Duster und Gelände

Chrisly96

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Fahrzeug
Duster 2
Hallölle
wie ist eure erfahrung mit dem Duster und dem gelände? wie steht es mit flussdurchquerungen?
Ich selbst hab nen 1.5dci mit 4x4 und falken wildpeak at3wa reifen?
danke für antworten
 
Das A&O im gelände sind die Reifen ( neben einigen anderen Dingen...)

Flussdurchquerungen? Was gibt Dacia denn als Wattiefe an...? Wenn die Tiefe des Flusses unbekannt ist, dann besser ein Floss benutzen!:D;)

Mein Niva darf im Serientrimm "offiziell" 50cm durchfahren. Von 65cm hab´ ich auch schon gehört. Wenn es
tiefer wird sind Massnahmen am FZG zu treffen. Das wären z.b. Lima höhersetzen, Ansaugschnorchel anbringen,
div. Abdichtarbeiten, etc.

Btw: "Echte" Geländefahrzeuge haben keine Teppiche! :rotate:
 
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  • #5
Was die wassertiefe angeht frage ich weil ich nicht weis was die elektronik sagt bzw kabelung
 
:think:... Tja, da bleibt nur ausprobieren! :D ;)

Ich hab mal nach geschaut: Der Duster hat 35 cm Wattiefe...
 
Hm Ich hab im Kopf das die Watttiefe 35 cm beträgt. Die Wasserdurchfahrt im Offroadtrainig des ADAC hat mein Duster zumindest klaglos geschafft.
 
Wo magst du denn in D Bäche oder gar Flüsse durchqueren?
Und dann mit dem Fahrzeug? lol
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo magst du denn in D Bäche oder gar Flüsse durchqueren?
Und dann mit dem Fahrzeug? lol
Naja, das die SUVs (incl. Duster), zum zeigen und nicht zum benutzen gekauft werden ist doch bekannt.

Aber, für alle die es doch mal versuchen wollen:
Offroadparks - für das Abenteuer zwischendurch
(Der LInk enthält eine Deutschlandkarte mit Gelände-Strecken)

Und für alle, die Angst haben ihr Schätzchen könnte eine Beule bekommen, gibt es das hier:Spray on Mud
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallölle
wie ist eure erfahrung mit dem Duster und dem gelände? wie steht es mit flussdurchquerungen?
Ich selbst hab nen 1.5dci mit 4x4 und falken wildpeak at3wa reifen?
danke für antworten

Das ist in Deutschland und womöglich in zivilisierten EU Ländern gar nicht erlaubt !!

Erstens wegen der Wasserverschmutzung (kein Wagen ist unten 100% trocken) und zweitens
sind Gewässer Lebensräume von, teilweise geschützten, Tierarten.

Ähnlich fürs Gelände. Flurschaden, Lebensräume.

Ich bin kein Grüner, aber von mir einen dicken Daumen nach unten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Magst Du die Quelle zitieren, danke.
Ist Offroad fahren erlaubt?

Auszüge daraus:

Rechtliche Situation beim Fahren abseits befestigter Straßen​

Öffentlicher Grund: Nahezu immer sind Waldwege für motorisierte Fahrzeuge gesperrt, Ausnahmen können für Bewirtschaftung und Jagd bestehen. Die Nutzung ist nicht bundeseinheitlich geregelt, stattdessen werden entsprechende Gesetze von den Bundesländern erlassen.

Das Fehlen von Verbotsschildern berechtigt nicht automatisch zum Befahren.
Was öffentliche Wege abseits der Wälder, z.B. auf Wiesen und Ackerflächen betrifft, so gilt es regionale Gegebenheiten zu beachten. Bei der Kommune können Sie in Erfahrung bringen, wo Sie abseits der Straße fahren dürfen. Im Regelfall ist das Befahren für Privatpersonen jedoch nicht gestattet.

Schutzgebiete: Das Befahren ist im Regelfall nur auf Wegen gestattet, wobei die Nutzung motorisierter Fahrzeuge häufig untersagt ist. Somit ist es auch hier wichtig, sich im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Privater Grund: Hier ist die Situation noch komplizierter, da manchmal nicht nur die gesetzlichen Vorschriften gelten. Eigentümer können in bestimmten Fällen eigene Regeln aufstellen und damit eine Offroad-Nutzung für ausgewählte Personen zulassen. In den meisten Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass das Befahren als nicht zulässig gilt.
Verstoßen Kraftfahrer gegen die geltenden Vorschriften, ist mit Konsequenzen zu rechnen. Es drohen Bußgelder. Sollten Flur- oder Umweltschäden verursacht worden sein, drohen weitere Kosten.

