung an zu laufen.
 
Dacia Garantiebedingungen schrieb:
Die Garantien werden fahrzeugmodellabhängig gewährt. Die genaue Dauer der einzelnen Garantien für das jeweilige Fahrzeugmodell sind dem „Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Garantie und Service“ zu entnehmen, das der Verkäufer dem Käufer aushändigt. Die darin angegebene Garantiedauer errechnet sich ab dem Tag der Fahrzeugübergabe an den Erstkäufer oder ab dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, je nachdem welcher Tag früher liegt.
Die Fristen starten also, wenn das Fahrzeug beim ausländischen Vertragshändler über den Ladentisch geht und er das in der zentralen Fahrzeugdatenbank eingibt.

Wie du an deine Garantie und Wartungsdaten kommst, steht hier:
wartungsintervalle beim laureate 1.6 sce (https://www.dacianer.de/threads/wartungsintervalle-beim-laureate-1-6-sce.24418/#post-442279)
 
Wenn dem so ist hat sich das Import Fahrzeug für den Verkäufer wohl gelohnt aber nicht für den jetzigen Käufer. Die Garantie beginnt schon am Tage der ausländischen Erstzulassung an zu laufen.

Dann ist es aber uU KEIN Neuwagen mehr:

"Schließlich ist das Berufungsgericht auch zutreffend der Auffassung, dass die durch die Erstzulassung bedingte Verkürzung der Herstellergarantie und der Fristen für eine Neuwertentschädigung im Rahmen einer Vollkaskoversicherung als auch für die nach § 29 StVZO vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung nicht von wesentlicher Bedeutung ist, wenn der Verkauf – wie hier – kurze Zeit nach der Erstzulassung erfolgt ist, sich auf nur wenige Tage beschränkt und die Herstellergarantie um nicht mehr als zwei Wochen verkürzt ist"

Fabrikneuheit trotz Tages- oder Kurzzulassung eines Kfz | AutoKaufRecht (https://autokaufrecht.info/2005/01/fabrikneuheit-trotz-tages-oder-kurzzulassung-eines-kfz/)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir hat der Händler wegen der Problematik ein Jahr Garatieverlängerung spendiert
 
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  • #6
Hallo und danke für eure Zuschriften.
Irgendwie wird es immer mysteriöser.... der Wagen hat deutsche Papieren (auch das Serviceheft inkl. Bedienungsanleitung )...laut Zulassungsstelle ist die Erstzulassung im November 2014 gewesen. Habe nun einen Auszug von Renault bekommen, da ist das Datum von 2013 allerdings nur als Lieferdatum deklariert. Dacia kann mir nicht weiterhelfen und verweist mich an die Rumänische Servicehotline....leider spreche ich KEIN rumänisch.....
Der erste TÜV ist jetzt Ende 2017 dran....ich finde das klingt alles ziemlich komisch ....
 
Das Garantieende muss in der Fahrzeugdatenbank stehen und von da einfach 3 Jahre zurück rechnen, ist das Fahrzeug bei einem Vertragshändler verkauft wurden.
Ob zugelassen oder nicht, ist für den Garantiestart nicht relevant.
 
Auf meinen Papieren ist auch nicht ersichtlich, dass es sich bei meinem Dokker um einen Re-Import handelt. Die Bedienungsanleitung und das Garantieheft in Deutsch sowie die Anleitung für mein Navi kann ich beim örtlichen Renaulthändler nachbestellen. Bei mir steht als Erstbesitzer der Händler, der das Fahrzeug aus Lux Re-importiert hat. Ich bin Zweitbesitzer. Nur auf meiner COC steht eindeutig, dass mein Auto aus Lux stammt und über meine FIN ist weiterhin herauszufinden, dass mein Auto für Belgien produziert wurde.

Wenn ich jetzt mein Auto ohne die COC verkaufe, dann erfährt der Käufer nicht, woher mein Auto stammt und das es schon in Lux einmal zugelassen war. Wenn aber der Käufer sich an Renault wendet, dann würde er die gleiche Auskunft bekommen, wie du: sich an Renault in Luxemburg zu wenden, weil mein Fahrzeug dort registriert wurde. Wahrscheinlich bekäme der Käufer auch nur dort eine neue COC
 
Wenn ich jetzt mein Auto ohne die COC verkaufe, dann erfährt der Käufer nicht, woher mein Auto stammt und das es schon in Lux einmal zugelassen war.

Moin,

in der COC steht doch überhaupt nicht drin ob ein Fahrzeug zugelassen wurde........
Für welchen Markt das Fahrzeug ursprünglich vorgesehen war läßt sich aus den Angaben auf dem typenschild im rechten Türausschnitt ermitteln.
 
Meine COC ist schon mal in französisch und ich kann kein französisch

Es wurde ua. der Kilometerstand(45km)registriert, die FIN und es wird bestätigt, dass die Steuer(?) bezahlt wurde. Ok, das mit dem Typenschild stimmt natürlich auch.
Wer kontrolliert das schon ?

Nachtrag: vielleicht weiß hier einer, was

"Certificat de controle technique" bedeutet ?

ist das der TÜV in Lux ?

Auf der Rückseite der COC von Dacia gibt es einen Vermerk der Zulassungsbehörde aus DE, dass am xx.xx.xxxx neue Papiere ausgestellt wurden
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine COC ist schon mal in französisch und ich kann kein französisch

Es wurde ua. der Kilometerstand(45km)registriert, die FIN und es wird bestätigt, dass die Steuer(?) bezahlt wurde. Ok, das mit dem Typenschild stimmt natürlich auch.
Wer kontrolliert das schon ?

Nachtrag: vielleicht weiß hier einer, was

"Certificat de controle technique" bedeutet ?

ist das der TÜV in Lux ?

Auf der Rückseite der COC von Dacia gibt es einen Vermerk der Zulassungsbehörde aus DE, dass am xx.xx.xxxx neue Papiere ausgestellt wurden


Mein MCV ist eine Rumänin. Das CoC ist eigentlich nur eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den Zulassungsrichtlinien entspricht.

Bei der Zulassung wurden weder der Kilometerstand notiert, noch war irgendwas von einer Art "Kontrolle" vermerkt, was auf dem CoC auch nicht zulässig ist.

Es hört sich bei dir fast so an, als wenn es ein Gebrauchtwagen ist.
 
das "uU" steht für "unter Umständen", weil das ein Richter zu entscheiden hätte, nicht ich ;)
 
Moin moin , Interessantes Thema mit vielen unterschiedlichen Abläufen bei Zulassung etc.
Mein Auto stammt aus CZ wurde erstmals
in DE auf eine Autovermietung zugelassen
.Fünf Tage später auf mich .der Verkäufer
hatte seiner Zeit die Garantie bei Dacia Deutschland mit dem Übergabetag in meinem Beisein Angemeldet .
Es kommt wahrscheinlich auch auf die
Firma an wo man ein EU Auto kauft .
 
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