Gründe für eingeschränkte Offroad-Möglichkeiten​

Das Befahren von Wäldern und anderen Naturgebieten mit Kraftfahrzeugen wird vor allem aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes untersagt. Kraftfahrzeuge können allein durch ihre Präsenz gefährdete Tiere stören oder gar verdrängen. Hinzu kommt eine mögliche Belastung durch Lautstärke oder gar durch auslaufende Flüssigkeiten, wie z.B. Motoröl.

Zugleich droht eine Beschädigung des Bodens, ob auf der Fahrbahn oder abseits davon. Hierdurch kann eine weitere ordnungsgemäße Nutzung (z.B. mit landwirtschaftlichen Maschinen) eingeschränkt werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das Googeln hat gerade mal 20 Sekunden gedauert, es gibt auch noch andere ähnliche oder gleichlautende Quellen.
Es sollte einem verantwortungsbewußten Menschen völlig klar sein daß die ungehemmte Inanspruchnahme von in der Regel fremdem Eigentum auch rechtliche Konsequenzen haben kann.
 
Das Googeln hat gerade mal 20 Sekunden gedauert, es gibt auch noch andere ähnliche oder gleichlautende Quellen.
Super. So einen Link hätte ich in 5 Sekunden gefunden. Aber ernsthaft: Seit wann sind Online-Versicherungen maßgeblich, wenn es um Verkehrsrecht geht?

Es sollte einem verantwortungsbewußten Menschen völlig klar sein daß die ungehemmte Inanspruchnahme von in der Regel fremdem Eigentum auch rechtliche Konsequenzen haben kann.
Hier ein weiterer Teil Deiner Antwort. Fettungen von mir. Das passt aber so überhaupt nicht zu meiner Frage. Denn ich hatte geschrieben:

Magst Du die Quelle zitieren, danke. Also konkret die, in der steht, dass ich nicht durch Wälder und Felder fahren darf, obwohl der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat.
Du beantwortest also das exakte Gegenteil meiner Frage. Aber okay, wenigstens hast Du Deinen Beitragszähler nach oben gebracht.

Dieses typisch deutsche Obrigkeitsdenken „alles ist verboten, was nicht explizit erlaubt ist“ - das war was für meinen Großvater, aber der ist auch im vorletzten Jahrhundert geboren.

Also nochmal: was ist daran verboten, wenn ich:
- durch meinen eigenen Wald fahre?
- mit seiner Genehmigung durch den Wald meines Nachbarn fahre?
- mit der Genehmigung meines Nachbarn seine privaten Feldwege benutze?

PS: ich habe leider nur 0,3 Hektar Wald, darum muss ich immer durch den von meinem Nachbarn. Wegegeld ist eine Kiste Köpi.
 
Du bist einfach nur ein Schnacker, merkt man bei jedem deiner Postings.
Wenn du alle deine Fragen beantwortet haben magst:
- geh zu deinem Nachbar / wahlweise einem Steinbruchbesitzer deiner Wahl und frag ob du da unterwegs sein darfst
- frag einfach die Polizei oder das Ordnungsamt deiner Gemeinde ob du in freier Natur fahren darfst

Also nochmal: was ist daran verboten, wenn ich:
- durch meinen eigenen Wald fahre?
- mit seiner Genehmigung durch den Wald meines Nachbarn fahre?
- mit der Genehmigung meines Nachbarn seine privaten Feldwege benutze?
Ja, dann mach das doch. Wenn du einen mißgünstigen Nachbarn hast dann wirst du schon merken ob das klappt.
Deine konstruierten Beispiele sind echt ne Lachnummer.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

PS: ich habe leider nur 0,3 Hektar Wald, darum muss ich immer durch den von meinem Nachbarn. Wegegeld ist eine Kiste Köpi.
Ah ja.
Kein eingetragenes Wegerecht? Selber schuld.
 
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